Historisches Tagebuch
Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.
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Es wurden 4678 Einträge gefunden17.02.1921 Sozialdemokraten garantieren Redefreiheit
Die Parteileitung der Sozialdemokratischen Partei lädt den Attendorner Pfarrer Johannes Hillebrand zu einer Parteiveranstaltung ein. Dabei wird betont, dass dem Pfarrer eine unbeschränkte Redefreiheit garantiert werde.
Pfarrarchiv Attendorn, Akten A 21, Seite 421.
24.02.1921 Streik der Metallarbeiter
Im Schützensaale wurde eine Volksversammlung abgehalten, in der Gewerkschaftssekretär das Thema: Der Streik der Metallarbeiter und seine Ursachen behandelten. Im Namen der Streikleitung eröffnete Herr Joseph Maiworm die Versammlung und erteilte dem Gewerkschaftssekretär der Freien Gewerkschaften, Herrn Kurth aus Plettenberg, das Wort, der die Gesamtlohnbewegung im Kreise Olpe seit der Revolution schilderte. Der Gewerkschaftssekretär der christlichen Gewerkschaften, Herr Schrage aus Olpe, ergänzte die Ausführungen des Vorredners.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 124.
21.03.1921 Veränderungen im Gymnasium
Der nahe bevorstehende Schluss des Schuljahres bringt für den Lehrkörper des Gymnasiums manche Änderungen mit sich. Zunächst tritt Herr Professor Ernst, der älteste des Kollegiums, mit dem 1. April des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand. Seit 1882, also seit 39 Jahren, hat er ohne Unterbrechung an der hiesigen Anstalt segensreich gewirkt. Herr Prof. Ernst wurde am 4. März 1854 zu Paderborn geboren. Nachdem er auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt im Herbst 1875 das Reifezeugnis sich erworben hatte, studierte er an der damaligen Akademie zu Münster Germanistik und Geschichte bis Herbst 1878 und bestand Januar 1880 daselbst die Staatsprüfung. Das Probejahr legte eer von Herbst 1880 - 81 am Gymnasium in Rheine ab. Alsdann genügte er seiner Militärpflicht und trat April 1882 als Hülfslehrer an den Lehrkörper des hiesigen Gymnasiums ein. Vom 1. Oktober 1902 bis 1. September 1904 leitete eer als stellvertretender Direktor das Gymnasium. Als begeisterter Patriot und Soldat folgte er beim Ausbruch des Weltkrieges dem Rufe zur Fahne und ertrug dessen Anstrengungen und Gefahren bis zum 1. Juli 1916; dafür wurde er mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. - Zum gleichen Termin siedelt Herr Studienrat Ciesielski, der seit 9 Jahren hier wirkt, an das Bismarck-Realgymnasium in Dortmund über. An seine Stelle tritt Herr Prof. Dr. Börger von der genannten Anstalt in Dortmund. - Schließlich scheidet auch Herr Konsistorialrat Schulte, Pfarrer der hiesigen evangelischen Gemeinde, zum 1. April aus seiner Stellung als Religionslehrer am hiesigen Gymnasium. Ein schweres Herzleiden, das seit Weihnachten 1920 ihn dem Unterricht fernhielt, zwingt ihn, in den Ruhestand zu treten.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 127f.
23.03.1921 Evangelischer Pfarrer im Ruhestand
Herr Konsistorialrat Schulte, Pfarrer der hiesigen evangelischen Gemeinde, der wegen eines schweren Herzleidens schon seit einigen Wochen beurlaubt ist, tritt mit dem ersten April in den Ruhestand.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 128.
02.04.1921 Waldbrand an der Mühlhardt
Zu einem Waldbrand wurde am Nachmittag die Feuerwehr alarmiert; es brannte ein ander Mühlhardt gelegener junger Tannenbestand. Die Feuerwehr brauchte jedoch nicht mehr in Tätigkeit zu treten, da durch das tatkräftige Eingreifen herbeigeeilter Anwohner das Feuer schon so weit gelöscht und größerer Schaden verhütet wurde; doch düften immerhin zwei Morgen dem Feuer zum Opfer gefallen sein.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 128.
06.04.1921 Versammlung der Kaufleute
Heute fand im Gasthof zum Rauch die diesjährige ordentliche Generalversammlung der katholischen kaufmännischen Vereinigung "Hansa" statt. Der Vorsitzende Weber begrüßte zunächst den Herrn Vikar Tusch als neuen geistlichen Beirat des Vereins. Nach dem vom Schriftführer Neukirch erstatteten Jahresberichte zählte der Verein Anfang 1920 41 Mitglieder; neu beigetreten sind im Laufe des Berichtsjahres 19, während nur 1 Abgang infolge Wegzuges von hier zu verzeichnen ist, so daß der Verein heute 59 Mitglieder zählt und zwar 16 selbständige Kaufleute, 22 kaufmännische Angestellte und 21 Beamte. Die Vereinsabende fanden allmonatlich statt. Im Sommer wurden mehrere Ausflüge und Picknicks veranstaltet. Zur 40. Hauptversammlung des Verbandes katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands in Bochum am 6. und 7. August vorigen Jahres entsandte der Verein zwei Delegierte. Am 26. Januar dieses Jahres wurde zum ersten Male seit 1914 das Stiftungsfest wieder gefeiert. Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder C.J. Isphording, Metten, Schulte und Zanders wurden wiedergewählt. Nach Aufnahme einiger neuer Mitglieder wurden noch verschiedene Vereinsangelegenheiten besprochen; u.a. wurde beschlossen, die Vereinsversammlungen wieder regelmäßig alle 14 Tage abzuhalten und zwar ein um das andere Mal mit Damen.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 129.
