Die Jahresrechnungen der Adolfsburg wurden alljährlich vom Rentmeister Johann Albert Menge zusammengestellt. Dabei begann das Rechnungsjahr am 1. Mai und endete am 30. April des Folgejahres. Rentmeister Menge bemerkt am Anfang, dass der Freiherr von Fürstenberg verfügt habe, dass die Renten des Gerichts Oberkirchen und der Erbvogtei Grafschaft, die bislang an das Haus Schnellenberg abgeführt wurden, nun [= 1708] nach Adolfsburg zu liefern seien.
Zwar habe man sich 1654 dahin geeinigt, dass die Kolonen berechtigt sein sollten, die Kornabgaben in Geld zu liefern. Allerdings wird dieser Vertrag aufgehoben, sodass die Kolonen gehalten sind, zukünftig das Korn wieder in natura zu liefern.
Der Hafer wird in Olper oder Wormbacher Maß geliefert, vom Rentmeister aber in Soester Maß wieder herausgemessen. So ergibt ein Wormbacher Malter und 1 Becher gedrückter Hafer = 5 Mütte Soestisch, beim Hartkorn machen 5 Viertel und 1 ungedrückter Becher = 2 Soestische Mütte.
1 Reichstaler = 54 Petermännchen, 1 Petermännchen = 12 Pfennige, 1 Goldgulden = 5 Kopstück, 1 Kopstück = 12 Petermännchen, 1 schlechter Taler = ½ Reichstaler oder 27 Petermännchen.
Zwar habe man sich 1654 dahin geeinigt, dass die Kolonen berechtigt sein sollten, die Kornabgaben in Geld zu liefern. Allerdings wird dieser Vertrag aufgehoben, sodass die Kolonen gehalten sind, zukünftig das Korn wieder in natura zu liefern.
Der Hafer wird in Olper oder Wormbacher Maß geliefert, vom Rentmeister aber in Soester Maß wieder herausgemessen. So ergibt ein Wormbacher Malter und 1 Becher gedrückter Hafer = 5 Mütte Soestisch, beim Hartkorn machen 5 Viertel und 1 ungedrückter Becher = 2 Soestische Mütte.
1 Reichstaler = 54 Petermännchen, 1 Petermännchen = 12 Pfennige, 1 Goldgulden = 5 Kopstück, 1 Kopstück = 12 Petermännchen, 1 schlechter Taler = ½ Reichstaler oder 27 Petermännchen.