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Ferdinand von Fürstenberg-Herdringen ordnet an, daß die Abgaben von Oberkirchen und Grafschaft, die bislang an das Haus Schnellenberg abzuliefern waren, künftig im Register der Adolfsburg abgerechnet werden müssen. – Diese Verordnung überbringt der Amtsverwalter von Bilstein, Johann Eberhard Höynck, dem Rentmeister auf Adolfsburg, Johann Albert Menge, der die Verfügung am 28.12. bestätigt.