09.04.1921 Attahöhle wird geschlossen
Die Biggetaler Kalkwerke geben folgendes bekannt: Seit Jahren sind wir bemüht gewesen, die Attendorner Tropfsteinhöhle unter großem Aufwand an Kosten weiter zu erschließen und auszubauen. Nach unseren Plänen soll die Höhle fast auf das Doppelte ihrer bisherigen Ausdehnung gebracht werden. Die hierzu erforderlichen Geld-aufwendungen für Ausbau der Höhle, Anlegung des Wegenetzes, für Kabel und Installationsarbeiten u.s.w. gehen in die Hunderttausende, zumal in der alten Höhle das Kabel schon teilweise defekt ist. Trotz dieser großen Auslagen, die z.Tl. schon gemacht sind, z.Tl. noch bevorstehen, hat die Stadtverwaltung beschlossen, ab 1. April dieses Jahres eine 10% Abgabe von den Eintrittsgeldern zu erheben. Unser Anerbieten, unsere Angaben wie Kostenanschläge und entstandenen Unkosten nachzuprüfen, ist von der Stadtverwaltung abgelehnt worden. Wir sehen uns deshalb genötigt, sämtliche Erweiterungsarbeiten einzustellen und die Höhle zu schließen. Die Verantwortung für die hiermit verbundene Schädigung der Attendorner Geschäftswelt, die alle von der unmittelbar vor Attendorn gelegenen Höhle profitieren, müssen wir unsererseits ablehnen.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
09.04.1921 Englisch als Pflichtfach
Mit dem neuen Schuljahre wird am hiesigen Gymnasium von Obersekunda an aufwärts das Englische mit drei Wochenstunden als Pflichtfach eingeführt. Das Französische, das bisher auf der Oberstufe Pflichtfach war, wird wahlfrei mit zwei Wochenstunden.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 129.
18.04.1921 Theaterabteilung preisgekrönt
Zum erstenmal preisgekrönt kehrte heute die Theaterabteilung der Jünglingssodalität vom Bühnenwettstreit in Olpe zurück. Sie errang in der Theaterklasse mit dem Schauspiel "Das vierte Gebot" den siebten Preis. Außerdem errangen zwei Mitglieder der Sodalität Einzelpreise.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 132.
05.06.1921 Friedhof und Konzert
Heute nachmittag fand die Einweihung des neuen Teiles unseres katholischen Friedhofes statt.
Das städtische Orchester von Barmen-Elberfeld gab im Schützensaal ein vortreffliches Streichkonzert.
Das städtische Orchester von Barmen-Elberfeld gab im Schützensaal ein vortreffliches Streichkonzert.
Stadtarchiv Attendorn, Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 141.
08.06.1921 Höhle muss geöffnet bleiben
Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
2)
Bezüglich der Besteuerung der hiesigen Tropfsteinhöhle bringt der Stadtverordnetenvorsteher ein Schreiben der hiesigen Wirtevereinigung zur Vorlesung, in dem diese Beschwerde führt, daß seitens der städtischen Körperschaften immer noch nicht eine Einigung mit dem Besitzer der hiesigen Höhle getroffen sei, so daß die Höhle noch weiter geschlossen bleibe und dadurch den hiesigen Gewerbetreibenden ein erheblicher Ausfall an Einnahmen entstehe. Er führte aus, daß nicht die Stadt die Höhle geschlossen habe, sondern Herr Epe, so daß man sich an diesen als die richtige Adresse wenden möge. Die Billetsteuerordnung sehe eine Steuer von 10% des Kartenpreises vor, und es sei schon mit Rücksicht auf die anderen Billetsteuerpflichtigen ein Gebot der Gerechtigkeit, jeden Steuerpflichtigen gleich zu behandeln. Weder nach der Steuerordnung noch aus sonst etwa von Herrn Epe vorgebrachten Gründen sei für diesen ein Recht auf eine Pauschvergütung gegeben. Wohin solle es führen, wenn jeder Gewerbetreibende aus Protest gegen die Steuerveranlagung seinen Gewerbebetrieb schließe, um dadurch die Steuerermäßigung zu erzwingen? Der den städtischen Vertretungen gemachte Vorwurf der mangelnden Einsicht und Tat-kraft basiere auf völliger Unkenntnis darüber, was bisher in dieser Sache geschehen sei. In verschiedenen Sitzungen habe die Stadtverordnetenversammlung sich einge-hend damit befaßt. Auch habe der Herr Bürgermeister mehrmals mit Herrn Epe verhandelt, letztlich noch gemeinschaftlich mit dem Stadtverordnetenvorsteher. Die Be-mühungen seien jedoch an den Ansprüchen des Herrn Epe gescheitert, welcher eine Abfindung von jährlich 2.500 Mk. geboten, diese Vergünstigung aber für Kind und Kindeskinder verlangt und außerdem die Bedingung gestellt habe, daß für den Fall der Änderung der Gesetzgebung zu seinen Gunsten die Zahlungsverpflichtung für ihn hinfällig werde. Darauf habe die Stadt natürlich nicht eingehen können. Wenn Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Steuerordnung an sich beständen, so könne Herr Epe ja den Prozeßweg beschreiten. Falle die Entscheidung dahin aus, daß die Steuer von der Höhle nicht erhoben werden dürfe, dann sei Herr Epe im Recht. Die Versammlung habe sich auch in einer früheren Sitzung auf den Standpunkt gestellt, daß die Stadt nur das verlange, was ihr gesetzlich zustehe, Übrigens sei Herr Epe in der Lage, die Steuer auf den Eintrittspreis zu