Der Attendorner Gograf Johann Gottfried Bresser schreibt an den "hochwollehrwürdig, hochgelehrter mein sonders hochgeehrter Herr." Darin geht es offensichtlich um einen juristischen Vergleich über die Stellung des Erbdrostenamtes. Bresser nimmt dabei Bezug auf sein Gogrevenpatent von 1715. In einem weiteren Brief beklagt sich Bresser über das Durcheinander bei der Besetzung von kurkölnischen Beamtenstellen, vor allem deshalb, weil seiner Meinung nach die Rechte der Familie von Fürstenberg neu zu definieren seien in Bezug auf ihr Erbdrostenamt. So habe sich die Familie Höynck die Richterstelle in Olpe erschlichen. Auch sei die Besetzung der Gografenstelle in Attendorn 1715 nicht mit rechten Dingen zugegangen. Ein weiterer Brief mit der Handschrift Bressers, offensichtlich aber geschrieben im Auftrag seines Herrn Christian Franz Dietrich von Fürstenberg, beklagt die Besetzung der Attendorner Gerichtsschreiberstelle "mit einem tertius mit Nahmen Harnischmacher," nachdem der vorgeschlagene Kandidat Leonhardt Schweickhardt abgewiesen wurde. Diese Praxis steht nicht in Einklang mit einem Vergleich, den die Familie von Fürstenberg 1680 mit dem Kurfürsten geschlossen habe. Der Freiherr von Fürstenberg besteht auf seinem Recht als Erbdroste, die Ämter und Stellen mit einen Kandidaten seiner Wahl besetzen zu dürfen.