Historisches Tagebuch
Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.
Suchen Sie einfach nach einem Datum oder einem Stichwort.
Es wurden 4678 Einträge gefunden12.05.1653 Grauherrn Gut in Habbecke verkauft
Kaufbrief. Damit verkaufen die Eheleute Johann Moritz von Schade zu Grevenstein und Ahausen und Anna Margaretha von Plettenberg das Grauherrn Gut in Habbecke an Bernhard von Plettenberg zu Lenhausen.
Papier; Siegel des Moritz von Schade.
Papier; Siegel des Moritz von Schade.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3481.
09.06.1653 Affront gegen den Kölner Erzbischof
Bericht des Johann Bruchhaus aus Regensburg über den Affront gegen den Kölner Kurfürsten. Diesem stehe normalerweise das Recht der Salbung eines neugewählten Königs zu. Da aber seine zwei Vorgänger keine Priester gewesen seien, habe man dieses Recht seit zwei Kurfürsten auch nicht mehr ausgeübt. Deshalb habe der Kurfürst von Mainz dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Obwohl der Kurfürst von Köln gegen die Anmaßung des Mainzer Kurfürsten protestiert habe, habe trotzdem der Mainzer Kurfürst die Salbung und Krönung des tags zuvor in Augsburg erwählten Königs im Regensburger Dom vorgenommen. Daraufhin habe der Kurfürst von Köln die Stadt verlassen und der Zeremonie nicht beigewohnt.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 159, Seite 279.
14.08.1653 Der Kurfürst hat ein Einsehen
Kurfürst Maximilian Heinrich von Köln befreit die Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg auf An-trag des Drosten von Fürstenberg von Jagdfuhren und Diensten bei der in der Arnsbergischen hohen Wildbahn angestellten Hirschfeist, da die Einwohner der genannten Ämter nach reiflicher Prüfung niemals hierzu verpflichtet waren.
Papiersiegel und Unterschrift des Kurfürsten.
Papiersiegel und Unterschrift des Kurfürsten.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2544.
10.10.1653 Schöttler neuer Pfarrer in Kirchveischede
Friedrich von Fürstenberg präsentiert Jodocus Schöttler zum neuen Pfarrer von Kirchveischede und Seelsorge der Kommende St. Agatha in Rahrbach, nachdem der bisherige Stelleninhaber Daniel Mörchen verstorben ist.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3922, Blatt 111.
11.10.1653 Währung geändert!
Martin Schoneberg, Richter zu Bilstein, macht bekannt, daß die laufende Währung dahingehend geändert wurde, daß ab sofort der laufende Schilling mit 18 Pfennig zu belegen sei.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 57.
07.01.1654 Lehnsträger werden zur Waldenburg eingeladen
Einladung der Lehnsträger zum Lehnsgericht nach Waldenburg, das dort unter dem Vorsitz des Lehnsrichters und Gografen Johann Dietrich Hengsbeck aus Attendorn im Beisein des Lehnsschreibers Dietrich Gertmann und des Lehnsmannes Heinrich von der Horst stattfinden soll.
Archiv des Freiherrn von RFürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3284/2, Seite 251 ff.
23.03.1654 Gograf verlangt sein Fischgarn zurück
Johann Gottfried Hengesbeck, Gograf in Attendorn, beklagt sich über einen Diener des Gisbert von der Capellen zu Waldenburg, der ein Fischgarn des Gografen am Mühlengraben beschlagnahmt habe. Das Garn sei Eigentum des Gografen; dieser habe es dem Verwalter von Ewig, Dietrich Wulf, geliehen, damit dieser Fische für die Klostertafel in Ewig fangen konnte. Dies sei auch völlig rechtens. Er bittet den Drosten dafür zu sorgen, dass das Fischgarn wieder zurückgegeben wird.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3170.
29.04.1654 Saalhauser Fischerei wird neu verpachtet
Wilhelm Heinrich von und zum Bruch beantragt beim Drosten in Bilstein die erneute Verpachtung der halben Fischerei auf der Lenne bei Saalhausen. Am 10.05. ordnet Friedrich von Fürstenberg an, der Rentmeister Albrecht Bischopinck zu Bilstein möge dafür sorgen, dass niemand auf der Lenne fischt, da er die Fischerei dem Herrn von Bruch verpachtet habe. Am 04.07. bestätigt Wilhelm Heinrich vom Bruch die Pachtung der Fischerei.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2691, Blatt 49ff..
