Inhalt
Die Erben Burghoff aus Attendorn, namentlich Witwe Anna Ursula Burghoff geborene Bresser und Franz Gertmann namens seiner Ehefrau Elisabeth Gertmann geborene Burghoff und namens der Kinder des verstorbenen Johannes Christiani bevollmächtigen den Notar Johann Bernhard Hirsch, in ihrem Namen den Lehnsprozeß bezüglich des Duwenhöggers Gutes in Maumke gegen den Herrn von Bruch zum Bruch zu führen.