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Historisches Tagebuch

Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.

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01.09.1800 Lehnstag auf Schnellenberg

Protokoll über den auf der Burg Schnellenberg abgehaltenen Waldenburger Lehnstag. Lehnrichter ist Dr. Cl. Correck; der Name des Lehnsekretärs wird nicht genannt. Lehnmänner sind Franz Kleinsorge aus Nierentrop und Josef Nagel aus Nierentrop. Die Durchführung des Lehnstages wurde durch das Arnsbergische Intelligenzblatt und auf den Kanzeln der Kirchen zu Drolshagen, Olpe, Wenden, Rahrbach, Dorlar, Oberhundem und Wormbach bekannt gemacht. Folgende Fälle wurden verhandelt: 1) Sondermann zum Howald wegen des halben Sondermanns Lehens. Hierzu erscheint Johann Heinrich Sondermann der Ältere aus Howald und Johann Heinrich Sondermann der Jüngere zu Eichhagen. Nach einem Streit zwischen Vater und Sohn und einem Vergleich, mit dem der Jüngere auf das Lehen verzichtete, beantragt der Vater die Erneuerung des Lehens. Dabei bemerkt er, dass die Lehnspapiere beim Einmarsch der Franzosen abhanden gekommen seien. Das Lehen wird gegen Zahlung von 35 Rtl. 26 Groschen erneuert. – 2) Johann Peter Stupperich von Alperscheid präsentiert den Muthschein vom 02.06.1795 über den Hof Alperscheid. Sein Vater sei am 15.12.1741 verstorben, sämtliche Lehnspapiere seien im Brand der Stadt Olpe 1795, wo er damals gewohnt habe, mit verbrannt. Inzwischen habe ein Johann Stamm das Gut mehrere Jahre lang für ihn als Pächter bewirtschaftet und etwa 1798 gekauft. Da Stamm sich aber nicht lehnsgerecht verhalten habe, beantragt er, Johann Peter Stupperich, die Belehnung. Die Belehnung wird vertagt. – 3) Franz Hundt aus Howald präsentiert einen Muthschein vom 22.08.1791 und zeigt an, dass er das halbe Hessen Gut zu Howald, das vorher Johannes Sondermann besessen hat, als Lehen besessen habe, so, wie es bereits sein kürzlich verstorbener Vater besessen habe. Hundt bekräftigt, dass er keinen Lehnbrief seines Vaters besitze; letzterer sei auf der Adolfsburg belehnt worden. Zum Lehen gehören a) ein Feld auf dem Hohwerde ad 14 Viertel Einsaat, b) ein Feld auf dem Fahrstücke ad 12 bis 13 Viertel, c) ein Feld auf dem Sondern ad 7–8 Viertel Einsaat, d) ein Feld auf dem Rottlande ad 8 Viertel, e) eine Wiese auf dem Sondern Wiese genannt ad 2 Karren Heu, f) einen Garten auf der großen Wiese mit einer Dornenhecke umgeben, ungefähr 4 Viertel Einsaat, g) einen Hof beim Hause, gemeinschaftlich mit Peter Sondermann. Zum Hof gehören genau so viele Parzellen wie beim Teil des Peter Sondermann auch, da der Hof ursprünglich eins gewesen und dann geteilt worden sei. Das Lehen wird erneuert. – 4) Johann Alperscheid erscheint wegen des Hauses und Gutes in Alperscheid. Die entsprechenden Unterlagen seien derzeit bei dem Advokaten Harnischmacher in Drolshagen. Da sein Vater vor vielen Jahren verstorben sei, beantragt er die erneute Belehnung, was auch gewährt wird. – 5) Johann Adam Stamm aus Alperscheid teilt mit, dass ihm das halbe Gut zu Alperscheid mit Bewilligung des Lehnsherrn durch Johann Peter Stupperich übertragen wurde. Sein Vater sei vor einigen Wochen verstorben, die früheren Lehnspapiere beim Brand der Stadt Olpe vernichtet worden. Mit Schreiben vom gestrigen Tage (02.09.) habe nun der Johann Peter Stupperich gegen die Belehnung an Johann Adam Stamm protestiert. Die Belehnung wird ausgesprochen unter der Bedingung, dass Stamm ohne Beteiligung des Lehnsherrn die Differenzen