Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
Als einziger Punkt der Tagesordnung steht die Neuwahl des Bürgermeisters zur Beratung. Der Stadtverordnetenvorsteher liest ein Schreiben des Magistrats vor, nach welchem die Wahlperiode des Bürgermeisters Hennemann am 14. Januar 1932 ihr Ende erreicht und er für die Wiederbesetzung der Stelle um das Weitere zur Veranlassung bittet. Der Magistrat setzt die Bedingungen für die Besetzung der Stelle als bekannt voraus, erklärt sich aber bereit, etwa noch gewünschte Vorschläge zu ma-chen. Sodann wird zunächst die Dringlichkeit der Sitzung mit der genannten Tages-ordnung anerkannt. Stadtverordneter Schmitte beantragt Vertagung, damit den Parteien bzw. Gruppen Gelegenheit zur Aussprache gegeben werde. Dieser Antrag wird mit 10 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag des Stadtverordneten Höhn, die Stelle auszuschreiben, wird, nachdem Stadtverordneter Scherer geheime Abstimmung beantragt hat, mit 9 Stimmen angenommen, während 7 Stadtverordmnete dagegen stimmen und einer sich der Stimme enthält. Die demnächstige Ausschreibung soll im Auftrage der Stadtverordnetenversammlung durch den Stadtverordnetenvorsteher erfolgen. Da nach der Städteordnung die Wiederbesetzung der Stelle erst ausgeschrieben werden kann, wenn der Bezirksausschuß das von der Stadtverord-netenversammlung vorgeschlagene Gehalt fstgesetzt hat, muß zunächst bei der Re-gierung deswegen angefragt werden.
Als einziger Punkt der Tagesordnung steht die Neuwahl des Bürgermeisters zur Beratung. Der Stadtverordnetenvorsteher liest ein Schreiben des Magistrats vor, nach welchem die Wahlperiode des Bürgermeisters Hennemann am 14. Januar 1932 ihr Ende erreicht und er für die Wiederbesetzung der Stelle um das Weitere zur Veranlassung bittet. Der Magistrat setzt die Bedingungen für die Besetzung der Stelle als bekannt voraus, erklärt sich aber bereit, etwa noch gewünschte Vorschläge zu ma-chen. Sodann wird zunächst die Dringlichkeit der Sitzung mit der genannten Tages-ordnung anerkannt. Stadtverordneter Schmitte beantragt Vertagung, damit den Parteien bzw. Gruppen Gelegenheit zur Aussprache gegeben werde. Dieser Antrag wird mit 10 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag des Stadtverordneten Höhn, die Stelle auszuschreiben, wird, nachdem Stadtverordneter Scherer geheime Abstimmung beantragt hat, mit 9 Stimmen angenommen, während 7 Stadtverordmnete dagegen stimmen und einer sich der Stimme enthält. Die demnächstige Ausschreibung soll im Auftrage der Stadtverordnetenversammlung durch den Stadtverordnetenvorsteher erfolgen. Da nach der Städteordnung die Wiederbesetzung der Stelle erst ausgeschrieben werden kann, wenn der Bezirksausschuß das von der Stadtverord-netenversammlung vorgeschlagene Gehalt fstgesetzt hat, muß zunächst bei der Re-gierung deswegen angefragt werden.