Historisches Tagebuch
Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.
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Es wurden 4678 Einträge gefunden28.10.1595 In Bürberg wird Wald verkauft
Heinrich Backhaus zu Neger im Kirchspiel Rhode und dessen Frau Trina verkaufen mit Einwilligung der Äbtissin zu Drolshagen an Peter und Lyse Hütte zu Bürberg einen Hageberg "an dem Kölha-gen" von 4 Malderscheid Größe; dieser Wald stößt oben an Hans Stamms Gut, unten an das Feld des verstorbenen Tönnises zu Bremge, an einer Seite an das Gut des Verkäufers und anderer-seits an Hillebrandts Gut zu Neger. Zeugen dieses Verkaufs sind Johann Stamm zu Neger und Hans op dem Holterhove.
Die Pergamenturkunde enthält das Siegel der Drolshagener Äbtissin Walburga von Wischel.
Die Güter in Bürberg gehörten jahrhundertelang zum Besitz der Waldenburg.
Die Pergamenturkunde enthält das Siegel der Drolshagener Äbtissin Walburga von Wischel.
Die Güter in Bürberg gehörten jahrhundertelang zum Besitz der Waldenburg.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22793.
20.01.1596 Neues Portal für die Burg Schnellenberg
Mit einem Vertrag zwischen Caspar von Fürstenberg und dem Meister Heinrich Pawels genannt Rappen, Steinhauer zu Soest, und Michael Cordes, Steinbrecher in Anröchte, besiegelt Caspar von Fürstenberg die Liferung einer steinernen Tür mit den Maßen 4 Fuß weit und 7 Fuß hoch für die Burg Schnellenberg.
Archiv des freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 144, Blatt 93.
28.06.1596 Bau der Schnellenberger Mühle
Kurfürst Ernst erlaubt dem Drosten Caspar von Für¬stenberg, unter seinem Hause Schnellenberg auf dem Bächlein, die Rauschenberg genannt, eine Mühle zu erbauen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22429.
12.01.1597 Dorothea wird Braut
Bernhard Vogt von Elspe wechselt Dorothea, Tochter des Heinrich Schroder von Oberveischede, an Caspar von Fürstenberg, da sie sich mit Thonis, Sohn des Johann Selbergs, verheiraten will.
Dies war ein üblicher Schritt vor einer Heirat, wenn damit der Wechsel von einem Hoheitsgebiet in ein anderes geplant war.
Dies war ein üblicher Schritt vor einer Heirat, wenn damit der Wechsel von einem Hoheitsgebiet in ein anderes geplant war.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4107.
12.06.1597 Wechselbrief wird beantragt
Johann de Berve zu Waldenburg teilt dem Wilhelm von Neuhoff zu Ahausen mit, dass sich Jakob Rode zu Fretter mit Anna, Tochter des verstorbenen Hans Goebel zu Oberelspe verheiraten wolle. Die Braut soll nach Fretter ziehen, hierzu ist eine Wechselung erforderlich, die hiermit beantragt wird.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4106/17.
12.07.1597 Attendorn verkauft Fischereirechte
Copia Kauffbrieffs über Fischerey auff der Bigge am Hollerbrinck pp zu Behueff des Haußes Schnellenberg de 12. July 1597.
