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Hundesteuer Anmeldung

Leistungsnummer: 99102013104000

Hundesteuersatzung der Hansestadt Attendorn

Wie hoch ist die jährliche Steuer?

Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer jährlich, wenn

  • ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 76,00 Euro je Hund, 
  • drei Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 Euro,
  • zwei o. mehr gefähliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund.

Wie melde ich meinen Hund an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck, online per Formular oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden.

Zum Onlineformular

Hundesteuer (Anmeldung)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund evtl. auch ordnungsrechtlich anmelden müssen.

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) vom Halter beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Hundesteuer (Anzeige gem. § 11 LHundG NRW)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Hundegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeshundegesetz- LHundG NRW) zum Halten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 3 LHundG NRW bzw. § 23 Abs. 2 LHundG NRW

Zum Eintrag zur Anlein- / Maulkorbpflicht bei Hunden

Hundesteuermarken

Die Hundesteuermarken werden bei Anmeldung oder mit dem Steuerbescheid ausgegeben.

Ersatz-Hundemarken sind für 3,50 € beim Bürgerbüro erhältlich.

Weitere Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Amtes für Finanzen und Steuern.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist auch im Bürgerbüro möglich.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Hundehaltung in Attendorn