schlagen; durch diesen geringen Auf-schlag von 25 Pfennigen werde sich wohl kaum einer von dem Besuche der Höhle abhalten lassen. Bei diesem Sachverhalte könne man den städtischen Vertretungen keinen Vorwurf machen. Die Schuld an der Schließung der Höhle trage einzig und allein Herr Epe. Bedauerlich sei es, wenn die Gewerbetreibenden Einbuße an Einnahme erlitten; sie möchten sich an Herrn Epe selbst wenden. Dieser habe es in der Hand, die Höhle jederzeit wieder zu öffnen. Bürgermeister Hennemann empfiehlt im Interesse der einheimischen Gewerbetreibenden, die durch die Schließung der Höhle empfindlich geschädigt würden, nochmals einen Versuch zu machen, um mit Herrn Epe zur Einigung zu kommen. Theoretisch sei es zweifellos richtig, daß Herr Epe, wenn die zum Besuch der Höhle ausgegebenen Karten steuerpflichtig seien, genau wie jeder andere behandelt werde, und daß er auf der anderen Seite, wenn das Ver-waltungsstreitverfahren die Höhle für steuerfrei erkläre, auch von der Zahlung der angebotenen Pauschsumme entbunden werde. Die praktische Schwierigkeit liege aber darin, daß bei dem heutigen Stande der Dinge keine Instanz da sei, die den Entscheidungsspruch fällen könne. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem die letzte Entscheidung beruhe, spreche nur im Beschlußverfahren. Dies könne aber nicht an-gestrengt werden, da die Höhle geschlossen, ein Streitobjekt also z.Zt. überhaupt nicht vorhanden sei. Um über den toten Punkt hinwegzukommen, schlage er vor, nochmals mit Herrn Epe auf der Grundlage zu verhandeln, daß auf einen kurzen Zeitraum eine Pauschale vereinbart werde, bis daß das nach Zeitungsberichten zu erwartende neue Kommunalabgabengesetz eine neue zweifelsfreie Rechtsgrundlage schaffe. Die Einigung mit Herrn Epe liege dem Magistrat vor allem deshalb so am Herzen, weil man dann hoffen könne, den Fremdenstrom möglichst bald wieder nach Attendorn zu lenken und die Stadt vor allen weiteren Steuerausfällen zu bewahren. Die Versammlung war indes der Meinung, daß man dann nach Ablauf der Vertragszeit wieder vor denselben Schwierigkeiten stehe. Auf Antrag aus der Versammlung wurde deshalb beschlossen, Herr Epe solle durch die Stadtverwaltung ersucht werden, die Höhle wieder zu öffnen und im Beschwerdeverfahren eine Klarstellung über die Rechtsgültigkeit der Billetsteuer herbeiführen. Bis zum endgültigen Bescheid könne die Steuer gestundet werden.
2)
Bezüglich der Besteuerung der hiesigen Tropfsteinhöhle bringt der Stadtverordnetenvorsteher ein Schreiben der hiesigen Wirtevereinigung zur Vorlesung, in dem diese Beschwerde führt, daß seitens der städtischen Körperschaften immer noch nicht eine Einigung mit dem Besitzer der hiesigen Höhle getroffen sei, so daß die Höhle noch weiter geschlossen bleibe und dadurch den hiesigen Gewerbetreibenden ein erheblicher Ausfall an Einnahmen entstehe. Er führte aus, daß nicht die Stadt die Höhle geschlossen habe, sondern Herr Epe, so daß man sich an diesen als die richtige Adresse wenden möge. Die Billetsteuerordnung sehe eine Steuer von 10% des Kartenpreises vor, und es sei schon mit Rücksicht auf die anderen Billetsteuerpflichtigen ein Gebot der Gerechtigkeit, jeden Steuerpflichtigen gleich zu behandeln. Weder nach der Steuerordnung noch aus sonst etwa von Herrn Epe vorgebrachten Gründen sei für diesen ein Recht auf eine Pauschvergütung gegeben. Wohin solle es führen, wenn jeder Gewerbetreibende aus Protest gegen die Steuerveranlagung seinen Gewerbebetrieb schließe, um dadurch die Steuerermäßigung zu erzwingen? Der den städtischen Vertretungen gemachte Vorwurf der mangelnden Einsicht und Tat-kraft basiere auf völliger Unkenntnis darüber, was bisher in dieser Sache geschehen sei. In verschiedenen Sitzungen habe die Stadtverordnetenversammlung sich einge-hend damit befaßt. Auch habe der Herr Bürgermeister mehrmals mit Herrn Epe verhandelt, letztlich noch gemeinschaftlich mit dem Stadtverordnetenvorsteher. Die Be-mühungen seien jedoch an den Ansprüchen des Herrn Epe gescheitert, welcher eine Abfindung von jährlich 2.500 Mk. geboten, diese Vergünstigung aber für Kind und Kindeskinder verlangt und außerdem die Bedingung gestellt habe, daß für den Fall der Änderung der Gesetzgebung zu seinen Gunsten die Zahlungsverpflichtung für ihn hinfällig werde. Darauf habe die Stadt natürlich nicht eingehen können. Wenn Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Steuerordnung an sich beständen, so könne Herr Epe ja den Prozeßweg beschreiten. Falle die Entscheidung dahin aus, daß die Steuer von der Höhle nicht erhoben werden dürfe, dann sei Herr Epe im Recht. Die Versammlung habe sich auch in einer früheren Sitzung auf den Standpunkt gestellt, daß die Stadt nur das verlange, was ihr gesetzlich zustehe, Übrigens sei Herr Epe in der Lage, die Steuer auf den Eintrittspreis zu schlagen; durch diesen geringen Auf-schlag von 25 Pfennigen werde