mit Stupperich ausräumt. – 6) Johann Peter Hespert, nun Hermann Drüeke aus Howald, präsentiert den Muthschein vom 01.08.1791, und erklärt, dass sein Vater verstorben und frühere Lehnspapiere in den Kriegszeiten verloren gegangen seien. Er beantragt die Erneuerung des Lehens über Hesperts Gut, was auch gewährt wird. – 7) Peter Sondermann aus Howald beklagt sich darüber, dass sein Bruder Johannes Heinrich Sondermann am 01.09. ohne sein Wissen die Belehnung mit dem halben Sondermanns Hof erschlichen habe. Da er aber der äleste Sohn des Hofes sei, stehe ihm auch die Belehnung zu. Zur Bekräftigung legt er einen Muthschein vom 15.07.1782, einen weiteren vom 03.08.1791 vor. Aufgrund der vorgelegten Beweise wird die Belehnung des Bruders Johannes Heinrich für nichtig erklärt und Peter Sondermann mit dem halben Gut belehnt. – 8) Johannes Peter Maiworm genannt Koltern zum Howald zeigt an, dass sein Vater bereits gestorben sei, als er noch ein minderjähriges Kind gewesen sei. Es sei ihm bekannt, dass sein Vater und Großvater Lehen von Waldenburg getragen hätten, allerdings seien diese Parzellen durch die Nachbarn abgekauft worden. Er beantragt die Verschiebung seines Falls, um Unterlagen beibringen zu können. Ein Ausstand wird bis zum 13.09. gewährt. – 9) Johannes Becker aus Gipperich teilt mit, dass sein Vater bereits gestorben sei, als er noch Kind war. Die Mutter habe die Wirtschaft weitergeführt und er bei anderen Leuten im Dienst gestanden. Nun habe er sich auf dem Gut verheiratet und beantragt die Belehnung. Unterlagen kann er nicht vorlegen, da das Haus und sein ganzes Vermögen im vorigen Winter Opfer einer Feuersbrunst wurden. Becker teilt weiter mit, dass er nicht allein auf dem Hof wohne, sondern mit ihm Dietrich Wintersohle in einem besonderen Haus, Peter Valbert in einem besonderen Haus, Peter Feldmann der Ältere und Anton Feldmann, beide zusammen in einem besonderen Haus, Peter Feldmann der Jüngere in einem besonderen Haus und Johannes Müser in einem besonderen Haus. Die Teilungen des ursprünglichen Beckers Gutes seien wohl durch Heiraten erforderlich geworden, dies könne aber nicht bewiesen werden. Das Lehen wird erneuert, die Gebühr ermäßigt. – 10) Johannes Peter Müter zu Wegeringhausen weigert sich, das Lehen zu erneuern, da er seines Wissens nach nicht lehnspflichtig sei. – 11) Johannes Heinrich Volmar erscheint namens der Witwe Hengstebeck ehemals Schulte und erklärt, dass diese nicht sicher sei, ob sie Lehnsträgerin sei. Früher hätten in Rhonard mehrere Familien Schulte gewesen, zur Zeit sei aber nur die Witwe Heinrich Melcher, deren Haus der Überlieferung nach das Schulten Haus sei. Die Belehnung wird bis zum Abschluss einer Untersuchung ausgesetzt. – 12) Johannes Kaufmann aus Rhonard erklärt ebenfalls, dass er nicht wisse, ob er überhaupt Lehnsträger sei. So sei er erst kürzlich zugezogen, seine Vorfah-ren hätten sich Siegennagel genannt. Ursprünglich seien auf seinem Hof zwei Häuser gewesen, die den Namen Kaufmann getragen hätten. Eines davon würde derzeit von Junge, das andere von Bröcher bewohnt. Er selbst bewohne das dritte Haus, allerdings würde dies in der Bevölkerung ausschließlich als Kaufmanns bezeichnet. Deshalb wird die Belehnung bis zum Abschluss einer Untersuchung ausgesetzt. – 13) Wilhelm Vierkötter, Provisor des Armenhospitals vor der Stadt Attendorn, wird erneut mit dem Land hinter den Gärten vor dem Kölner Tor zu Gunsten des Armenhospitals belehnt.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3289.

