Inhalt
In Nomine Ssma. Et Individua Trinitatis. Amen!
Kundt und zu wissen seye hiemit, wasmassen vermög eins von Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumherrn zu Speyer qua deputato vorhin abgelassenen Ausschreiben die zur freygraffschafftlichen Sambtjagt und Fischerey berechtigten Herren an der Lenne und Bigge theils in Person selbst, theilß durch ihre Mandatarien, als nahmentlich wegen des Haußes Ahausen Ihro Gnäd. Herr Jobst Georg von Schade, Drost in eigener Person, sambt Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumbherr zu Speyer , dero Herrn Bruderen, nebst Ludewig Wreden Jägern und Frantzen Werner. Wegen des Haußes Bamenohl Sr. Hochwohlgeb. Gnd. Herr Friederich Wilhelm Vogt von Elspe in eigener Person sambt Henrich Wiemhoffer und dessen Sohn Henrich Wiemhoffer. Wegen der beyden Häußer zu Holthaußen, Hördischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Johann Adolf von Hörde, Thumherr zu Hildesheimb, sambt Christoffel Contz von Mergenthal und Guntermann Hartmann. Von Holthaußen Schnellenbergischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Caspar Bernhard von Schnellenberg in eigener Person, sambt Johanneßen Weyer aus dem Dillenburgischen und Johanneßen Schäffer, gleichfals aus dem Dillenburgischen, so derselbe in Ermangelung eines Jägers zu diesem actu gebrauchet. Wegen Sr. Ex. Freyherrn von Fürstenberhg, und zwaren wegen des Haußes Waldenburg Herr Johan Adolff Höynck, Mandatarius, zeitlicher Richter zu Eßlohe, nebst Jacob Schütten, Jägern. Wegen des Hauß Schnellenberg Hr. Urban Hauren, Sr. Ex. Secretarius qua mandatarius vigore praemonstrati originalis mandati, sambt Johan Everdten Bönner. Wegen des obersten Haußes Lenhaußen und Frilentrop Herr Caspar Pämercken, zeitlicher Vicarius qua mandatarius, sambt Dietherich Corten und Wenerman Helmich, Jägeren. Wegen des untersten Haußes Lenhaußen Herr Frantz Richard Blechen, Sr. Ex. Hr. Generalmajoren von Plettenberg Secretarius qua Mandatarius, sambt Johanneßen Hild und Henrichen Grönebömer, Jägeren. Wegen des Haußes Borghaußen Rötger Göbbel, Mandatarius, sambt Mattheißen Giessen, von Ahaußen entlehnten Jäger, und Johan Adam Zimmermann aus dem Hadamarschen. Wegen des obersten Haußes zu Bamenohl ist zwarn dem Herrn von Callenberhg auff Münster avisirt worden; es ist aber niemand seinetwegen erschienen, und weilen mann die Ursach seines Ausbleibens nicht wissen können, als hatt der Thumherr von Schade für ihn die gemeine Kösten alten Gewohnheit nach zu zahlen angenohmen; übrige sonst alle mit Hunden und Horn auff den 25. 7bris dieses 1712.ten Jahrs auff der Fuhlenbotter zusammenkommen, in Meinung und Willen vorged. freygraffschafftlicher Sambtjagtsschnade zu beziehen, mich zu End benenten Notarium ersuchende, diesem Actui beyzuwohnen, zu annotiren, zu instrumentiren, und zur ewigen Nachricht glaubhaffte Scheinen darvon mitzutheilen; wie ich dann solches tragenden Ambtshalber über mich genohmen; so attestire hiemit, daß, nachdeme obangemerckte Herren sich sammentlich unterredet, und zur Erhaltung mehrerer Zeith für guth befunden, daß soforth aus dem Schönebeul an dem Fretterschen und Hagener Marcksteine der Anfang gemacht werden solle; so ist man dorthin gezogen, und wie auf den Weeg kommen, so von Haagen herauff kombt, woselbst dem Mattheißen Giessen befohlen, zum Urkund in eine kleine alleinstehende Büchgen einen Schuß zu thun, welches unter Blasung der sambtlichen Jägerhorn geschehen, so ist auff selbigem Platz und im Fortgehen denen der Jagtgräntzen unkündigen Herren mit Fingern gewiesen und bedeutet, wo sonst die rechte Schnade hergehe, sodan die Hundt langs dem Rosengarthen nach der Hart zu gelöset, und mit klingenden Horn langs der Stockhumber Marck unter Lösung etlicher Flinten das Klinglende Siepen herab bis an die Boynghaußer Bieke gezogen worden, welcher bis Borinckhaußen gefolget, woselbst zu mehrerer Anmerckung dieses Schnadezuchs einige Schuß in die daselbst stehende Eschen gethan, und weilen die Nacht eingefallen, seynd gerade über Feld auf Endorff zugangen, und daselbst beym Stracker übernachtet; von dannen den