sich wohl kaum einer von dem Besuche der Höhle abhalten lassen. Bei diesem Sachverhalte könne man den städtischen Vertretungen keinen Vorwurf machen. Die Schuld an der Schließung der Höhle trage einzig und allein Herr Epe. Bedauerlich sei es, wenn die Gewerbetreibenden Einbuße an Einnahme erlitten; sie möchten sich an Herrn Epe selbst wenden. Dieser habe es in der Hand, die Höhle jederzeit wieder zu öffnen. Bürgermeister Hennemann empfiehlt im Interesse der einheimischen Gewerbetreibenden, die durch die Schließung der Höhle empfindlich geschädigt würden, nochmals einen Versuch zu machen, um mit Herrn Epe zur Einigung zu kommen. Theoretisch sei es zweifellos richtig, daß Herr Epe, wenn die zum Besuch der Höhle ausgegebenen Karten steuerpflichtig seien, genau wie jeder andere behandelt werde, und daß er auf der anderen Seite, wenn das Ver-waltungsstreitverfahren die Höhle für steuerfrei erkläre, auch von der Zahlung der angebotenen Pauschsumme entbunden werde. Die praktische Schwierigkeit liege aber darin, daß bei dem heutigen Stande der Dinge keine Instanz da sei, die den Entscheidungsspruch fällen könne. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem die letzte Entscheidung beruhe, spreche nur im Beschlußverfahren. Dies könne aber nicht an-gestrengt werden, da die Höhle geschlossen, ein Streitobjekt also z.Zt. überhaupt nicht vorhanden sei. Um über den toten Punkt hinwegzukommen, schlage er vor, nochmals mit Herrn Epe auf der Grundlage zu verhandeln, daß auf einen kurzen Zeitraum eine Pauschale vereinbart werde, bis daß das nach Zeitungsberichten zu erwartende neue Kommunalabgabengesetz eine neue zweifelsfreie Rechtsgrundlage schaffe. Die Einigung mit Herrn Epe liege dem Magistrat vor allem deshalb so am Herzen, weil man dann hoffen könne, den Fremdenstrom möglichst bald wieder nach Attendorn zu lenken und die Stadt vor allen weiteren Steuerausfällen zu bewahren. Die Versammlung war indes der Meinung, daß man dann nach Ablauf der Vertragszeit wieder vor denselben Schwierigkeiten stehe. Auf Antrag aus der Versammlung wurde deshalb beschlossen, Herr Epe solle durch die Stadtverwaltung ersucht werden, die Höhle wieder zu öffnen und im Beschwerdeverfahren eine Klarstellung über die Rechtsgültigkeit der Billetsteuer herbeiführen. Bis zum endgültigen Bescheid könne die Steuer gestundet werden.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
20.06.1921 Höhle wieder geöffnet.
Die hiesige Tropfsteinhöhle ist nunmehr wieder geöffnet (vgl. den umfassenden Bericht am 8.6.).
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
24.06.1921 Fahnen heraus!
Fahnen heraus!
Das muß für die bevorstehenden Schützenfesttage die Parole für die Bürgerschaft Attendorns sein. Die Vorbedingung zu diesem schönen Volksfeste aus altersgrauer Zeit ist trockenes, sonniges Wetter, dass uns hoffentlich bei der heute eingetretenen Temperatursteigerung beschieden ist. Das Programm finden die Leser im Anzeigenteil veröffentlicht und entspricht dem der früheren Jahre. Dem Feste wünschen wir einen guten, von Eintracht und echtem Bürgersinn getragenen Verlauf; allen Teilnehmern vergnügungsfreie Tage, die uns die Alltagssorgen für kurze Zeit vergessen lassen. Vom Schützenvorstand geht uns noch die Mitteilung zu, dass die Einladung an den von den neuen Königen erwählten Ehrendamen von nun an durch den Vorstand schriftlich erfolgen wird. Diese schriftliche Einladung wird durch Boten überbracht und dient zugleich als Ausweis. Alle ohne diesen Ausweis erscheinende Damen müssen also zurückgewiesen werden. Desgleichen gibt der Schützenvorstand bekannt, dass es rein selbstverständlich ist, dass die Angehörigen der im Krieg gebliebenen Schützenbrüder freien Eintritt haben, außer den Söhnen über 18 Jahren.
Das muß für die bevorstehenden Schützenfesttage die Parole für die Bürgerschaft Attendorns sein. Die Vorbedingung zu diesem schönen Volksfeste aus altersgrauer Zeit ist trockenes, sonniges Wetter, dass uns hoffentlich bei der heute eingetretenen Temperatursteigerung beschieden ist. Das Programm finden die Leser im Anzeigenteil veröffentlicht und entspricht dem der früheren Jahre. Dem Feste wünschen wir einen guten, von Eintracht und echtem Bürgersinn getragenen Verlauf; allen Teilnehmern vergnügungsfreie Tage, die uns die Alltagssorgen für kurze Zeit vergessen lassen. Vom Schützenvorstand geht uns noch die Mitteilung zu, dass die Einladung an den von den neuen Königen erwählten Ehrendamen von nun an durch den Vorstand schriftlich erfolgen wird. Diese schriftliche Einladung wird durch Boten überbracht und dient zugleich als Ausweis. Alle ohne diesen Ausweis erscheinende Damen müssen also zurückgewiesen werden. Desgleichen gibt der Schützenvorstand bekannt, dass es rein selbstverständlich ist, dass die Angehörigen der im Krieg gebliebenen Schützenbrüder freien Eintritt haben, außer den Söhnen über 18 Jahren.