30.11.1800 Bischopinck wird Ehrenmitglied der Schützen

"Wihr Vorsteher der alten und jungen Schützenbruderschaft zu Attendorn im Kur Köllnischen Sauerlande, urkunden und bestättigen an durch auff das fugerlichste, das wir, nach dem der hisige Herr Deputirte Bischoping das zu Wideraufbauhung der durch den unter dem 9ten Novembris dieses Jahres gewesenen auser ordentlichen Windsturm völig zertrümmelten Vogels Rutte diesen beiden Schützenbruderschaften, nötige Holtz aus seinem Berge gäntzlich zu verabfolgen belibett hat, denselben zum Mittglide dieser Bruderschaften an durch solcher gestalten auf und anznehmen, das wihr denselben aller für diese beiden Bruderschaften wie immer gestifteten gutte Wercke, besonders aller hl. Messen, welge wochgendlich für Lebendige und abgestorbenen gehalten werden, dan der am Hl. Sebastians und Annen Dage zu haltenden Vigilien und hl. Messen deilhaftig machgen wie nicht minder uns verbinden, denselben so als seine Frau Ahgatin nach ihren Hintritten mitt beiden Schützencompanien unter Vordragung ihrer Fahnen und Beysetzung des zweifachgen Geleuchtes, bestehend in 8 Waxlichter, ohne das diß edele Ehpar die an S. Sebastians und Annen Dagen gewöhnligen Waxpfennig zu endrichten nicht verbunden seind, zur Erde zu bestatten und zur völligen Überzeugung unser innigsten Danckbarkeitt ihn als unserer edelsten Wohltähter den spätesten Nachkömblingen zu preissen nie unterlassen zu wollen.
Urkund dessen unserer eigenen Unterschreibung Attendorn den 30ten 9bris 1800.
Der alten Schützenbruderschaft
Der jungen Schützenbruderschaft
Anselmus Isphording, König
Anton Spengeler, König
Stephan Müller als Oberscheffer
Christop Peiffer Oberscheffer
Ferdinand Grewe Unterscheffer
Franz Schrage Unterscheffer
Theodor Müller, Provisor
Engelbert Vigener, Provisor

Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte SG 46, Seite 225.

14.12.1800 Josef Zeppenfeld schenkt Federn

"1800 den 14ten Decbr. hat Joseph Zeppenfeld 1 Feder der Compagnie geschenckt, wie auch in verflossenem Jahr er 2 Federen an selbe geschenckt; dafür haben ihm und seyner jetzigen Efrauen Elisabeth Zeppenfelt gebohren Smeltzer für daß zu zahlende jährlichen Geleucht daß Wackßpfenningß König und Scheffer nicht zu zahlen frey gemacht."

Stadtarchiv Attendorn, Depositum Schützengesellschaft, Akte Dep. SG 50, Seite 9.

31.12.1801 Waldenburger Jagdausbeute 1801

Abrechnung mit dem Förster Franz Anton Padberg in Waldenburg über das gelieferte Wildpret im Jahre 1801: 17 Rehböcke, 35 Hasen, 4 Auerhähne, 15 Haselhühner, Feldhühner und Schnepfen, 37 Pfund Fische und 14 Strickvögel.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1850, Beleg 7.

11.05.1802 Kösters Hof in Helden verpachtet

Karl Wilhelm Freiherr von und zu Bodelschwingh-Plettenberg genannt Vogt von Elspe verpachtet den Kösters Hof zu Helden erneut an den bisherigen Pächter Johann Wilhelm Goebel für die Dauer von acht Jahren.

Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 151, Blatt 113.

07.07.1802 Christoph Hoberg kauft Wohnhaus

Abschrift eines Protokolls über eine Verhandlung im Stadtrat, die dort in Gegenwart des Bürgermeisters Plange und des Assessors Isphording geführt wurde; es heißt dort:
"Christoph Hoberg dahier erschien und zeigte an: daß er von Johann Theodor Müller hierselbst das Wohnhaus zwischen Theodor Wilhelm Roll und Christoph Maiworm angekauft, welches am 2. Juli 1795 hiesigem Armenhaus für 32 und halben Reichstaler gerichtlich verpfändet worden, somit dermalen als Pfandesbesitzer dieser Kapitalschuld unter der ferneren Verpfändung seines weiteren Vermögens zu zahlen pflichtig und schuldig seie, mit Bitte diese Erklärung und Verpfändung zum gerichtlichen Hypothekenbuch zu notieren und zu bestätigen.
Ferner gestunde derselbe, daß in dem Lande am Störtenberge eine Erbrente von fünf Kopfstücken hafte, welche unter Pfennigrente gehöre, und laut Hospitals Nachrichten für zwanzig Rheinische Gulden angekauft wären, worüber Herr Rector Gertmann die Lehnsconsensurkunde von 1654 zur Mitbestätigung präsentierte worauf diese Erklärung und Verpfändung zum Hypothekenbuch notiert, bestätiget und gegenwärtiger Auszug des Protokolls erteilt worden.
In fidem protocolli subscripsit S.J. Laymann, Secret."