nechstfolgenden Tag als den 26ten 7bris wieder auffgebrochen, und seynd vorn unterm Haußes Lenhausen am Dünnese die Hunde gelöset, so einen Haaßen gefunden, welchen nach dem Bilsenberg gejaget, und vom Schnellenberg. Jäger, nachdem ein Schuß vorher auff ihn geschehen, an dem Bilsenberg todt geschossen; gleichwie bey ferner Absuchung dieses Bergs vom Herrn Richtern von Eßlohe noch ein Haase am selbigen geschossen worden, und unter Absuchung solcher Gegend ist die Jagt der Böynckhaußer Biecke herab auff Rincklinghaußen, woselbst in des Schulten Hoff und durch das Dorff die Horn geblasen, einige Schuß zum Urkund in die Bäume und sonst geschehen, nach dem Kahlenberge prosequiret, an welchem eiknige Jäger über doe Höchte mit einem Leithunde, etliche unten herumb nach dem Dümberg gezogen; mitlerweile aber daß der Kahlenberg mit dem Leithunde abgesuchet und bestättiget, haben die Hunde in einem nechst bey Rincklinghaußen gelegenen Feldknäpgen einen Haasen gefunden, nach welchem, obwohl 2 Schüsse geschehen, ist er doch nach dem Bilsenberg ausgerissen, an welchem aller Muthmassung nach von den Hunden gefressen. Auff Düemberg seynd gerade auff der Höhe in Gegenwarth des Churfürstl. Jägerß nahmentlich Frantzen die von Sr. Gnaden Herrn Drosten von Schade entlehnte Wild-Garn nach üblicher gewohnheit gestellet, und demnechst von Seithen der Hohen Lichte mit den Hunden abgehetzt, und auff demselben durch den Herrn von Schnellenberg ein extra ordinair grosser Fuchß geschossen worden; Nachdem die Garn wieder auffgehoben, ist die Jagt dem Ramberg vorbey, woselbst der Jäger von Ahaußen an der Ecken des Mühlers von der Linepe seiner Wiesen noch einen anderen Fuchß geschossen, an die Hohe Lichte gezogen, und nachdem dieselbe mit den Hunden abgesucht, der Abend eingefallen, hatt man sich wieder nach Endorff ins vorige Quatier zurückgezogen, daselbst pernoctirt, und sich nach der Jäger Gewohnheit lustig gemacht; Den 27ten 7bris ist von sambtlichen die Jagt wieder angetretten, und im Dorff beym Herausgehen der Johan Goddert, dieses Dorffs Einsaß, angetroffen, vor der Flinten gepritzet, und selbigen zum Andenken nebst eingenohmenen Drunck Brandwein einige Groschen für Bier gegeben worden; und obwohl sonst gewöhnlich, daß mann nechst dem Ramberg den Fuhrweeg hinauff oberhalb Meinckenbracht herzogen, so seyndt umb Richtigkeit des Weegs einige herumb und gleich bis auff diesen Weeg an das sogenantes Meinkenbrachter Creutz gegangen, woselbst der Hr. von Eßlohe nahmens Sr. Freyherrl. Exc. Freyherr von Fürstenberg qua mandatarius specialis angegeben und zum Protocoll zu setzen begehret, daß seinem gnäd. Herrn P[rinci]p[a]len in der Meinckenbrachter Marck, als welche derselbe cumulative mit dem Hauß Salwey praetendire, kein Eintracht geschehen möge; So ist darauff von Seithen der anwesenden hohen Herren und der abwesenden Mandatarien resolvirt und geantwortet, daß mann Mandatarii Herrn Pplen. Gar kein Praejuditz zu machen intentioniret, sonderen nachj alter Gewohnheit ihre Schnade, so weith Endorffer Marck belanget, haben und behaubten wollten, mit diesem Anhang, daß bey Ausmachung deßwegen Endorffs- und Meinckenbrachter Limiten annoch rechtshängigen Streits die determinirende Marckschnade auch die richtige Jagtschnade seyn solle, welches vom Mandatario also beliebet; Nach welchem unter benenten Creutz auffgezeichneten Actu Protestationis et resolutionis die Jagt geradeforth den Fuhrweeg herab, die Hunde und Jägers aber in den Bergen unter klingenden Horn und einiger Lösung der Flinten, bis auff den Weckenbroick fortgangen, woselbst sich bey dem nach der Salvey herabgehenden Fuhrweeg vermög eines vorhin abgelassenen Notificationsschreiben der Hochwohlgeb. Herr Maximilian Freyherr von Weichs, Herr von der Wenne, Drost der Ämbter Eßlohe und Reiste, mit seinen bey sich habenden Leuthen eingefunden, und hat dieser nach gehaltenem Rendevous seine Hunde lincker Hand, die Cointeressirte Sambtherren aber ihre Hunde rechter Hand solchen Weegs, so zur Salvey hineingehet, und zwischen beyden Theilen biß an das Dorff die Schnade seyn soll, lösen, die Horn und Flinten