Ausschnitt aus dem Attendorner Volksblatt.
In: Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte .Dep. SG 73, Seite 91
In: Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte .Dep. SG 73, Seite 91
02.07.1921 Wem gehören die Iserköppe?
Für die Akten der Schützengesellschaft zu Attendorn.
Betrifft die Iserköppe
Stadtverordneter Robert Scherer von hier hat den Bürgermeister ersucht, die hiesige Schützengesellschaft zur Herausgabe der sich in ihrem Gewahrsam befindlichen Iserköppe aufzufordern, da diese der Stadt Attendorn gehörten. Bürgermeister Hennemann hat mich zum Bericht aufgefordert. Ich habe hierauf folgendes berichtet.
"Attendorn, 20. Juli 1921
An den Herrn Bürgermeister hier.
Ich habe bisher noch kein Aktenmaterial kennen gelernt, aus dem sich das Eigentumrecht an den fragl. Iserköppen einwandfrei feststellen ließe. In den Jahren 1906 bis 1913 war ich Hauptmann der hies. Schützengesellschaft. Während dieser Periode ist der Trillertanz dreimal aufgeführt worden und zwar 1906, 1910 beim 500jährigen Jubiläum und wieder 1913 bei der Weihe der neuen Fahnen. Da zum Trillertanz jedes Mal die Iserköppe gebraucht wurden, diese sich aber damals im Besitze der Stadt Attendorn befanden, musste ich sie mir zu jeder Aufführung leihweise vom Bürgermeister erbitten und zwar 1906 vom Bürgermeister Heim, 1910 vom Bürgermeister Tück und 1913 von Bürgermeister Dr. Laymann. Während die beiden letzten Herren mir die Iserköppe ohne weiteres überließen, machte Bürgermeister Heim Weiterungen. Ich musste ihm einen Revers unterschreiben, inhaltlich dessen ich mich persönlich verpflichtete, die Leihstücke vollständig und unbeschädigt wieder zurück zu besorgen. Dieser Revers liegt jedenfalls bei den sich im städtischen Archiv befindlichen aber wohl schon weggelegten Akten Schützengesellschaft Attendorn. Die Unterzeichnung dieses Reverses durch mich ist nur unter dem Druck der Ver-hältnisse erfolgt. Ich bedurfte die Iserköppe dringend und ungesäumt. Ich war damals und bin auch heute noch der Ansicht, dass der Stadt durch den Revers keine weiteren Rechte an den Iserköppen eingeräumt worden sind als sie besaß. Ich bin weiter der Ansicht, dass die Iserköppe Eigentum der Schützengesellschaft sind. Sie sind der Stadt früher von dem jeweiligen Schützenvorstand wohl nur aus dem Grunde in Verwahr gegeben, weil in der Besetzung des Hauptmannspostens öfters ein Wechsel eintrat und nicht immer ein geeigneter Platz für die sichere Aufbewahrung wertvoller Inventarienstücke vorhanden war. In dieser Ansicht bestätigte mich die Tatsache, dass sich in einem älteren Bande der Akten Schützengesellschaft Attendorn ein Schriftstück befindet, in dem es heißt, dass die der Schützengesellschaft gehörigen Fahnen, Schwerter etc. mit Genehmigung des Magistrats im Rathause aufbewahrt werden sollen. Obschon die Iserköppe hierbei nicht besonders benannt sind, dann sind sie doch wohl mit einbegriffen gewesen, wenigstens ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Schwerter getrennt von den zugehörigen Iserköppen aufbewahrt werden sollten.
Ich füge noch einen Auszug aus der Geschichte der Schützengesellschaft zu Attendorn von H. Forck bei, der sich mit den Iserköppen beschäftigt. Auch der Historiker Forck scheint nach seinen Ausführungen nicht daran zu zweifeln, dass die Iserköppe der Schützengesellschaft gehören, streitig ist nur die Herkunft von den Schweden.
Im übrigen braucht meines Erachtens die Stadt Attendorn nicht so sehr Gewicht darauf zu legen, als unbestrittene Eigentümerin der Iserköppe zu gelten. Der mehrere Jahrzehnte lang nicht aufgeführte Trillertanz gelangt jetzt wieder regelmäßig alle fünf Jahre zur Aufführung. Die hierbei zu benutzenden Iserköppe werden sowohl von den jungen wie den alten Schützen als Siegestrophäen aus dem 30jährigen Kriege betrachtet, vom Vorstande wie Kleinodien behandelt und mit einer Sorgfalt aufbewahrt, wie es die Stadt Attendorn nicht besser tun könnte.
Josef Hüttemann, Schützenhauptmann a.D."
Betrifft die Iserköppe
Stadtverordneter Robert Scherer von hier hat den Bürgermeister ersucht, die hiesige Schützengesellschaft zur Herausgabe der sich in ihrem Gewahrsam befindlichen Iserköppe aufzufordern, da diese der Stadt Attendorn gehörten. Bürgermeister Hennemann hat mich zum Bericht aufgefordert. Ich habe hierauf folgendes berichtet.
"Attendorn, 20. Juli 1921
An den Herrn Bürgermeister hier.
