Beispiele für Ausgaben
Ausgabepositionen, die im Rahmen des Stärkungspaktes NRW abgerechnet werden können - einige Beispiele:
- Steigerungen der Miet- und Mietnebenkosten, Heiz- und Energiekosten,
- Zusätzliche Personal- und Honorarausgaben für krisenbedingte, temporäre Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und eines damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten Ausbaus der sozialen Dienstleistungen. Beispiele: ausgewiesene Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter), Ungelernte, Ehrenamtliche, Studierende, Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten.
- Steigerung laufender Ausgaben z.B. für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken etc.,
- zusätzliche Ausgaben für Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc. vor dem Hintergrund einer gestiegenen Inanspruchnahme von Einrichtungen zur teilweisen Sicherstellung des täglichen Bedarfs,
- Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien (bei Sozial- und Schuldnerberatungen)
- Einzelfallhilfen, z.B. finanzielle Nothilfen (bei Nebenkostenabrechnungen, dringenden Reparaturen, dringend notwendigen Anschaffungen oder Hilfsmitteln wie Brillen o.ä.) und Einkaufsgutscheinspenden.