Inhalt
Bürgermeister Heim genehmigt die Durchführung des Schützenfestes am 4. und 5. Juli. Er macht darauf aufmerksam, daß es dem Restaurateur auf dem Feste untersagt ist, "Branntwein, Liqueure pp. auszuschenken". – Bürgermeister Heim entschuldigt sich gleichzeitig für die Teilnahme am Schützenfest aus dienstlichen Gründen.

Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte SG 38, Seite 97.