Johann Hoffnagel zu Maumke bestätigt, dass er das von ihm bewirtschaftete Gut in Maumke, das vor ihm Henneke, Hinrichs Sohn zu Maumke in Gebrauch hatte, von Eberhard von und zum Bruch als Lehen empfangen hat. Zeugen sind Jakob Schröder und Johann Heidschötter zu Maumke. Der Notar Eberhard Vasbach zu Hundem wird um Besiegelung gebeten. Pergament, Siegel ab.