Wir Bürger, Rhat und Gemeinheit der Statt Attendorn thuen kund und bekennen offentlichen in und abereints diesen gegenwärtigen unseren versiegelten Brieffe für uns und unsere Nachkommen, daß wir eins rechtmässigen, festen, stähten, ewigen, unverbrochenen und unwiederrufflichen Erbkauffs haben verkaufft und überwiesen und übergelassen, wie wir dann auch für uns und unsere Nachkommen als solches nach Statt- und Landgerechtigkeit und beschriebenen Rechten vestiglich und bestandigst thuen sollen, können, und mögen, verkauffen, überweisen und transportiren mit und in Krafft dieses dem gestrengen, edelen, ehrenvesten und hochgelährten Casparn von Fürstenberg, dero Rechten Licentiaten Mayntz[ischer], Cöln[ischer] und Paderbörn[ischen] Chur- und Fürstlichen Rhat, der Ämbter Bilstein und Fredeburg Drosten, Sr. L. Erben, der den Hälder dieses Brieffs mit dem guten Vorwissen und Willen unsere eigenthumbliche zubehörige Wasserstrohm und Fischerey hieselbst, der Hollerbrinck und Heywaid genant, angehend und stossend oben an die breite Fuhrt, und jetztged. Herrn Drosten unter und beneben aber ahn und auff weyl. Wilhelm Vogts respective Wässer, für freye eigen durchschlächtige, ledige und gantz unbeschwehrt Eigenthumb, doch die Durchfuhr mit Egeneten und Pflügen denen Bürger ohnversperret vorbehalten; und wir obgmd. Verkäuffer haben vorgeschriebene Fischerey und Wasser nun hinführo in Handen, Macht, Wehr, erblich und ewig Besitz und gantz vollkommener Gewalt wohlgemldts, die wir Verkäuffere obgedacht darfür in einer allingen Summen empfangen, und uns wohl und zu willen bezahlt, und vergnügt zu seyn bekennen.
Derohalben uns und unsere Nachkommen von obged. Wasser, Fischerey, Gerechtigkeit auch alles Besitzes und Gebrauchs enterbet, so wir bishero daran gehabt, oder in künfftigen Zeiten unsern Nachkommen erwartet hetten, einigerley Weise, und mit Hand, Mund, und aller nothdürfftiger Sicherheit lauterlich verziehen, auffgelassen und remuniciret, loben auch für uns und unsere Nachkommen von obgem. Wasser oder Fischerey, den wohlgedachten Käuffer undt dessen Erben dieses Erbkauffs zu stehen, halden, warnen, und gantz vollkommen wehrhafft zu thuen, auch allen Hinder, Gebrech, Besserung und Ansprach, so viel ged. Hr. Käuffern oder dessen Erben hierin geschehen mögte, auff unser und unserer Nachkommen Kösten gäntzlich zu verrichten, und abzuthuen, sonder einige Exception, rechtsbehelffiger Privilegioen, oder irgend anderer Practiquen, alles ohne Gefahr und Arglist.
Urkund der Wahrheit haben wir Bürger, Rhat und Gemeinheiot obenangeregter Statt Attendorn unser gewöhnliche Statt-Secret Insiegel beneben an diesen Brieff fest und wissentlich thuen hangen. Gegeben im Jahr nach Christi Gebuhrt 1597 den 12. July Monaths.
Wir Bürger, Rhat und Gemeinheit der Statt Attendorn thuen kund und bekennen offentlichen in und abereints diesen gegenwärtigen unseren versiegelten Brieffe für uns und unsere Nachkommen, daß wir eins rechtmässigen, festen, stähten, ewigen, unverbrochenen und unwiederrufflichen Erbkauffs haben verkaufft und überwiesen und übergelassen, wie wir dann auch für uns und unsere Nachkommen als solches nach Statt- und Landgerechtigkeit und beschriebenen Rechten vestiglich und bestandigst thuen sollen, können, und mögen, verkauffen, überweisen und transportiren mit und in Krafft dieses dem gestrengen, edelen, ehrenvesten und hochgelährten Casparn von Fürstenberg, dero Rechten Licentiaten Mayntz[ischer], Cöln[ischer] und Paderbörn[ischen] Chur- und Fürstlichen Rhat, der Ämbter Bilstein und Fredeburg Drosten, Sr. L. Erben, der den Hälder dieses Brieffs mit dem guten Vorwissen und Willen unsere eigenthumbliche zubehörige Wasserstrohm und Fischerey hieselbst, der Hollerbrinck und Heywaid genant, angehend und stossend oben an die breite Fuhrt, und jetztged. Herrn Drosten unter und beneben aber ahn und auff weyl. Wilhelm Vogts respective Wässer, für freye eigen durchschlächtige, ledige und gantz unbeschwehrt Eigenthumb, doch die Durchfuhr mit Egeneten und Pflügen denen Bürger ohnversperret vorbehalten; und wir obgmd. Verkäuffer haben vorgeschriebene Fischerey und Wasser nun hinführo in Handen, Macht, Wehr, erblich und ewig Besitz und gantz vollkommener Gewalt wohlgemldts, die wir Verkäuffere obgedacht darfür in einer allingen Summen empfangen, und uns wohl und zu willen bezahlt, und vergnügt zu seyn bekennen.
