Inhalt
Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
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Bezüglich der Besteuerung der hiesigen Tropfsteinhöhle bringt der Stadtverordnetenvorsteher ein Schreiben der hiesigen Wirtevereinigung zur Vorlesung, in dem diese Beschwerde führt, daß seitens der städtischen Körperschaften immer noch nicht eine Einigung mit dem Besitzer der hiesigen Höhle getroffen sei, so daß die Höhle noch weiter geschlossen bleibe und dadurch den hiesigen Gewerbetreibenden ein erheblicher Ausfall an Einnahmen entstehe. Er führte aus, daß nicht die Stadt die Höhle geschlossen habe, sondern Herr Epe, so daß man sich an diesen als die richtige Adresse wenden möge. Die Billetsteuerordnung sehe eine Steuer von 10% des Kartenpreises vor, und es sei schon mit Rücksicht auf die anderen Billetsteuerpflichtigen ein Gebot der Gerechtigkeit, jeden Steuerpflichtigen gleich zu behandeln. Weder nach der Steuerordnung noch aus sonst etwa von Herrn Epe vorgebrachten Gründen sei für diesen ein Recht auf eine Pauschvergütung gegeben. Wohin solle es führen, wenn jeder Gewerbetreibende aus Protest gegen die Steuerveranlagung seinen Gewerbebetrieb schließe, um dadurch die Steuerermäßigung zu erzwingen? Der den städtischen Vertretungen gemachte Vorwurf der mangelnden Einsicht und Tat-kraft basiere auf völliger Unkenntnis darüber, was bisher in dieser Sache geschehen sei. In verschiedenen Sitzungen habe die Stadtverordnetenversammlung sich einge-hend damit befaßt. Auch habe der Herr Bürgermeister mehrmals mit Herrn Epe verhandelt, letztlich noch gemeinschaftlich mit dem Stadtverordnetenvorsteher. Die Be-mühungen seien jedoch an den Ansprüchen des Herrn Epe gescheitert, welcher eine Abfindung von jährlich 2.500 Mk. geboten, diese Vergünstigung aber für Kind und Kindeskinder verlangt und außerdem die Bedingung gestellt habe, daß für den Fall der Änderung der Gesetzgebung zu seinen Gunsten die Zahlungsverpflichtung für ihn hinfällig werde. Darauf habe die Stadt natürlich nicht eingehen können. Wenn Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Steuerordnung an sich beständen, so könne Herr Epe ja den Prozeßweg beschreiten. Falle die Entscheidung dahin aus, daß die Steuer von der Höhle nicht erhoben werden dürfe, dann sei Herr Epe im Recht. Die Versammlung habe sich auch in einer früheren Sitzung auf den Standpunkt gestellt, daß die Stadt nur das verlange, was ihr gesetzlich zustehe, Übrigens sei Herr Epe in der Lage, die Steuer auf den Eintrittspreis zu schlagen; durch diesen geringen Auf-schlag von 25 Pfennigen werde sich wohl kaum einer von dem Besuche der Höhle abhalten lassen. Bei diesem Sachverhalte könne man den städtischen Vertretungen keinen Vorwurf machen. Die Schuld an der Schließung der Höhle trage einzig und allein Herr Epe. Bedauerlich sei es, wenn die Gewerbetreibenden Einbuße an Einnahme erlitten; sie möchten sich an Herrn Epe selbst wenden. Dieser habe es in der Hand, die Höhle jederzeit wieder zu öffnen. Bürgermeister Hennemann empfiehlt im Interesse der einheimischen Gewerbetreibenden, die durch die Schließung der Höhle empfindlich geschädigt würden, nochmals einen Versuch zu machen, um mit Herrn Epe zur Einigung zu kommen. Theoretisch sei es zweifellos richtig, daß Herr Epe, wenn die zum Besuch der Höhle ausgegebenen Karten steuerpflichtig seien, genau wie jeder andere behandelt werde, und daß er auf der anderen Seite, wenn das Ver-waltungsstreitverfahren die Höhle für steuerfrei erkläre, auch von der Zahlung der angebotenen Pauschsumme entbunden werde. Die praktische Schwierigkeit liege aber darin, daß bei dem heutigen Stande der Dinge keine Instanz da sei, die den Entscheidungsspruch fällen könne. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem die letzte Entscheidung beruhe, spreche nur im Beschlußverfahren. Dies könne aber nicht an-gestrengt werden, da die Höhle geschlossen, ein Streitobjekt also z.Zt. überhaupt nicht vorhanden sei. Um über den toten Punkt hinwegzukommen, schlage er vor, nochmals mit Herrn Epe auf der Grundlage zu verhandeln, daß auf einen kurzen Zeitraum eine Pauschale vereinbart werde, bis daß das nach Zeitungsberichten zu erwartende neue Kommunalabgabengesetz eine neue zweifelsfreie Rechtsgrundlage schaffe. Die Einigung mit Herrn Epe liege dem Magistrat vor allem deshalb so am Herzen, weil man dann hoffen könne, den Fremdenstrom möglichst bald wieder nach Attendorn zu lenken und die Stadt vor allen weiteren Steuerausfällen zu bewahren. Die Versammlung war indes der Meinung, daß man dann nach Ablauf der Vertragszeit wieder vor denselben Schwierigkeiten stehe. Auf Antrag aus der Versammlung wurde deshalb beschlossen, Herr Epe solle durch die Stadtverwaltung ersucht werden, die Höhle wieder zu öffnen und im Beschwerdeverfahren eine Klarstellung über die Rechtsgültigkeit der Billetsteuer herbeiführen. Bis zum endgültigen Bescheid könne die Steuer gestundet werden.