Ich habe bisher noch kein Aktenmaterial kennen gelernt, aus dem sich das Eigentumrecht an den fragl. Iserköppen einwandfrei feststellen ließe. In den Jahren 1906 bis 1913 war ich Hauptmann der hies. Schützengesellschaft. Während dieser Periode ist der Trillertanz dreimal aufgeführt worden und zwar 1906, 1910 beim 500jährigen Jubiläum und wieder 1913 bei der Weihe der neuen Fahnen. Da zum Trillertanz jedes Mal die Iserköppe gebraucht wurden, diese sich aber damals im Besitze der Stadt Attendorn befanden, musste ich sie mir zu jeder Aufführung leihweise vom Bürgermeister erbitten und zwar 1906 vom Bürgermeister Heim, 1910 vom Bürgermeister Tück und 1913 von Bürgermeister Dr. Laymann. Während die beiden letzten Herren mir die Iserköppe ohne weiteres überließen, machte Bürgermeister Heim Weiterungen. Ich musste ihm einen Revers unterschreiben, inhaltlich dessen ich mich persönlich verpflichtete, die Leihstücke vollständig und unbeschädigt wieder zurück zu besorgen. Dieser Revers liegt jedenfalls bei den sich im städtischen Archiv befindlichen aber wohl schon weggelegten Akten Schützengesellschaft Attendorn. Die Unterzeichnung dieses Reverses durch mich ist nur unter dem Druck der Ver-hältnisse erfolgt. Ich bedurfte die Iserköppe dringend und ungesäumt. Ich war damals und bin auch heute noch der Ansicht, dass der Stadt durch den Revers keine weiteren Rechte an den Iserköppen eingeräumt worden sind als sie besaß. Ich bin weiter der Ansicht, dass die Iserköppe Eigentum der Schützengesellschaft sind. Sie sind der Stadt früher von dem jeweiligen Schützenvorstand wohl nur aus dem Grunde in Verwahr gegeben, weil in der Besetzung des Hauptmannspostens öfters ein Wechsel eintrat und nicht immer ein geeigneter Platz für die sichere Aufbewahrung wertvoller Inventarienstücke vorhanden war. In dieser Ansicht bestätigte mich die Tatsache, dass sich in einem älteren Bande der Akten Schützengesellschaft Attendorn ein Schriftstück befindet, in dem es heißt, dass die der Schützengesellschaft gehörigen Fahnen, Schwerter etc. mit Genehmigung des Magistrats im Rathause aufbewahrt werden sollen. Obschon die Iserköppe hierbei nicht besonders benannt sind, dann sind sie doch wohl mit einbegriffen gewesen, wenigstens ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Schwerter getrennt von den zugehörigen Iserköppen aufbewahrt werden sollten.
Ich füge noch einen Auszug aus der Geschichte der Schützengesellschaft zu Attendorn von H. Forck bei, der sich mit den Iserköppen beschäftigt. Auch der Historiker Forck scheint nach seinen Ausführungen nicht daran zu zweifeln, dass die Iserköppe der Schützengesellschaft gehören, streitig ist nur die Herkunft von den Schweden.
Im übrigen braucht meines Erachtens die Stadt Attendorn nicht so sehr Gewicht darauf zu legen, als unbestrittene Eigentümerin der Iserköppe zu gelten. Der mehrere Jahrzehnte lang nicht aufgeführte Trillertanz gelangt jetzt wieder regelmäßig alle fünf Jahre zur Aufführung. Die hierbei zu benutzenden Iserköppe werden sowohl von den jungen wie den alten Schützen als Siegestrophäen aus dem 30jährigen Kriege betrachtet, vom Vorstande wie Kleinodien behandelt und mit einer Sorgfalt aufbewahrt, wie es die Stadt Attendorn nicht besser tun könnte.
Josef Hüttemann, Schützenhauptmann a.D."
Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akten Dep. SG 75, Seite 489.
05.07.1921 Oberpräsident besucht Attendorn
Auf einer Besichtigungsreise weilte der Oberpräsident der Provinz Westfalen, Herr. Dr. Würmeling, in unserer Stadt. In Begleitung der Herren Landrat Dr. Freusberg, Bürgermeister Hennemann und ersten Beigeordneten Viegener wurden die hiesigen öffentlichen Gebäude, wie Gymnasium, Konvikt, Rathaus, die Kirchen und die Höhle besichtigt. Der Herr Oberpräsident gab hierbei seiner vollen Befriedigung über den gewonnenen Eindruck Ausdruck.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
09.08.1921 Der neunzigste Geburtstag
[Attendorns ältester Bürger, Johannes Viegener, hat seinen 90. Geburtstag gefeiert. Der MGV Sauerlandia hat ihm ein Ständchen gesungen. Folgender Artikel erscheint hierzu im Attendorner Volksblatt]:
"An der Feier des 90. Geburtstages unseres ältesten Mitbürgers, des Herrn Johannes Viegener, am Freitag nahmen nicht nur die Familienangehörigen, sondern auch weite Kreise der Bürgerschaft herzlichen und innigen Anteil. Herr Bürgermeister Hennemann in Begleitung des Magistrats, überbrachte die Glückwünsche der Stadt, während Herr Pfarrer Hillebrand die der kath. Pfarrgemeinde darbrachte. Am Abend wurde der 90jährige Musikfreund mit einem Doppelständchen der Attendorner Musikkapelle und des kath. MGV Sauerlandia überrascht. Musikmeister Jos. Viegener (Münster) sprach den beiden Vereinen im Namen seines Vaters, der sich über die schönen Darbietungen sehr gefreut habe, den Dank aus. Möge es Herrn Viegener vergönnt sein, in 10 Jahren auch seinen 100 Geburtstag zu feiern.