Derohalben uns und unsere Nachkommen von obged. Wasser, Fischerey, Gerechtigkeit auch alles Besitzes und Gebrauchs enterbet, so wir bishero daran gehabt, oder in künfftigen Zeiten unsern Nachkommen erwartet hetten, einigerley Weise, und mit Hand, Mund, und aller nothdürfftiger Sicherheit lauterlich verziehen, auffgelassen und remuniciret, loben auch für uns und unsere Nachkommen von obgem. Wasser oder Fischerey, den wohlgedachten Käuffer undt dessen Erben dieses Erbkauffs zu stehen, halden, warnen, und gantz vollkommen wehrhafft zu thuen, auch allen Hinder, Gebrech, Besserung und Ansprach, so viel ged. Hr. Käuffern oder dessen Erben hierin geschehen mögte, auff unser und unserer Nachkommen Kösten gäntzlich zu verrichten, und abzuthuen, sonder einige Exception, rechtsbehelffiger Privilegioen, oder irgend anderer Practiquen, alles ohne Gefahr und Arglist.
Urkund der Wahrheit haben wir Bürger, Rhat und Gemeinheiot obenangeregter Statt Attendorn unser gewöhnliche Statt-Secret Insiegel beneben an diesen Brieff fest und wissentlich thuen hangen. Gegeben im Jahr nach Christi Gebuhrt 1597 den 12. July Monaths.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1556, Blatt 55.
18.07.1597 Rechte des adeligen Hauses Langenei
Entscheidung des Gerichtes in Bilstein, vertreten durch den Richter Johann Landknecht und den Gerichtsschreiber Hermann Vasbach, über Streitigkeiten zwischen Jobst Platte, Bewohner des Dorfes Langenei einerseits, und der Witwe Maria Staell genannt Holstein, Witwe des Oell zu Langenei, und Eberhard von Oell zu Langenei andererseits. Dabei geht es um die Verletzung der Gerechtigkeiten des Hauses Langenei. Richter und Schöffen besichtigen daraufhin die Ländereien und fällen dann ihr Urteil. Demnach hat sich der Jobst Platte zukünftig an die Gerechtigkeiten des adeligen Gutes Langenei zu halten und alles zu vermeiden, diese Rechte zu beschneiden.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2881, Blatt 143.
19.07.1597 Grundstückstausch vor 400 Jahren
Tauschvertrag zwischen Caspar von Fürstenberg und Johann Nolpe zu Attendorn. Während Nolpe sein Land im Ohl abgibt, bekommt er dafür von Caspar von Fürstenberg ein Land am Schilde. Siegel Caspars von Fürstenberg und Unterschrift des Johann Nolpe.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22485.
29.08.1597 Caspar von Fürstenberg erhält kurfürstliches Gehalt
Kurfürst Ernst von Köln weist dem Drosten Caspar von Fürstenberg sein Ratsgeld aus den Brüchten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg an. Ferner soll er die Möllers Früchte an Korn und Hafer und den Zehnten im Amt Fredeburg wiederlösslich einbehalten und genießen.