Stadtarchiv Attendorn, Grundakten IV-41

04.01.1803 Jagdbeute

Abrechnung mit dem Oberkirchischen Jäger Franz Anton Padberg, der 1802 zur Adolfsburg geliefert hat 15 Rehböcke, 15 Hasen, 58 ½ Pfund Fische, 3 Auerhähne, 8 Haselhühner und Schnepfen und 1 wilde Taube.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1851, Beleg 108.

25.01.1803 Erhebung von Bürgergeld

Nach der Auflösung des Kurfürstentums Köln fordert die neue Regierung Hessen-Darmstadt die Stadtverwaltung auf, über die bisherigen Gepflogenheiten in Bezug auf das Bürgergeld zu berichten. Der Stadtrat führt in seinem Bericht aus, dass die Bürger bisher formlos aufgenommen, vereidigt und ohne ein besonderes Patent eingeschrieben wurden. Die Männer hatten 50 Rtl., die Frauen 25 Rtl. Aufnahmegebühr zu entrichten. Ein reguläres Bürgergeld gebe es nicht, wohl zahle jeder Bürger zu jeder Steuer 10, jede Witwe 6 Petermännchen Leibschatz, wofür die bürgerliche Gewerbefreiheit gewährleistet sei. Laut Ratsordnung von 1788 seien Aufnahmen von Gewerben, die es bisher nicht gab, kostenlos. Auch brauche derjenige nichts zu bezahlen, der ein von der Brandsozietät abgebranntes Haus neu bebauen würde.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 60, Seite 1.

25.01.1803 Ohne Pflichten gibt es kein Bürgerrecht

Bericht des Stadtrates über die Aufnahme von Bürgern. Bisher wurden sie formlos aufgenommen, vereidigt und ohne ein besonderes Patent eingeschrieben. Die Männer hatten 50 Reichstaler, die Frauen 25 Reichstaler Aufnahmegebühr zu entrichten. Ein reguläres Bürgergeld gibt es aber nicht, wohl zahlt jeder Bürger zu jeder Steuer 10 Petermännchen, jede Witwe 6 Peter-männchen Leibschatz, wofür die bürgerliche Gewerbefreiheit gewährleistet ist. Laut Ratsordnung von 1788 sind Aufnahmen von Gewerbezweigen, die es bisher nicht gibt, kostenlos. Auch braucht derjenige nichts zu bezahlen, der ein von der Brandsozietät abgebranntes Haus neu baut.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 60.

07.02.1803 Missbrauch der Jagd

Schreiben der Hessischen Organisationskommission zu Arnsberg an Hofrat und Richter Joanvahrs. Es wird bemängelt, dass nicht nur Unberechtigte die Jagd ausübten, sondern auch die Pächter ohne Rücksicht auf die Setz und Tragzeiten ihr Unwesen trieben. Sollte zukünftig jemand erwischt werden, so beträgt die Strafe 150 Goldgulden. Es folgen dann die genehmigten Jagdzeiten für die bestimmten Tierarten nach der Verordnung vom 03.07.1765.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 110, Seite 41.