"An der Feier des 90. Geburtstages unseres ältesten Mitbürgers, des Herrn Johannes Viegener, am Freitag nahmen nicht nur die Familienangehörigen, sondern auch weite Kreise der Bürgerschaft herzlichen und innigen Anteil. Herr Bürgermeister Hennemann in Begleitung des Magistrats, überbrachte die Glückwünsche der Stadt, während Herr Pfarrer Hillebrand die der kath. Pfarrgemeinde darbrachte. Am Abend wurde der 90jährige Musikfreund mit einem Doppelständchen der Attendorner Musikkapelle und des kath. MGV Sauerlandia überrascht. Musikmeister Jos. Viegener (Münster) sprach den beiden Vereinen im Namen seines Vaters, der sich über die schönen Darbietungen sehr gefreut habe, den Dank aus. Möge es Herrn Viegener vergönnt sein, in 10 Jahren auch seinen 100 Geburtstag zu feiern.
Stadtarchiv Attendorn, Attendorner Volksblatt, Nr. 62.
31.08.1921 Demonstration in Attendorn
Auf dem hiesigen Marktplatz fand eine von der sozialdemokratischen Partei einberufene Demonstrationsversammlung gegen die Ermordung Erzbergers statt.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
16.10.1921 Generalversammlung der Bäuerlichen
Im Gasthof "Zum Rauch" fand die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Bäuerlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft zu Attendorn statt. Der Genossenschaftsvorsteher Stefan Brake eröffnete die Versammlung und erteilte das Wort dem früheren Geschäftsführer Theodor Bilsing zum Vortrage der Jahresrechnung und Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres. Hierauf berichtete dieser über die Geschäftslage und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Stadtrentmeister Hüttemann über die durch den Aufsichtsrat vorgenommene Revision der Bilanz, worauf dem Vorstand und Geschäftsführer Entlastung erteilt wurde. Der Genossenschaft sind im Rechnungsjahre 1920/21 37 Mitglieder neu beigetreten, 11 scheiden aus, so dass zur Zeit 679 Mitglieder der Genossenschaft angehören. Die drei ausscheidenden Vorstandsmitglieder Hermann Kost, Theodor Bilsing und Bernhard Sangermann wurden durch Zuruf wiedergewählt. Für den ausscheidenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Oberpostassistent Mennekes, der wegen Arbeitsüberlastung auf eine Wiederwahl verzichtete, wurde Stadtrentmeister Hüttemann gewählt. Peter Höffer wurde durch Zuruf wiedergewählt und Johannes Limper neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der neu angestellte Lagerhalter Vigener hatte seine Anstellung am 2. Oktober wieder gekündigt, weshalb eine Neubesetzung dieses Postens nötig wurde. Von den vier Bewerbern wurde Albert Bilsing durch Stimmzettel als Geschäftsführer und Lagerhalter gewählt. Das Lager befindet sich dann wieder Kehlberg Nr. 2. Sodann hielt Winterschuldirektor Cramer den angekündigten Vortrag über Kartoffelbau und Sortenfrage. Nach einer regen Diskussion schloss der Genossenschaftsvorsteher die Versammlung.
Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, S. 157 f.
19.10.1921 Hoher Besuch am Gymnasium
Der Ministerialrat Dr. Metzner aus Berlin beehrte in Begleitung des Herrn Provinzialschulrats Dr. Cramer aus Münster das hiesige Gymnasium mit seinem Besuch und wohnte in verschiedenen Klassen dem Unterricht bei.
Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 158.
21.10.1921 Neue Glocken für den Sauerländer Dom
Auf dem hiesigen Bahnhofe sind die neuen Kirchenglocken angekommen. Es sind zwei Stahlglocken. Die größere mit dem Tone A wiegt 4.070 kg und hat im unteren Ringe einen Durchmesser von 2,20 m und eine Höhe von 1,85 m. Die kleinere mit dem Ton D hat ein Gewicht von 1.590 kg und einen unteren Durchmesser von 1,62 m. Beide werden mit der noch vorhandenen St. Johannis-Glocke die Kombination A C D bilden.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
23.10.1921 Glockenweihe am Sauerländer Dom
Vormittags erfolgte die feierliche Einweihung der neuen Kirchenglocken. Der Kirchenvorstand und die kirchliche Gemeindevertretung beteiligten sich geschlossen daran. Auch die Fahnendeputationen der kath. Vereine waren erschienen. Die Weihe wurde vollzogen von Herrn Pfarrer Hillebrand unter Assistenz der Herren P. Präses Ludwig, Prof. Hiltenkamp und Pfarrer Hoberg aus Steinheim. Zu Paten für die Glocken waren bestellt als Vertreter der Stadt die Herren Bürgermeister Hennemann und Beigeordneter Franz Viegener, als Vertreter des Kirchenvorstandes Herr Carl Josef Isphording, als Vertreter der Kirchengemeindevertretung Herr Franz Biergans. Nach Erledigung der vorgeschriebenen Zeremonien sollte eine Prozession um die Kirche stattfinden, die aber wegen des starken Regens unterbleiben musste. In der Pfarrkirche hielt Pfarrer Hillebrand eine Predigt über die Zwecke und die Bedeutung der Glocken. Die eine Glocke hat den Namen "Maria" [2003: Totenglocke], die andere den Namen "Anno" [2003: Vor dem Wohnhaus Kemmerich in Ennest]nach dem hl. Erzbischof Anno von Köln, dem Erbauer unseres Gotteshauses, erhalten. Die Feier nahm mit Te Deum und sakramentalem Segen ihren Abschluss. Beide Glocken tragen die Namen der Firmen, welche bei dem Gusse beteiligt waren, Buderus in Wetzlar, welche den Guss vorgenommen, und Humpert in Brilon, welche die Form hergestellt hat. Außerdem hat die größere Glocke nun die Inschrift: "Sta. Maria regina pacis, ora pro nobis." Eine anfangs vorgesehene längere Inschrift wurde seitens der Glockengießerei abgelehnt, weil sie die Klangentwicklung ungünstig beeinflussen könnte....