20.05.1654 Zeppenfelds verkaufen den Stürzenberg
Erbkaufbrief. Damit verkaufen die Eheleute Degenhard Zeppenfeld, Bürgermeister zu Attendorn, und Gertrud, seine Hausfrau, dem Lehrer Jodocus Bonacker vier Müddescheid Land auf dem Stürzenberg, das an die Länder von Caspar Kost, Witwe Adolf Kramer und Johannes Mülle grenzt. Sie bitten den Bürgermeister und Siegelverwahrer Cornelius Zeppenfeld zu siegeln. Zeugen sind Jürgen Ackerschott und Veltin Brill, Bürger zu Attendorn. Ausgefertigt durch den Notar Franz Joanvahrs. Pergament mit anhängendem Siegel.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
04.09.1654 Rangordnung der Stadt Attendorn
Schatzregister der westfälischen Landschaft. Darin werden 65 Städte, Freiheiten, Gerichte und Gogerichte aufgeführt mit Angaben über die Höhe der zu entrichtenden Schatzungsbeträge. Die Stadt Attendorn erscheint bei den Städten an 5. Stelle und zahlt 80 Königstaler.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akten AFH 1091, Seite 23.
01.10.1654 Gut am Brinke wird übertragen
Georg Neuhoff genannt Elsen zu Würdinghausen erklärt für sich, seine Ehefrau Anna Elsen und seine Erben, dass er Johann Kuckuck und Jacob Jäger zu Oberhundem den Gebrauch des Gutes am Brinke übertragen habe; im Gegenzug haben die beiden ihm 60 Rtl. geliehen. Da Jacob Jäger seinen Anteil von 30 Talern direkt bezahlt hat, überträgt ihm Georg Neuhoff eine Hälfte des Gutes.
Ausgefertigt durch den Notar und Schulmeister zu Kirchhundem, Hermann Hirsch von Siegen.
Am 15.7.1663 leiht Jakob Jäger dem Georg Neuhoff weitere 10 Rtl. und am 23.4.1667 weitere 5 Rtl. Quittung vom 26.03.1670 über die Rückzahlung der 45 Rtl. durch Johann Adolf von Fürstenberg.
1662
Ausgefertigt durch den Notar und Schulmeister zu Kirchhundem, Hermann Hirsch von Siegen.
Am 15.7.1663 leiht Jakob Jäger dem Georg Neuhoff weitere 10 Rtl. und am 23.4.1667 weitere 5 Rtl. Quittung vom 26.03.1670 über die Rückzahlung der 45 Rtl. durch Johann Adolf von Fürstenberg.
1662
03.11.1654 Bocks Hof in Niederhelden
In einer fast 350 Jahre alten Abrechnung zwischen dem Landwirt Bock in Niederhelden, dessen Hausfrau Clara und dem Freiherrn von Plettenberg zu Bamenohl werden die Rückstände beziffert, die sich aus der der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und den ersten Nachkriegsjahren (1636 - 1653) in einer Höhe von 121 Reichstalern und 17 1/2 Schillingen aufgestaut haben. Außerdem schuldet Bock dem Freiherrn noch 9 Reichstaler für ein verkauftes Pferd. Dabei wird am Rande erwähnt, dass Peter zum Hove in Dünschede Do- rothea Bock aus Niederhelden geheiratet habe. Es folgen dann die Abrechnungen für die Jahre 1653 - 1671.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg zu Bamenohl, Akte 57, S. 132.