05.03.1804 Pachtvertrag mit der Freifrau von Schade

Pachtvertrag zwischen der verwitweten Freifrau von Schade geborene von Weichs einerseits und August Vetter andererseits. Damit werden für die Dauer von 12 Jahren, beginnend mit dem 01.04.1804, endend mit dem 01.04.1816, sämtliche Gebäude auf dem Gute Bruch nebst Öl- und Schneidemühle verpachtet. Der Freifrau von Schade wird für einige Tage im Jahr das Recht einge-räumt, auf dem Gut zu wohnen und ihre Pferde im Stall unterzustellen. Über die Gerätschaften in Öl- und Schneidemühle wurde ein Inventar aufgerichtet. Der Pächter erhält außerdem die zum Haus Bruch und Würdinghausen gehörenden Gärten, Ackerländer und Wiesen mit Ausnahme einiger kleiner Parzellen, die bereits vorab anderweitig verpachtet wurden und mit Ausnahme der Ländereien, die durch den Jäger genutzt werden. Im letzten Pachtjahr darf der Pächter 9 Morgen Land mit Roggen besäen und diesen eigenständig verkaufen. Der Dung wird für 15 Rtl. verpachtet, allerdings hat der Pächter beim Wegzug die gleiche Menge zu hinterlassen. Was die Mühle angeht, so ist das Haus Bruch multerfrei. Dieses Recht geht auf den Pächter insoweit über, als er zukünftig den Eigenbedarf aus der Mühle decken darf. Dem Pächter wird aus dem Brucher Berg jährlich 50 Karren oder 5 Wagen Brennholz angewiesen. Darüber hinaus darf der Pächter kein Holz schlagen. Die Pachtsumme beträgt 300 Rtl. jährlich. Als Gegenleistung für die Waldaufsicht erhält der Pächter Jagd- und Fischereirecht. Die Gebäude dürfen nicht schlechter werden, als sie zum Zeitpunkt des Pachtantritts sind. Sollten Renovierungen oder Baumaßnahmen erforderlich werden, ist hierüber mit der Verpächterin gesondert zu verhandeln. Es wird dem Pächter keine Hude in den Bergen gestattet mit Ausnahme der Schweine. Es wird im Heidhacken und Laubharken verboten. Ausnahme ist der Berg am Beil, wo er bis zur Hälfte hacken darf, ohne dem jungen Holz Schaden zuzufügen. Unterverpachtungen sind nicht gestattet. Hecken und Zäune, Schlachten und Wassergräben sind ordnungsgemäß zu pflegen. Bei Einquartierungen im Kriegsfall berechnet der Pächter gegenüber der Verpächterin pro Offizier und Tag 25 Stüber, pro Soldat und Tag 15 Stüber. Sollte sich die Verpächterin einige Tage jährlich mit ihrer Familie im Haus Bruch aufhalten, so kommt der Pächter für Essen und Trinken im Wert von 13 Stüber pro Tag auf einschließlich Kaffee am Vor- und Nachmittag. Bediente erhalten den Gegenwert von 10 Stüber am Tag.

Der Vertrag wurde am 20.11.1814 für die Dauer vom 01.04.1816 bis 01.04.1828 verlängert.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1189.