beyderseikths inständig hören lassen, und solcher Gestalt die Sambtherren dieserseiths und vor hochgedachter Herr Droste jenerseith, also vor und hinter dem Hauß Salvey vorbey ruht auf der Schnade das schwartze Siepen herauff von beyden Herrn Drosten von Schade und Weichs geritten, umb Richtigkeit des Weegs aber die Wennensche Jäger mit gekoppelten-, die Sambtjägers mit gelöseten Hunden und klingenden Horn durch den sogenanten Gielberg gestreifft, und ist von beyderseiths Partheyen vereinbahret, diesen Knap gesambtlich zu jagen. Weilen dann abermahl die Nacht eingefallen, ost mann auf Bracht gezogen, daselbst allerseiths bey Herrrn Richteren Höynck pernoctiret, und ohne alle Mißvergnügenheit nach Jäger Gewohnheit sich lustig gemacht, bis den 28ten 7bris, an welchem die gesambte cointeressirte Herren und Mandatariis erstlich deliberiret über eine new- anzusetzenden Jagt-Deputirten, und ist per majora votirt worden, daß Gn- Exc. Dhl. Generalmajor Freyherr von Plettenberg nebst Sr. Hochwürd. Thumherr von Schade diese Mühe als sämbtliche Jagt Vorsteher auff sich nehmen wollten; welches Sr. Hochwürd. Anwesend acceptirt, der Secretarius Blechen aber solche Votirung ad referendum seinem Gnädigen Hr. Pplen. Angenohmen, und dessen resolution erster Tagen ad Protocollum zu berichten versprochen; diesem Vorgangen wurde ferner von obgedachten Herren beschlossen, daß der Everd Funcke aus Holthaußen, undt Bernd Henrichs von Bosenrod, welche beyde sub diversa qualitate in der Sambtjagt einen Hirsch geschossen, welchen der erermelter Funcke an die Fraw von Hörde zu Holthausen gelifert, deßwegen aber von I. Exc. Freyherr von Plettenberg fiscaliter coram Judicio Schliprüdensi als loco delicti lauth gerichtlichen Protocoll besprochen, die Haut von solchem Hirschen heraus und den Jägers zur ewigen Gedächtnis darumb zu schiessen gegeben werden solle, wie dann auch die Deliquenten in perpetuam rei memoriam einen heiligen Stock bey dergleichen Bäumen, alwo der alte gestanden, in honorem S. Huberti wenigstens 4 Rtl. werth, pro poena auffzurichten, worzu der Everd Funcke 3. Und der Bernd Henrichs den 4. Theil zu zahlen, über die werckstellig und Verfertigung desselben aber der Herr Richter zu Eßlohe qua mandatarius des Haußes Waldenburg die Commission zu mehmen respec. Recretirt und ersucht worden; gleichwie dan dieser solche Commission auff sich genohmen, so hatt gleicher Gestalt Sr. Hochwürd. Der Thumherr von Hörde, die Kirschhaut oder 2 Floren demjenigen herauszugeben versprochen, welcher sie gewinnen würde; als haben die Jäger darumb geschossen, und ist nach der unter ihnen gemachten Anordnung auff 5 Theile gesetzet worden, deren 3. Erstere auff die sogenandte Flinthen Bamenohl, Borghausen und Ahaußen durch die beste Schuße gefallen.
Nachdeme haben die mehrbenante Herren unter sich beschlossen, daß künfftighin keiner bemachtet seyn solle, einen Jäger in der Jagt wohnend zu halten, noch weniger jemand Vollmacht zu geben, in der Jagt zu schießen, es seye dann, daß in dessen Kost und Gehalt, auch von Hauß ausgangen, oder auff wehrender Jagt zugezogen worden; welchem nechst hinter der Webeke an dem Heistenberg heraus auff der Höhe des Weeges den heistenberg zur rechten Hand lassend, nach dem Eimicker Struch das Gerichte vorbey den Fuhrweeg hinauff bis oberhalb Ramscheid bis auff die Schörnler Heyde gezogen worden; woselbst weil es würcklich dunkel, und mann ferner nicht prosequiren können, so haben sich die Herren geschieden, und hatt der Herr Drost v. Weichs seinem Vorgeben nach die Jagtschnade oberhalb den Marpenbergen her bis nach Obernmarpe forthziehen wollen; die Sambtherren aber nachdeme beschlossen, daß zu fernerer Beziehung dero Sambtjagtsschnade eine gelegentliche Zeith determiniret uund ausgeschrieben werden sollte, haben sich zwarn über das Heydfeld nach Schönnel bis Fretter hineingezogen, daselbst einige in des Trappen Hauß übernachtet, einige aber als die Herrn von Holthausen und Mandatariis von Lenhausen seynd nach Hauß gangen; und ist also dieser Actus insoweith geschlossen.
Franciscus Andreas Anton Aussel, kaiserlicher Notar.