14.11.1654 Bereinigung von Kriegsfolgen
Nach der "ex cathedra zu Elspe publicirten citation" ist vor dem neuen Lehnsherrn Wilhelm Heinrich von und zum Bruch und vor dem Lehnsrichter Martin Schöneberg zu Kirchhundem erschienen Johann Schröder von Maumke und erbittet die "renovationem investitura". Er teilt mit, dass die jüngsten Lehnsbrief durch Kriegswirren verlorengegangen seien. Er könne lediglich ein Dokument vom 15.03.1606 vorweisen, in dem Jakob Schröder zu Maumke durch Eberhard von Bruch zum Bruch belehnt worden sei. Dann werden die einzelnen Lehnsstücke aufgeführt. Dann erscheint Jakob Heidschötter zu Maumke, der ebenfalls wegen der Kriegszeiten keine Dokumente vorlegen kann. Andere Vasallen sind nicht erschienen. Deshalb soll ein weiterer Termin anberaumt werden; wer zu diesem nicht erscheint, verliert seine Lehen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte 1178.
16.11.1654 Waldenburger Lehen in Wegeringhausen
Lehnsbrief. Damit belehnt Gisbert von der Capellen im Auftrag der Witwe Johann Schröder, Anna Schröder, den Heinrich Honigh zu Germinghausen mit dem Gut in Wegeringhausen. Ausgefertigt im Hause des Waldenburger Lehnsrichters Theodor Gertmann im Beisein des Vikars der Vikarie SS. Michaelis et Crucis, Richard Lüling von Attendorn.
Siegel des Deutschordenskomturs Gisbert von der Capellen zu Waldenburg.
Siegel des Deutschordenskomturs Gisbert von der Capellen zu Waldenburg.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3335.
04.12.1654 Bilstein von Steuern befreit
Sämtliche Landstände des Herzogtums Westfalen haben der Freiheit Bilstein jetzt und für alle Zukunft von jeder Schatzung den Betrag von 14 Schatzgoldgulden nachgelassen. Dafür befreien Bürgermeister und Gemeinheit Bilstein das adelige Haus Bilstein jetzt und für alle Zukunft von der Zahlung der bei jeder Schatzung zu entrichtenden 39 Schillinge. Unterschrieben von Martin Brill, Bürgermeister zu Bilstein, und Friedrich von Fürstenberg. Beglaubigt vom kurfürstlichen Richter zu Bilstein, Martin Schonenbergh. Hervorragend erhaltene Papiersiegel des Friedrich von Fürstenberg und des Gerichtes Bilstein.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1091.
08.12.1654 Schulden an Kloster Ewig zurückgezahlt
Quittung des Klosters Ewig, unterschrieben vom Prior F. Everhardus Reusche (mit Siegel des Konventes), über die Rückzahlung der Schulden aus dem Hof Biggen durch Friedrich von Fürstenberg. Das Kloster habe ersatzweise eine Verschreibung über 100 Müdde Roggen und 120 Müdde Gerste erhalten, die aus der Stadt Soest zu liefern seien.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 159, Blatt 387.
13.02.1655 Attendorner Freiheiten für die Burg Schnellenberg
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Attendorn befreien den Drosten Friedrich von Fürstenberg von allen bürgerlichen Lasten und Schatzungen. - Dafür, so Friedrich von Fürstenberg am 14.2., hat die Stadt freies Wegerecht über schnellenbergisches Land.
Unterschrieben vom Stadtsekretär Franciscus Joanvahrs, beigefügt ist das Große Stadtsiegel.
Über diese Gerechtigkeiten liegt ein ausführlicher Vergleich von 1721 bei.
Unterschrieben vom Stadtsekretär Franciscus Joanvahrs, beigefügt ist das Große Stadtsiegel.
Über diese Gerechtigkeiten liegt ein ausführlicher Vergleich von 1721 bei.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22431.
15.05.1655 Verpachtung der Burg Bilstein
Pachtvertrag. Damit verpachtet der Droste Friedrich von Fürstenberg dem Heinrich Gastreich das Haus Bilstein samt dem dazugehörigen Ackerbau, Wiesen, Mühlen, Zehnten, Garten, Hageberg, das unterste Haus in der Freiheit, 23 Malter 9 Viertel Hartkorn und 76 Malter 10 ½ Viertel Hafer für die Dauer von fünf Jahren. Der Pachtpreis beträgt 300 Rtl..