12.09.1805 Das Erbe Bresser

Testament der Demoiselle Maria Theresia Bresser. Sie verlangt eine ordentliche Beerdigung, über die sie näher verfügt hat. Jungfer Barbara Burghoff erhält die Zinsen aus einem Kapital von 200 Rtl., Deputierter Bischopink erhält 200 Rtl., die verwitwete Frau Bergmeiste-rin Zeppenfeld zu Olpe 100 Rtl., Friedrich Bischopink 100 Rtl., Ehefrau Durchhäuser geborene Bischopink zu Köln 100 Rtl., Sophia Bischopink zu Frankfurt 100 Rtl., Jungfer Maria Anna Bischopink 100 Rtl. Als Patenkindern ihres Bruders Stephan vermacht sie Stephan Joanvahrs 100 Rtl., Stephan Schmale zu Stockum 100 Rtl. - Ihren eigenen Patenkindern vermacht sie: Jungfer Theresia Durchhäuser zu Köln 100 Rtl., Stadtrentmeister Josef Salomon 50 Rtl., Wilhelmina Kühl, Ehefrau des Advokaten Dingerkus 50 Rtl., Theresia Zeppenfeld, älteste Tochter des Johann Eberhard Zeppenfeld in Calen Hause 50 Rtl., Theresia Meyer, Tochter des Johann Mayer, 25 Rtl., Theresia Heller, genannt Hufnagel, Tochter des verstorbenen Hufnagel zu Ennest, 25 Rtl., Anna Maria Schummel, Ehefrau des Bildwerkwebers dahier 20 Rtl., Johannes Hüppe, jüngster Sohn des verstorbenen Pfarrküsters Hüppe, erhält 100 Rtl., Elisabeth Hüppe erhält das Haus und Viehhaus mit Zubehör, wie auch den daran anstoßenden Hof und den Grashof im Schüldernhof. Elisabeth Hüppe kann auch die Zinsen vom möglichen Kaufgeld in Anspruch nehmen oder das Haus verpachten.
Elisabeth Hüppe erhält weiterhin folgendes:
Zwei Felder Heuwachs auf dem Ohle, den Grasplatz im Mühlengraben, das Inselchen genannt, das unterste Land auf der Feldkirmes, den Garten daselbst, das Gartenstück an der Kalkkuhle, eine Kuh, eine zweijährige Stirke, das halbe Küchengeschirr, Kübel, Eimer, Milchfässer, drei Tische nach dem Besten; 3 kleine lederne Stühle, ein Sessel, 6 hölzerne Stühle, 2 Bettstütten, 1 Oberbett, ein Unterbett, 1 Pülf und 4 Kissen, ein schlechtes Unterbett, ein Pülf und 1 Kissen, zwei Decken [eine gestickte und 1 wollene], 1 Suppen-Napf und ein Suppen-Kümpchen von Zinn, 6 zinnerne Teller nach den besten; 2 silberne Löffel, welche mit Wappen gezeichnet sind, 3 Paar flachsene Bettücher oder Laken nach den besten; alle täglichen Handtücher, 1 gebleichtes seidenes Kleid mit kleinen Streifen; meine 12 besten Hemden; alle meine täglichen Kleidungsstücke, das Nachtzeug, alle Strümpfe und Schuhe; 1 Tischtusch, 1 Handtuch, 12 Servietten von denen, von welchen 2 Dutzend und zwei Tischtücher vorhanden; 1 Tischtuch und 8 Servietten, von denen eine Gattung da ist; noch 6 Servietten von Gerstenkornmuster; alle zinnern Löffel, dann alle Gabeln und Messer des täglichen Gebrauchs; alle Tisch- und Handtücher, die in den Dienstbotenräumen gebraucht werden; das grüne, im Brande etwas beschädigte, einwendig mit Leinen überzogene Koffer; das gelbliche, ebenfalls überzogene, zu Plettenberg gemachte Koffer; dann das schwarze, auch allda gemachte, nicht überzogene Koffer; aus dem Vorrat 1 Malter Roggen; 1 Seite Speck, 10 Maß Butter, das vorrätige Brot;
Elisabeth Hüppe bekommt außerdem für das Sterbejahr den doppelten Lohn.
Die Exekutoren erhalten jeweils 100 Rtl.
Die Witwe des alten König zu Weschede erhält das Kapital von 20 Rtl., das König schuldig war.
Die Dienstboten erhalten den doppelten Lohn im Sterbejahr.
Jeder Hospitalsarme erhält 2 Rtl., die Hausarmen bekommen 2 Bettlaken; die Stadthausarmen erhalten die Hemden, die nach Abzug der 12 übrig bleiben. 50 Rtl. erhält der Franziskanerkonvent für Messen;
Sie vermacht 3 Memorienmessen, die in der Hospitalkirche zu lesen sind. 1 für sich, 1 für Dechant Bresser und 1 für Hofrat Bresser. Hospitalsrektor, - küster und -arme erhalten aus dem Kapital von 125 Rtl. die Zinsen. Ein ähnliches Stipendium von 200 Rtl. erhält das Pastorat. Der Franziskaner-konvent erhält das geliehene Kapital von 200 Rtl. als Kapital für Memorienmessen, sollte das Kloster aufgelöst werden, fällt das Kapital an die Vikarie St. Trinitatis.
Die Pfarrkirche erhält ein Kapital von 250 Rtl. für Vigil und Messe an den Sterbetagen der Junfer, des Vikars und des Dechanten Bresser. Die Pfarrkirche erhält außerdem zur Anfertigung von Paramenten das beste Leinenkleid und die Franziskaner 100 Rtl. in bar; letztere erhalten das zweitbeste Leinenkleid;
"Söllte hiesiger Kirchenvorstand die große Orgel aus der Abtei Kirche zu Grafschaft erwerben, und dem dazu vorräthigen Kapitale die Bedingung als ferneres aequivalent beisetzen, daß die Abtei als Patron von der Obliegenheit, den hohen Altar zu bauen, zu entlassen seie, so vermache auf diesen Fall zum neuen hohen Altar in hiesige Pfarrkirche die Summe von fünfhundert Rtl. - Würde aber dieser Altar nach Weisung einer Erzbischöflichen Ordination von der Abtei Grafschaft, nun von seiner Landgräflichen Durchlaucht zu Hessen als Patron erbauet werden, so sollen die 500 Rtl. als Zusatz zur neuen Orgel in die Pfarrkirche vermacht sein."
Weiterhin vermacht sie eine Prämie für den Fleiß von Schulkindern von 200 Rtl.
Sie errichtet eine ständige Armen-Arbeits, Armen-Pflegungs- und Jugend-Industrie-Beförderungs-Stiftung und setzt sie als Haupterbin ein. Im folgenden werden die einzelnen Zweige der Stiftung erläutert und die Finanzierung erklärt.
Im Nachtrag erläutert sie das Verfahren des Begräbnisses und der Testamentseröffnung. Sie möchte in der Gruft ihrer Vorfahren in der Hospitalkirche beigesetzt werden. Weiterhin legt sie die Preise fest, welche verschiedene Kolonen bezahlen müssen, wenn sie zu den Gütern den Anteil der Jungfer Bresser erwerben wollen. Hiervon sind betroffen: Krämers Gut zu Niederhelden, Heller zu Niederhelden, Schnütgen zu Weuste, Raulef zu Ennest, Bankstahl zu Ennest, König zu Weschede.
Testamentsexekutoren werden Deputierter Bischopink, für ihn als Vertreter Pfarrer Petri und Bürgermeister Plange, für ihn als Vertreter Assessor Neukirch.
Abschrift der Bestimmungen und Ausführungen über die Stiftung ist angeheftet.

