In einer Generalversammlung der Schützengesellschaft handelte es sich darum, eine Entscheidung herbeizuführen, ob der am 8. Juni einstimmig gefasste Vorstandsbeschluß, nach dem ein Antrag des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold auf Überlassung des Schützenzeltes zur Abhaltung einer Feier unter den von dem Reichsbanner verlangten Bedingungen abgewiesen wurde, bestehen bleiben sollte oder nicht. Der Schützenhauptmann Schürmann legte nach Begrüßung der Versammlung den Anwesenden den Sachverhalt auseinander, dabei betonend, dass dem Reichsbanner durch den Vorstandsbeschluß vom 8. Juni dieselben Bedingungen gestellt seien, wie s.Zt. dem Jungdeutschen Orden. Letzterer habe seine Feier danach eingerichtet, während das Reichsbanner andere Bedingungen verlange. Eine Debatte ließ der Leiter nicht zu, weil in diesem Falle sie nicht möglich gewesen sei, ohne dass man ins politische Fahrwasser gerate, was nach den Satzungen und im Interesse der Schützengesellschaft unter allen Umständen vermieden werden müsse. Übrigens sei die Generalversammlung nur zur Entscheidung der Streitfrage und nicht etwa zur Aus-sprache einberufen. Da aber die Behandlung dieser Angelegenheit nach den Satzungen dem Vorstande allein obliege, bedeute die Abstimmung durch die Generalversammlung eine Satzungsänderung, zu der eine Dreiviertelmehrheit erforderlich sei. Bei der neu vorgenommenen geheimen Abstimmung stimmten 108 Schützenbrüder gegen und 178 für den Vorstandsbeschluß. Dieser bleibt demnach bestehen.