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Rettungsschirm: Hilfen für Unternehmen

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die daraus resultierenden Folgen gefährden auch in Attendorn die Existenz der Unternehmen. Der Bundestag beschloss ein historisch einmaliges Hilfspaket für Unternehmen und Bürger in der Corona-Krise. Zuvor verabschiedete der NRW-Landtag das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens („NRW-Rettungsschirmgesetz“).

25 Milliarden Euro

Nach dem Beschluss des Landes NRW stehen nun bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise abzufedern.

Das Gesetzespaket umfasst folgende Sofortmaßnahmen:

Sofortmaßnahmen

  • Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRW-Rettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro. Daneben wird Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.
  • Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen verantwortlichen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

Anträge auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus können unter www.finanzverwaltung.nrw.de abgerufen werden.

Der Bundestag billigte nach der Diskussion des Gesetzentwurfs ein in seinen Dimensionen historisches Hilfspaket der Regierung zur weiteren Abmilderung der Folgen der Corona-Krise für Bürger und Unternehmen.

Liquiditätshilfen

Die Förderbanken von Bund und Land hatten ebenfalls reagiert und stellen nun kurzfristig Liquiditätshilfen für die heimischen Betriebe zur Verfügung. Bei Bedarf können die Unternehmen durch ihre Hausbank und/oder ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zeitnah unterstützt werden. Weiterhin kann auch die Webseite der KfW oder deren Hotline genutzt werden: 0800 539 9001

Umfassende Maßnahmenpakete

Neben der Liquiditätssicherung haben Bund und Land weitere umfassende Maßnahmenpakete beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coranakrise abzufedern:

Vereinfachte Gewährung von Kurzarbeitergeld
Anzeige zum Arbeitsausfall
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Entschädigung für Selbstständige bei Erkrankung durch Corona
LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Leichterer Zugang zu Bankbürgschaften
Angebot Bürgschaftsbank NRW

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Mitteilung des BMJV

Weitere Beratungsangebote

Industrie- und Handelskammern in NRW
Gewerbeförderung des Handwerks
Unternehmer NRW
WIRTSCHAFT.NRW

Weitere Unterstützungsmaßnahmen in Planung

Auch die Hansestadt Attendorn wird die heimischen Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften unbürokratisch unterstützen. Hierzu gehören u.a. vereinfachte Möglichkeiten zur Beantragung von Gewerbesteuervorauszahlungen sowie großzügige Stundungsmöglichkeiten von Steuerforderungen.

28.03.2020