Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
Vorab wurde über die weitere Bauleitung des Krankenhausneubaus in geheimer Sitzung verhandelt. Dann folgte die öffentliche Sitzung.
1. Die Treppen im Krankenhausneubau werden an die Firma Schleßwerke in Hanten zum Preise von 6.467 Mk. vergeben.
2. Kollegium bewilligt die gemäß Vorschlag des Bauausschusses notwendigen Kosten für Aufstellung und Ausbau der gekauften Wohnbaracken im Betrage von 8.250 Mk. Die Deckung der Gesamtkosten der Baracke (12.700 Mk.) ist so gedacht, daß sie vorläufig aus Krankenhausanleihen und später durch eine besondere Anleihe gedeckt werden.
3. Das Grundstück Fl. 3 Nr. 988/308, 4 a groß am Grünen Weg, wird an den Maurer Wilhelm Hanz zum Preise von 30 Mk. für die Rute veräußert zum Zwecke eines Wohnungsneubaus.
4. Kaufmann Joseph Keimer hat den Antrag gestellt, einen Anbau an das Ausstellungsgebäude in einer Entfernung von weniger als 2,50 m vom Mühlengraben errichten zu dürfen. Da die Stadt jetzt Besitzerin des Mühlengrabens ist, muß sie die Erlaubnis hierzu geben. Kollegium genehmigt den Antrag auf Widerruf gegen Zahlung einer jährlichen Anerkenntnisgebühr von 1 Mk.
5. Für den bereits getätigten Ankauf des Mühlengrabens bewilligt Versammlung die Aufnahme einer Anleihe von 21.000 Mk. bei der Stadtsparkasse gegen eine Verzinsung von 2% über Reichsbankdiskont - z.Zt. 9% - und 1% Tilgung jährlich.
Vorab wurde über die weitere Bauleitung des Krankenhausneubaus in geheimer Sitzung verhandelt. Dann folgte die öffentliche Sitzung.
1. Die Treppen im Krankenhausneubau werden an die Firma Schleßwerke in Hanten zum Preise von 6.467 Mk. vergeben.
2. Kollegium bewilligt die gemäß Vorschlag des Bauausschusses notwendigen Kosten für Aufstellung und Ausbau der gekauften Wohnbaracken im Betrage von 8.250 Mk. Die Deckung der Gesamtkosten der Baracke (12.700 Mk.) ist so gedacht, daß sie vorläufig aus Krankenhausanleihen und später durch eine besondere Anleihe gedeckt werden.
3. Das Grundstück Fl. 3 Nr. 988/308, 4 a groß am Grünen Weg, wird an den Maurer Wilhelm Hanz zum Preise von 30 Mk. für die Rute veräußert zum Zwecke eines Wohnungsneubaus.
4. Kaufmann Joseph Keimer hat den Antrag gestellt, einen Anbau an das Ausstellungsgebäude in einer Entfernung von weniger als 2,50 m vom Mühlengraben errichten zu dürfen. Da die Stadt jetzt Besitzerin des Mühlengrabens ist, muß sie die Erlaubnis hierzu geben. Kollegium genehmigt den Antrag auf Widerruf gegen Zahlung einer jährlichen Anerkenntnisgebühr von 1 Mk.
5. Für den bereits getätigten Ankauf des Mühlengrabens bewilligt Versammlung die Aufnahme einer Anleihe von 21.000 Mk. bei der Stadtsparkasse gegen eine Verzinsung von 2% über Reichsbankdiskont - z.Zt. 9% - und 1% Tilgung jährlich.