Christian Freiherr von Fürstenberg beauftragt den Amtsverwalter, gemeinsam mit dem Rentmeister Reutz beim Herrn von Bruch vorstellig zu werden, um ihm deutlich zu machen, dass er widerrechtlich in adolfsburgischen Gewässern fischt. Auch ist die Nutzung des Brucher Mühlenteiches nicht rechtens.