Papierurkunde mit Oblatensekretsiegel des Kurfürsten.
Papierurkunde mit Oblatensekretsiegel des Kurfürsten.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 20721.
29.09.1597 Neuer Vikar für Helden
Hermann Freihoff tritt als Vikar des Annenaltares vor dem Chor der Pfarrkirche in Helden zu Gunsten des Johannes Bock von Niederhelden zurück. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 207.
26.12.1597 Pachtveränderungen im Repetal
Caspar von Fürstenberg entlässt die Eheleute Peter Bock zu Helden und dessen Frau Trina Drudeken mit ihrer Tochter als freie Leute an Bernhard Vogt von Elspe, da sie dessen Hof und Gut in Niederhelden beziehen und pachten wollen. Am gleichen Tag bezeugt Bernhard Vogt von Elspe, dass Hans Bock zu Niederhelden und seine Frau Dorothea mit dem Sohn Johannes von seinem eigentümlichen Hof in Niederhelden abziehen und das neue Haus in Helden beziehen wollen. Gleichzeitig pachtet Peter Erlhoff genannt Bock zu Helden den Hof in Niederhelden.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4106/19.
02.01.1598 Brautschatz nur über Darlehen finanzierbar
Ebert Wittemund zu Bömighausen und dessen Ehefrau Katharina leihen von den Eheleuten Ebert Hoberg und Anna Hoberg zu Altenhundem, ihrem Schwager und Schwester, wegen der unbezahlten Brautschatz den Betrag von 323 Rtl. und verpfänden dafür ihre Ohlwiese unterhalb von Bömighausen. Beglaubigt durch ihren Schwager und Gerichtsschreiber Hermann Vasbach.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1687, Blatt 259.
09.04.1598 Pfeffersack pachtet Grundstück unterm Stürzenberg
Johann Pfeffersack, Bürger zu Attendorn, bestätigt, dass er vom Drosten Kaspar von Fürstenberg ein Land, gelegen auf dem Ohl unterhalb des Stürzenberges, 8 Müddescheid groß, für die Dauer von sieben Jahren gepachtet hat. Der Pächter hat im Gegenzug jährlich zu Martini eine Pacht von 5 Talern zu zahlen. Als Zeuge unterschreibt Johann Brinker.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1268, Blatt 53.
14.05.1598 Verpachtung des Jüngermanns Gutes zu Niederhelden
An diesem Tag wird ein Vertrag zwischen dem Herrn von Neuhoff zu Ahausen und Johann Schledorn genannt Pluch über die Pachtung des Jungermanns Gutes in Niederhelden abgeschlossen, auf dem dessen Schwester, des Jüngermanns Frau, mit ihren Kindern sitzt. Zeugen sind Caspar Kollenbusch, Befehlshaber auf Schnellenberg, und Johann Rüsche.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 155, Blatt 3.
19.05.1598 Dünscheder beschweren sich über ihren Pastor
Die Provisores und Kirchspielsleute zu Dünschede klagen dem Patron Bernhard Vogt von Elspe zu Borghausen ihr Leid: Seit einem Jahr hätten sie keinen Seelsorger gehabt. Obwohl der Heldener Pastor in der Frühe oder auch spät in Dünschede eine Predigt gehalten habe, so konnten doch die Leute aus Fin-nentrop oder Silbecke daran nicht teilnehmen. Hinzu komme, dass in der Nachbarschaft die Pest zugeschlagen habe, so dass immer dann, wenn dringend ein Kind getauft oder eine Leiche bestattet werden müsse, kein Pastor zur Verfügung stünde. Der Vogt von Elspe als Lehnsherr der Dünscheder Kirche wird daher gebeten, den Heldener Pastor zu beauftragen, die Dünscheder Kirche angemessen zu versorgen. - Bernhard Vogt von Elspe trägt dem Vizepastor Friedrich von Lüdinghausen genannt Wulff die Sorgen der Dünscheder Bevölkerung vor und bittet ihn, für Abhilfe zu sorgen.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 205.
