Ferdinand von Fürstenberg-Herdringen ordnet an, daß die Abgaben von Oberkirchen und Grafschaft, die bislang an das Haus Schnellenberg abzuliefern waren, künftig im Register der Adolfsburg abgerechnet werden müssen. Diese Verordnung überbringt der Amtsverwalter von Bilstein, Johann Eberhard Höynck, dem Rentmeister auf Adolfsburg, Johann Albert Menge, der die Verfügung am 28.12. bestätigt.