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 23730
17.05.1655 Familienvater in Saalhausen unverhofft gestorben
Vinzenz Hennecke zu Hundesossen teilt mit, dass der Jürgen Hanses zu Saalhausen am Fastnachtsabend verstorben sei und zwei unmündige Kinder hinterlassen habe. Um den Kindern das Lehen der Erbvogtei Grafschaft zu erhalten, wolle er als Vormund die Verleihung des Lehens beantragen. Er erhält eine Wiese in dem alten Deiche ober Saalhausen zwischen der Straßen und dem Wasser zur Lehnne gelegen. Diese Wiese hatte Johann Hennecke zu Hundesossen dem Kaspar Hesseler zu Saalhausen pfandweise überlassen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1354, Blatt 43.
17.07.1655 Abwerbung von Mühlenkunden
Johann Dietrich von Plettenberg zu Lenhausen teilt dem Gografen mit, dass er Kenntnis bekommen habe von einer Klage gegen ihn beim Kurfürsten, weil ihm vorgeworfen werde, die Mühlenkunden in Fretter abzuwerben. Das Gegenteil sei der Fall: Seine Mühle sei bereits am 16. September 1585 durch den Kurfürsten konzessioniert worden, deshalb könne von einer Abwerbung überhaupt keine Rede sein. Die Abschrift der kurfürstlichen Urkunde von 1585 ist beigefügt.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3478, Blatt 251.
01.04.1656 Der Kuckuck verleiht sein Geld
Georg Neuhoff genannt Elsen und seine Ehefrau Anna zu Würdinghausen bekennen, von dem Johann Kuckuck zu Oberhundem 30 Rtl. geliehen zu haben. Sie verpfänden dafür ihr halbes Gut am Brinke.
Ausgefertigt durch den Bilsteiner Richter Martin Schöneberg im Beisein der Zeugen Jodocus Schöttler, Pastor zu Oberhundem, Ebert Sohrs von Selbecke, Franz Dorrenbach und Jacob Jäger aus Oberhundem.
Mit der Quittung über Rückzahlung der 30 Rtl. vom 26.03.1670 durch Johann Adolf von Fürstenberg.
Siegel des Richters Schöneberg in Bilstein.
1662
Ausgefertigt durch den Bilsteiner Richter Martin Schöneberg im Beisein der Zeugen Jodocus Schöttler, Pastor zu Oberhundem, Ebert Sohrs von Selbecke, Franz Dorrenbach und Jacob Jäger aus Oberhundem.
Mit der Quittung über Rückzahlung der 30 Rtl. vom 26.03.1670 durch Johann Adolf von Fürstenberg.
Siegel des Richters Schöneberg in Bilstein.
1662
30.06.1656 Strenge gegen Wilderer
Friedrich von Fürstenberg zu Herdringen formuliert die Vorwürfe gegen Wilhelm Heinrich von und zum Bruch, der fortwährend das Jagdrecht verletze und damit dem Kurfürsten Schaden zufüge. So habe er Schützen angewiesen, auf Rehe und kleines Wildpret zu schießen, außerdem habe er den Jäger angewiesen, Auerhähne sowie Schwarz- und Rotwild zu schießen. Der Droste habe ihm niemals erlaubt, mit Garnen das Rehwild zu jagen, noch weniger sei ihm die Pirsch gestattet worden. Der Droste bittet um Verhör folgender Zeugen: Georg Elsen von Würdinghausen, Hans Schmelter und der Frohne von Oberhundem, der Frohne von Saalhausen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1179, Blatt 17
10.07.1656 Jagdrechte des adeligen Hauses Bruch
Zeugenverhör im Beisein der Gerichtsschöffen Eberhard Hoberg von Herrntrop und Kaspar Hüttemann [Hütmanß].
Johann Henneke, Frohne zu Saalhausen, über 60 Jahre alt: Er hat von Jugend auf gehört, dass es dem Herrn von und zum Bruch erlaubt sei, an sicheren Orten mit Garn Rehwild zu jagen. Pirschen darf er nicht. Die Grenzen der Jagd sind ihm unbekannt.
