Bürgermeister Heim genehmigt die Durchführung des Schützenfestes am 4. und 5. Juli. Er macht darauf aufmerksam, daß es dem Restaurateur auf dem Feste untersagt ist, "Branntwein, Liqueure pp. auszuschenken". Bürgermeister Heim entschuldigt sich gleichzeitig für die Teilnahme am Schützenfest aus dienstlichen Gründen.
Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte SG 38, Seite 97.
Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte SG 38, Seite 97.