Die Stadt Attendorn teilt mit, dass von allen Brüchten 2/3 der Stadt und 1/3 dem Kurfürsten zustehen gemäß Rezess vom Jahre 1600. Die bei allen Freikirmessen anfallenden Brüchten stehen der Stadt allein zu abzüglich 10 Pfennigen von jeder Strafe "ut conservation der stadtmauer." Es ist aber lange nicht mehr eingenommen worden, deshalb könne auch kein Abrechnungsprotokoll vorgelegt werden.