12.10.1598 Neuer Vikar in Helden
Bernhard Vogt von Elspe zu Bamenohl präsentiert seinem Schwager Friedrich von Lüdinckhausen, Domscholaster des Domstiftes Hildesheim und Pfarrer in Helden, nach dem Tode des Amtsinhabers der Annenvikarie zu Helden, Johannes Bock von Niederhelden, als Nachfolger den Kleriker Heinemann Gabriel von Helden. Er bittet den Pfarrer um Investitur und Bestätigung des Kandidaten. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akten 207, Seite 39.
18.01.1599 Wilderei in Repe
Notizzettel des Burgverwalters zu Waldenburg. Darauf vermerkt er, dass etliche Einwohner von Repe am Johannestag 8 Hasen und einen Fuchs und am darauffolgenden Tag 2 Hasen gefangen und in Attendorn verkauft hätten. Dies sei nicht statthaft, da es sich um die kurfürstliche Jagd handele. Der Droste soll diesbezüglich eingreifen. Darunter sei auch der eigene Hirte gewesen, der die übrigen namhaft machen könne.
In einer weiteren Notiz teilt der Verwalter mit, dass dert Pächter Jakob Zoppe in Kickenbach ledig verstorben sei. Die Kötterstätte müsse nunmehr neu besetzt werden.
3165, Blatt 11
In einer weiteren Notiz teilt der Verwalter mit, dass dert Pächter Jakob Zoppe in Kickenbach ledig verstorben sei. Die Kötterstätte müsse nunmehr neu besetzt werden.
3165, Blatt 11
16.02.1599 Verkauf des Schulten Hofes in Mecklinghausen
Hinrich Quinke zu Förde, Dietrich Becker zu Emblinghausen, Johann Gabriel und Johann Mencken zu Mecklinghausen, dazu die Creditoren, Witwe, Kinder und Erben des verstorbenen Hypoliten Wilhelms verkaufen ihr Gut an Caspar von Fürstenberg, das Schulten Gut genannt, das Hypolit Wilhelms durch die von Heigen'schen Erben an sich gebracht.
Zeugen sind der Bilsteiner Richter Johannes Landknecht sowie Hans Hermes zu Kirchhundem, Hans Kin zu Oberveischede, Simon Kramer zu Oberhundem und sämtliche Schöffen des Gerichts Bilstein.
Ausgefertigt und unterschrieben durch Gerichtsschreiber Hermann Vasbach zu Bilstein.
1561,Seite 157
Zeugen sind der Bilsteiner Richter Johannes Landknecht sowie Hans Hermes zu Kirchhundem, Hans Kin zu Oberveischede, Simon Kramer zu Oberhundem und sämtliche Schöffen des Gerichts Bilstein.
Ausgefertigt und unterschrieben durch Gerichtsschreiber Hermann Vasbach zu Bilstein.
1561,Seite 157
17.02.1599 Zur Besitzgeschichte des Pultenhofes zu Mecklinghausen
Da Caspar von Fürstenberg den Pultenhof zu Mecklinghausen kaufen möchte, lässt er durch Johann Lixfeldt, Notar in Attendorn, dessen Besitzverhältnisse feststellen. Lixfeld befragt daraufhin den Attendorner Bürgermeister Cornelius Zeppenfeld im Beisein von Burggraf Hans Adams zu Bilstein und Rikus Volmerhaus zu Rinkscheid über den Ankauf des Pulten Hofes in Mecklinghausen. Zeppenfeld sagt aus, dass dieser Hof vor etlichen Jahren von dem verstorbenen Johann von Heggen dem Älteren zu Ewig an den Bürgermeister Cornelius Zeppenfeld in Attendorn verkauft worden sei. Für 1.400 Taler sei der Hof, so der Bilsteiner Richter Franz von der Hardt, an Wilhelm Hypoliten verkauft worden. Als Zeugen könnten hierzu Adolf Becker zu Hundem, Meister Rotger Krantz van Oell, Zimmermann zu Brachthausen, und Zimmer-meister Hans Kuekuek zu Oberhundem befragt werden.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 23407/42.