Chronik der Stadt Attendorn, Band 2, Seite 159 f.
09.11.1921 Waldenburger Gnadenaltar soll zurück
Pfarrer Hillebrand in Attendorn bittet die Gräfin von Fürstenberg um Geduld, was die Rückführung des Gnadenaltars von Windhausen nach Waldenburg angeht. - In einem weiteren Schreiben vom 21.11. teilt der Pastor der Gräfin mit, dass eine Versetzung des Gnadenaltares nicht durchzusetzen sei. Als man ihn damals in verwahrlostem Zustand von Schnellenberg geholt habe, mussten ein Schreiner und ein Maler 14 Tage daran arbeiten.
[Der Altar befindet sich heute im Südsauerlandmuseum in Attendorn.]
[Der Altar befindet sich heute im Südsauerlandmuseum in Attendorn.]
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 76.
11.11.1921 Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Öffentliche Stadtverordnetensitzung.
1)
Der Haushaltungsplan für 1921 wird genehmigt und festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 2.000.000 Mk. Der Fehlbetrag von 1.065.180 Mk. soll durch Erhebung von 2.000 % Zuschlag zur staatlich veranlagten Gebäude- und Be-triebssteuer, ferner durch Erhebung des Betrages von 912.780 Mk. Gewerbesteuer auf Grund der besonderen Gemeindegewerbesteuerordnung aufgebracht werden.
4)
Kollegium ist mit der geplanten Errichtung eines Denkmals auf dem Wilhelmsplatz für die im Weltkriege 1914 1918 Gefallenen durch die Bürgergesellschaft einverstanden. In Verbindung damit soll mit dem Bildhauer Belke in Förde verhandelt werden, ob und [auf] welche Weise das Kriegerdenkmal am Niederstentore sich würdiger gestalten läßt durch Änderung seiner Form und seines Standortes.
1)
Der Haushaltungsplan für 1921 wird genehmigt und festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 2.000.000 Mk. Der Fehlbetrag von 1.065.180 Mk. soll durch Erhebung von 2.000 % Zuschlag zur staatlich veranlagten Gebäude- und Be-triebssteuer, ferner durch Erhebung des Betrages von 912.780 Mk. Gewerbesteuer auf Grund der besonderen Gemeindegewerbesteuerordnung aufgebracht werden.
4)
Kollegium ist mit der geplanten Errichtung eines Denkmals auf dem Wilhelmsplatz für die im Weltkriege 1914 1918 Gefallenen durch die Bürgergesellschaft einverstanden. In Verbindung damit soll mit dem Bildhauer Belke in Förde verhandelt werden, ob und [auf] welche Weise das Kriegerdenkmal am Niederstentore sich würdiger gestalten läßt durch Änderung seiner Form und seines Standortes.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
14.11.1921 Denkmal auf den Klosterplatz
Die Bürgergesellschaft, Verein für Verkehr und Heimatpflege, hat beschlossen, unter Mitwirkung der Stadt und der gesamten Bevölkerung den für das Vaterland gefallenen und verstorbenen Kriegern unserer Stadt auf dem Wilhelmsplatze ein schlichtes und würdiges Denkmal zu errichten. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung hierzu ihre Zustimmung gegeben hat, steht der Ausführung des Planes nichts mehr im Wege. Herr Franz Cramer aus Amerika, ein Sohn unserer Stadt, der bei seinen Angehörigen hier auf Besuch weilt, stiftete als erster Spender in hochherziger Weise den Betrag von 2.000 Mk. für das Denkmal. Der Verein selbst erzielte bei einer am gestrigen Abend im Gasthof zum Ritter stattgehabten Familienfeier durch Zeichnungen über 2.000 Mk., so daß nunmehr schon ein anständiger Denkmalfonds vorhanden ist.
Verein für Orts- und Heimatkunde Attendorn 1898 e.V., Chronik der Stadt Attendorn, Band 2.
29.11.1921 Waldenburger Altar bleibt in Windhausen
Der Attendorner Pfarrer und spätere Weihbischof von Paderborn Johannes Hillebrand teilt der Pia Gräfin von Fürstenberg zu Herdringen mit, dass eine Versetzung des Gnadenaltares nicht möglich sei. Als man den Altar damals in verwahrlostem Zustand von Schnellenberg geholt habe, waren ein Schreiner 14 Tage und ein Maler 8 Tage lang beschäftigt, um den Altar wieder in einen einigermaßen würdigen Zustand zu versetzen.
Hintergrund dieses Briefes war die Tatsache, dass der barocke Altar, der durch den Attendorner Bildhauer Peter Sasse 1715 für die Kapelle Waldenburg geschaffen und später in der Burg Schnellenberg deponiert wurde, für die Kapelle in Windhausen geschenkt worden war. Die Gräfin Pia von Fürstenberg wollte den Altar jedoch später zurück haben.
Heute befindet sich dieser Altar im Südsauerlandmuseum.
Hintergrund dieses Briefes war die Tatsache, dass der barocke Altar, der durch den Attendorner Bildhauer Peter Sasse 1715 für die Kapelle Waldenburg geschaffen und später in der Burg Schnellenberg deponiert wurde, für die Kapelle in Windhausen geschenkt worden war. Die Gräfin Pia von Fürstenberg wollte den Altar jedoch später zurück haben.
Heute befindet sich dieser Altar im Südsauerlandmuseum.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 76.