Inhalt
Vergleich zwischen Johann Heinrich Epe und dem Freiherrn Vogt von Elspe. Der Vergleich kommt im Beisein des Bamenohl‘schen Hausadvokaten, Gograf Bresser aus Attendorn, zustande. Zeugen sind Pastor Voß von Helden, sowie Daniel Struck, Diedrich Ohle, Antonius Schulte und Catharina Köster. Es wird festgehalten, daß J. Heinrich Epe und dessen Ehefrau Maria Dorothea Cösters vor dem Offizialatgericht in Werl geklagt haben; hinzu kommen Freiherr von Vogt und J. Wilhelm Heinricus, „jüngst nachbestatteter
Costerischer Eydam“ als Beklagte. Die Eheleute Epe werden aus dem Kösters Hof vorübergehend in das Backhaus des Plattenhofes verwiesen. Da
nach soll auf dem Kösters oder Krempen Hof ein Anbau errichtet werden, in dem die Eheleute Epe wohnen können. Dafür haben sie jährlich 2 Rtl. zu zahlen. Weiter erhalten die Eheleute Epe einige Grundstücke, die vom Kösters Gut abgeteilt werden, zur freien Verfügung. Um die Brautschatz für die Ehefrau zu entschädigen, sind die zugewiesenen Grundstücke 15 Jahre lang pachtfrei, dann allerdings zahlen die Eheleute Epe dem jeweiligen Kolon auf Kösters Gut jährlich 3 Rtl. Pacht. Johann Wilhelm Heinricus zahlt eine einmalige Abfindung von 12 Rtl. an die Eheleute Epe. Sollte eine eigene Wohnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht errichtet werden können, behalten die Eheleute Epe ihre bisherige Wohnung im Kösters Hause. Die Eheleute Epe verzichten dagegen auf die weitere Einklagung und Erhebung jedweder Forderungen.