"Kurfürstlich Köllnischer fürs Gogericht Attendorn und Gericht Valbert gnädigst verordneter Gaugreven und Richter, auch Scheffen, urkunden und bezeugen hiermit, daß heut unten gesetzten Datum persönlich vor Gericht erschienen sei Johannes Fehr, Bürger hierselbst, freiwillig gestehend und bekennend, daß er an heut von der Bruderschaft Sti. Nicolai und derenselben Provisoren zwanzig Reichsthaler Kapital in Frankfurter Währung , so die durch Wm. Leves als Vormünder über das vom Diederich Badschütz seel. hinterlassenes unmündiges Kind abgelegt hätten, gelehnt empfangen habe und versprochen, darab bis zur Wiederlöse, so ihme alle Jahr nach vorgegangener 1/4jähriger Loskündigung freistehen sollte, nicht nur landsüblich zu ver-zinsen, sondern auch zur Sicherheit des Kapitals, Zinsen, und wider Verhoffen verwendende Kösten sein in hiesiger Stadt gelegenes Haus und Hof mit dazu gehörigen Gerechtigkeiten, Hasen Haus genannt, gegen der Vergessenen Straße und übrigens alle sein Haab und Güter, so viel dazu vonnöthen, verunterpfändet, auch die Einrede des nicht entfangenen Geldes (gestalten vorgem. 20 Thaler ihme vor Gericht ausgezahlet worden) remundirt und gebeten, sotane Schuldbekenntnis und Pfandverschreibung ad protocollum obligationum für insinuirt angenommen und zu bestätigen, dann darüber documentum invorma probante mitzutheilen, worauf wir Gogräf und Scheffen vorstehende Schuldbekenntniß ihres alliger Inhalts ad protocollum contractum ad obligationum für insinuiirt aufgenommen, bestätiget und darüber gegenwärtiges Urkund ausgefertiget und mitgetheilet, urkundlich des churfürstlichen Gerichtschreibers Unterschrift und gewöhnlichem Gogerichts Insiegel. Signatum Attendorn den 4ten Julius 1787.
In fidem Praemissorum
Th. Wilh. Hüppe, mpp.
In fidem Praemissorum
Th. Wilh. Hüppe, mpp.