Stadtarchiv Attendorn, Akten B 283, Seite 10 ff.

18.12.1805 Föhres Gut in Oberveischede

Der Vormund der Föhres Kinder zu Oberveischede, Johann Wilhelm Becker, erkennt das dem Freiherrn von Fürstenberg zustehende volle Eigentum am Föhresgutes zu Oberveischede an und nimmt deshalb von dem geführten Prozess Abstand.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3600.

02.10.1806 Verpflegung von durchziehenden Dragonern

Rentmeister Morsey, Adolfsburg, berichtet, dass am 29.09. insgesamt 64 Dragoner und zwei Offiziere nach Oberhundem gekommen seien, sie hätten im Reutzer Baumhof die Pferde gefüttert und seien dann nach Biedenkopf weiter gezogen.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1854.

10.11.1806 Nachfolge als Adolfsburger Jäger

Rentmeister Morsey berichtet, dass der alte Förster Hermes Reichling den ganzen Sommer krank gewesen und nun verstorben sei. Dessen Söhne Johann und Josef haben bereits mit großer Treue und Erfolg das Jägeramt im Bezirk der Adolfsburgweitergeführt. Der Baron möge gestatten, dass Johann Reichling als Jäger im Amt bleiben darf. – Am Spritzenhaus in Oberhundem sei ein Zettel angenagelt worden mit der Aufschrift: „Confederation du Rhin – Rheinischer Bundesstaat. – Was dieses bedeuten soll, weiß hier niemand.“

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1854.

28.11.1806 Leineweber verklagt

Klage von Pfarrer Petri, Kaplan Schnütgen, Vikar Schulte, Vikar Viegener, Küster Hüppe und Organist Franz Schrage gegen die Leineweberzunft zu Attendorn. Sie hätten, wie gewohnt, am Katharinentage ihre Messe gehalten, aber die Gebühren nicht entrichtet.

Pfarrarchiv Attendorn, Akten A 18, Seite 4.

01.03.1807 Güterverzeichnis des Gutes Hespecke bei Ewig

Rechtsanwalt Schröder beantragt namens des Freiherrn von Fürstenberg zu Herdringen bei der Großherzoglich-hessischen Regierung in Arnsberg die Belehnung mit dem Gut zu Hespecke. In der Anlage wird ein Verzeichnis der zu Hespecke gehörenden Parzellen eingereicht.