Jakob Beer, Frohne zu Oberhundem, 50 Jahre alt: Er hat zwischen Ostern und Pfingsten mit seinem Nachbarn Hans Schmelzer auf dem Kirchhundemer Friedhof gestanden. Der Jäger vom Bruch sei zu ihnen gekommen und habe berichtet, daß er und sein Junker zwei Auerhähne oberhalb von Würdinghausen geschossen hätten. Der Junker habe die Auerhähne nach Lippstadt geschickt. Der Zeuge habe den Jäger gefragt, wie sie die Auerhähne gefunden hätten, da doch keine Balzzeit gewesen sei. Daraufhin gabe der Jäger gesagt, sie hätten sich einen Schirm aus Büschen gemacht, sich darin versteckt und von dort die Auerhähne geschossen. Der Jäger habe auch erzählt, daß er oberhalb Herrntrop ein Wildschwein geschossen habe, dies habe er bis an die Lenne verfolgt, es aber nicht erwischt.
Hans Schmelter von Oberhundem, 45 Jahre alt: Bestätigt die Aussage des Jakob Beer. Er fügt hinzu, dass er dem Jäger geraten habe zu schweigen, da der Droste in Bilstein solche Geschichten nicht gerne höre. Der Jäger habe geantwortet, daß sein Junker ihm die Jagd befohlen habe; deshalb habe dieser auch die Folgen zu tragen.
Georg Neuhoff von Würdinghausen, fast 50 Jahre alt: Er wisse von der Tochter des Quartiermeisters in Meschede, dass der Reiterjunge des Herrn von und zu Bruch dort mit zwei Auerhähnen übernachtet habe, die er nach Lippstadt bringen wollte. Einen sollte Epping zu Lippstadt haben, den anderen ein Hauptmann. Neuhoff bestätigt auch die Geschichte des waidgeschossenen Wildschweines. Der Jäger habe auch viele Rehe geschossen; eines habe der Reiterjunge nach Schönholthausen bringen müssen. Der lahme Müller bei der Brucher Mühle habe berichtet, daß der Brucher Jäger oberhalb Stelborn einen Hirschen geschossen hätte, den er auf einem Schlitten zum Haus Bruch gebracht habe. Neuhoff berichtet von weiteren Rehen und Hirschen, die geschossen wurden.
Tonniß Müller, bei der Brucher Mühle wohnend, sagt aus, daß er vom Knecht des Herrn von und zu Bruch, Kaspar von Langenei, die Geschichte mit dem waidgeschosenen Wildschwein gehört habe. Müller bestätigt die vorgenannten Berichte.
Hans Heinrich in Gnüppers Haus zu Oberhundem bestätigt, daß er auf der Rückreise von der Haar in Meschede gehört habe, daß der Reiterknecht sich an den Auerhähnen müde getragen habe. Außerdem habe ihm die Jägersfrau im eigenen Hause erzählt, daß ihr Mann zahlreiche Rehe und einen Hirsch geschossen habe.
Johann Heinemann, Frohne des Kirchspiels Hundem, berichtet, er sei vor 40 und 50 Jahren oft im Hause Bruch gewesen und mit dem Herrn von und zum Bruche zur Jagd gegangen; man habe mit dem Garn Rehe gefangen. Heinemann sagt aus, dem Junker sei sehr wohl bewußt gewesen, daß er ausschließlich mit dem Garn habe jagen dürfen. Er habe niemals ein Rohr mitgenommen, auch habe er nicht gepirscht.
Ebert Btey, Bierwirt von Würdinghausen, bestätigt die Geschichte mit dem waidgeschossenen Wildschwein, das der Jäger bis an die Lenne verfolgt habe.
Das Protokoll ist von Martin Schönberg, Richter zu Bilstein, unterschrieben.
Johann Henneke, Frohne zu Saalhausen, über 60 Jahre alt: Er hat von Jugend auf gehört, dass es dem Herrn von und zum Bruch erlaubt sei, an sicheren Orten mit Garn Rehwild zu jagen. Pirschen darf er nicht. Die Grenzen der Jagd sind ihm unbekannt.
Jakob Beer, Frohne zu Oberhundem, 50 Jahre alt: Er hat zwischen Ostern und Pfingsten mit seinem Nachbarn Hans Schmelzer auf dem Kirchhundemer Friedhof gestanden. Der Jäger vom Bruch sei zu ihnen gekommen und habe berichtet, daß er und sein Junker zwei Auerhähne oberhalb von Würdinghausen geschossen hätten. Der Junker habe die Auerhähne nach Lippstadt geschickt. Der Zeuge habe den Jäger gefragt, wie sie die Auerhähne gefunden hätten, da doch keine Balzzeit gewesen sei. Daraufhin gabe der Jäger gesagt, sie hätten sich einen Schirm aus Büschen gemacht, sich darin versteckt und von dort die Auerhähne geschossen. Der Jäger habe auch erzählt, daß er oberhalb Herrntrop ein Wildschwein geschossen habe, dies habe er bis an die Lenne verfolgt, es aber nicht erwischt.
