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Martin Schoneberg zu Kirchhundem verbietet dem Degenhard Modderen zu Dünschede und Consorten den Ankauf von Kalk oder Holz vom Bocks Gut zu Niederhelden. Sämtliche Einkünfte gehören dem Vogt von Elspe; nichts darf veräußert werden aufgrund der hohen Pachtrückstände.