Inhalt
Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
1) Die Angelegenheit der Lohnerhöhung für die städtischen Arbeiter wird zunächst zur Prüfung an den Lohnausschuss überwiesen.
2) Die Barvergütungen sämtlicher Schuldiener der Volksschulen werden um 50% erhöht.
3) Zur Befriedigung der Ansprüche des Kreises werden die bisherigen Vergnü-gungssteuersätze entsprechend erhöht. Der Kreis soll ¼ von den aufkommenden Steuerbeträgen erhalten.
4) Die Steuerordnung für den Herbergsvertrag wird auch für das Jahr 1922 beschlossen.
5) Die Hundesteuer wird festgesetzt für den ersten Hund auf 25 Mk., für den zweiten auf 100 Mk. und für den dritten auf 300 Mk. jährlich.