Stadtverordnetensitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wies der stellv. Vorsitzende Vigener auf die harten und unannehmbaren Friedensbedingungen der Feinde hin. Es wurde eine entsprechende Erklärung einstimmig angenommen.
1) Bekanntgabe über Entscheidungen betreffend Gültigkeit von Stadtverordnetenwahlen. Der Stadtverordnetenvorsteher und 1. Beigeordnete Mathias Kutsch hat infol-ge einer ministeriellen Entscheidung, wonach die beiden Ämter nicht in einer Person vereinigt sein dürfen, das erstere Amt niedergelegt. Der Stadtverordnete W. Scherer soll sein Amt als Stadtverordneter (Brüderparagraph) so lange ausüben, bis die vom Minister in Aussicht gestellte anderweitige Regelung erfolgt ist.
2) Zum Stadtverordnetenvorsteher wird Herr Rechtsanwalt Dingerkus mit 12 Stim-men gewählt (5 für Karl Ursell).
...
7) Die beiden Vorsitzenden des Arbeiterrates haben ihr Amt niedergelegt. Die vorgelegte Kostenrechnung von 864 M wird nach einem Abzug von 39 M bewilligt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wies der stellv. Vorsitzende Vigener auf die harten und unannehmbaren Friedensbedingungen der Feinde hin. Es wurde eine entsprechende Erklärung einstimmig angenommen.
1) Bekanntgabe über Entscheidungen betreffend Gültigkeit von Stadtverordnetenwahlen. Der Stadtverordnetenvorsteher und 1. Beigeordnete Mathias Kutsch hat infol-ge einer ministeriellen Entscheidung, wonach die beiden Ämter nicht in einer Person vereinigt sein dürfen, das erstere Amt niedergelegt. Der Stadtverordnete W. Scherer soll sein Amt als Stadtverordneter (Brüderparagraph) so lange ausüben, bis die vom Minister in Aussicht gestellte anderweitige Regelung erfolgt ist.
2) Zum Stadtverordnetenvorsteher wird Herr Rechtsanwalt Dingerkus mit 12 Stim-men gewählt (5 für Karl Ursell).
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7) Die beiden Vorsitzenden des Arbeiterrates haben ihr Amt niedergelegt. Die vorgelegte Kostenrechnung von 864 M wird nach einem Abzug von 39 M bewilligt.