Hans Schmelter von Oberhundem, 45 Jahre alt: Bestätigt die Aussage des Jakob Beer. Er fügt hinzu, dass er dem Jäger geraten habe zu schweigen, da der Droste in Bilstein solche Geschichten nicht gerne höre. Der Jäger habe geantwortet, daß sein Junker ihm die Jagd befohlen habe; deshalb habe dieser auch die Folgen zu tragen.
Georg Neuhoff von Würdinghausen, fast 50 Jahre alt: Er wisse von der Tochter des Quartiermeisters in Meschede, dass der Reiterjunge des Herrn von und zu Bruch dort mit zwei Auerhähnen übernachtet habe, die er nach Lippstadt bringen wollte. Einen sollte Epping zu Lippstadt haben, den anderen ein Hauptmann. Neuhoff bestätigt auch die Geschichte des waidgeschossenen Wildschweines. Der Jäger habe auch viele Rehe geschossen; eines habe der Reiterjunge nach Schönholthausen bringen müssen. Der lahme Müller bei der Brucher Mühle habe berichtet, daß der Brucher Jäger oberhalb Stelborn einen Hirschen geschossen hätte, den er auf einem Schlitten zum Haus Bruch gebracht habe. Neuhoff berichtet von weiteren Rehen und Hirschen, die geschossen wurden.
Tonniß Müller, bei der Brucher Mühle wohnend, sagt aus, daß er vom Knecht des Herrn von und zu Bruch, Kaspar von Langenei, die Geschichte mit dem waidgeschosenen Wildschwein gehört habe. Müller bestätigt die vorgenannten Berichte.
Hans Heinrich in Gnüppers Haus zu Oberhundem bestätigt, daß er auf der Rückreise von der Haar in Meschede gehört habe, daß der Reiterknecht sich an den Auerhähnen müde getragen habe. Außerdem habe ihm die Jägersfrau im eigenen Hause erzählt, daß ihr Mann zahlreiche Rehe und einen Hirsch geschossen habe.
Johann Heinemann, Frohne des Kirchspiels Hundem, berichtet, er sei vor 40 und 50 Jahren oft im Hause Bruch gewesen und mit dem Herrn von und zum Bruche zur Jagd gegangen; man habe mit dem Garn Rehe gefangen. Heinemann sagt aus, dem Junker sei sehr wohl bewußt gewesen, daß er ausschließlich mit dem Garn habe jagen dürfen. Er habe niemals ein Rohr mitgenommen, auch habe er nicht gepirscht.
Ebert Btey, Bierwirt von Würdinghausen, bestätigt die Geschichte mit dem waidgeschossenen Wildschwein, das der Jäger bis an die Lenne verfolgt habe.
Das Protokoll ist von Martin Schönberg, Richter zu Bilstein, unterschrieben.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1179, Blatt 19ff.
05.09.1656 Jagdstrafe des Hauses Bruch
Wilhelm Heinrich von und zum Bruch bekennt sich der unerlaubten Jagdausübung schuldig und verspricht, die 200 Taler Strafe zu zahlen und zukünftig sich ausschließlich der Jagd mit dem Garn zu bedienen, so, wie dies von altersher dem Hause Bruch zugebilligt wurde.
Quelle. Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1179, Blatt 29.
Quelle. Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1179, Blatt 29.
21.10.1656 Bocks Gut zu Niederhelden überschuldet
Martin Schoneberg zu Kirchhundem verbietet dem Degenhard Modderen zu Dünschede und Consorten den Ankauf von Kalk oder Holz vom Bocks Gut zu Niederhelden. Sämtliche Einkünfte gehören dem Vogt von Elspe; nichts darf veräußert werden aufgrund der hohen Pachtrückstände.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 147.