26.02.1599 Wiesenverkauf in der Engelsbocke
Die Vorsteher des Attendorner Hospitals, Jacob Wiese und Peter Fehr, verkaufen dem Drosten Caspar von Fürstenberg eine Wiese in der Engels-bocke. Beigefügt ist die Quittung der Vorsteher über den Empfang des Kaufpreises, ausgefertigt am "Freitag vor Groß Vastelabend 1599". Die Urkunde ist mit dem städtischen Sekretsiegel beglaubigt.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22447.
27.02.1599 Schulden in Mecklinghausen
Johann Brincker genannt Pfeffersack, Bürger zu Attendorn, teilt Caspar von Fürstenberg mit, daß sein Vater, der verstorbene Hans Brincker zu Mecklinghausen, dem Wilhelm Hypoliten seinerzeit 40 Taler geliehen habe.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 3407/40.
28.02.1599 Verkauf des Pultenhofes in Mecklinghausen
Caspar von Fürstenberg läßt durch Franz von der Hardt gerichtlich feststellen, daß er im Begriff sei, den Pultenhof zu Mecklinghausen käuflich zu erwerben. Dieser Hof sei vor etlichen Jahren von dem + Johann von Heggen dem Älteren zu Ewig an den Bürgermeister Cornelius Zeppenfeld in Attendorn verkauft worden. Für 1.400 Taler sei der Hof, so Franz von der Hardt, an Wilhelm Hypoliten verkauft worden. Zeugen sind Adolf Becker zu Hundem, Meister Rotger Krantz van Oell, Zimmermann zu Brachthausen, und Zimmermeister Hans Kuekuek zu Oberhundem.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 3407/42
24.03.1599 Hermann Pulte wechselt Leibeigenschaft
Richter und Setzgenossen des Amtes Bilstein namens des Erzbischofs von Köln wechseln Hermann Polten zu Mecklinghausen an Caspar von Fürstenberg, da er sich mit LIsen, Tochter des Wilhelm Polte, verheiraten will.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4106.
26.03.1599 Schnellenberger Kapelle wird geschmückt
Vertrag zwischen Caspar von Fürstenberg und dem Meister Johannes Hocheisen aus Frankfurt. Darin wird erwähnt, daß Hocheisen die Wappenmalereien für die Glasfenster der Schnellenberger Kapelle beim Glasmaler bestellt habe. Ebenso wurde das kupferne Bild auf den Brunnen in Auftrag gegeben.- Johannes Hocheisen fertigte außerdem für die Kapelle einen Altar und einen fürstlichen Stuhl aus Alabaster und Marmor sowie einen Kamin aus Andernacher Stein für die Gesamtsumme von 660 Rtl.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 144, Blatt 401.
31.03.1599 Kindsteil ausbezahlt
Bernd Schulte auf dem Brincke zu Rieflinghausen und dessen Frau Merge bekunden, daß ihnen ihr Schwager und Bruder Peter Burberg und Lysa dessen Frau ihr Kindsteil ausbezahlt hat. Dieses Kindsteil stand Merge von ihren Eltern Johann und Anna Bürberg zu.
Johann Landknecht, Richter zu Bilstein, Hans Hermes, Hans Kyn, Simon Kremer und sämtliche Gerichtsschöffen des Gerichtes Bilstein treten als Zeugen auf.
Johann Landknecht, Richter zu Bilstein, Hans Hermes, Hans Kyn, Simon Kremer und sämtliche Gerichtsschöffen des Gerichtes Bilstein treten als Zeugen auf.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 22796.