(1 Ruthe haltet 16 Fuß, 18 Ruthen machen 1 Viertelscheid, 60 Ruthen ein Müddescheid, 3 Müddescheid machen 1 Malterscheid)
Einen Hoff um das Haus samt zweien Gärten und alten Hausplatz: 19 Viertelscheid
Einen Hof im Sipen, worauf einige Bäume stehen: 11 Viertelscheid 9 Ruthen
Einen Garten den hintersten Garten gnt. Im Brackland gelegen: 4 Viertelscheid 12 Ruthen
Ein Garten der vorderste Garten nächst dem Hofe gelegen: 3 Viertelscheid 15 Ruthen
Eine Wiese unter dem Hofe, die Hofwiese genannt: 108 Viertelscheid 10 Ruthen
Eine Wiese ober dem Hofe die Kännewiese genannt: 25 Viertelscheid 10 Ruthen
Eine Weide neben dem Hofe nebst dem darin liegenden Ufer: 6 Viertelscheid 9 Ruthen
Ein Brachland auf dem Ohle nächst der Stadt hin, an das Ewiger Klostergut stoßend: 14 Malterscheid
Ein Haferland auf dem Breitenohle, oben dem Brachlande gelegen: 8 Malterscheid 2 Viertelscheid 5 Ruthen
Ein Haferland am Gähnerahme an das Ewiger Klostergut grenzend: 8 Malterscheid 8 Viertelscheid
Ein Örtchen in diesem Felde, so naß und mit Büschen bewachsen: 5 Viertelscheid 9 Ruthen
Ein Haferland auf dem Semmetlande hinter dem Berge: 3 Malterscheid 6 Viertelscheid 10 Ruthen
Ein Haferland an der Lüter, unten und ober dem Hofe stoßend an die Schlade und Lingert: 42 Malterscheid 1 Viertelscheid 6 Ruthen
Ein Stück Hochgehölze im Rottesbeule an Biekhof und Ferdinand stoßend: 6 Malterscheid 6 Viertelscheid 12 Ruthen
Ein Stück Hochgehölze am Hasenrahmen an dem Weege und Heidberg stoßend: 15 Malterscheid 2 Viertelscheid
Ein Stück schlechte Heid, und Buesberg auf dem Gähenrasen, an Ewiger, Pastors und Dingerkus stoßend: 40 Malterscheid 6 Viertelscheid
Ein Haagberg am Gähnerasen, oben den Feldern und an vorigen Berg stoßend: 4 Malterscheid 5 Viertelscheid 8 Ruthen
Ein Buschberg in der Birkenhard an das Ewiger Klostersguth stoßend: 30 Malterscheid
Ein Heidberg aufm Kerker an das Ewiger Klosterguth stoßend: 9 Malterscheid 5 Viertelscheid 16 Ruthen
Ein Buschberg auf dem Rauterkus im Feld gelegen: 1 Malterscheid 8 Viertelscheid
Ein Stück so wüst, und zur Viehhude, worauf einige Bäume, vom Hof an an den Feldern hinauf bis an das Sammetland gelegen: 2 Malterscheid 5 Viertelscheid

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 1197.

27.04.1807 Vikar Nückel zieht ins Schnellenberger Hospital

Rentmeister Vikar Nückel dankt dem Baron, dass er zukünftig im Schnellenberger Hospital wohnen können, dort, wo die Franziskaner gewohnt haben. Er teilt mit, dass es dort schlimm aussehe, weil teilweise die Fenster durch Wind, teilweise durch böse Buben zerstört worden seien.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 5949.

21.05.1807 Waldenburger Silberschatz

Rentmeister Viegener zu Schnellenberg quittiert den Erhalt des Waldenburger Silberwerks durch Rentmeister Wickenberg und Vikar Funke:
1) Große silberne Krone mit einem Aufsatzkranze
2) 1 silbernes Kruzifix mit einem goldenen Herrgott
3) 1 große silberne Hand
4) 1 großes silbernes Herz
5) 1 kleines silbernes Herz
6) 1 noch kleineres silbernes Herz
7) 1 schöne Medaille Josephus II. Augustus und dessen Brustbild
8) 3 silberne Beine
9) 4 silberne Kreuze, etwas groß
10) 4 silberne kleinere Kreuze
11) 2 Kreuze mit Herrgötter
12) 1 Kreuz mit Herrgott, etwas kleiner
13) ein goldenes Kreuz
14) 2 kleine silberne Kreuze
15) 4 silberne Fingerringe
16) 2 noch kleinere silberne Fingerringe
17) drei silberne Agnus Dei
18) 1 St.-Andreas-Pfennig

In einer Abschrift des Inventars vom gleichen Tage wird hinzugefügt: Noch ein Kreuzchen und ein Pfennig von Leopold nebst einem silbernen Krönchen.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3987.

18.01.1808 Ziegen richten Schaden an

Der großherzoglich-hessische Amtmann Joanvahrs teilt der Stadt Attendorn mit, dass das großherzoglich-hessische Oberforstkolleg Beschwerde darüber geführt habe, dass in Attendorn die zahlreichen Ziegen bei der Hütung sämtliches Wurzelwerk zerstören würden. Schon 1795 sei verfügt worden, dass die Ziegenhude ausschließlich nur auf Heidegrundstücken stattfinden dürfe.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 125, Seite 1.

27.01.1808 Jagdrecht der Schützen bestätigt

Die Stadt Attendorn bescheinigt der alten Schützenbruderschaft die Ausübung der Jagd in der Zeit vom 28.12. bis 20.01.; dabei sei genau darauf zu achten, dass ein Viertel von jedem erlegten Wildpret an das Haus Schnellenberg abgeliefert werde.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 110, Seite 62.

28.01.1808 Der Hof Imminghausen wird verpachtet

Pachtvertrag zwischen dem Kolonen Johann Heuel zu Imminghausen und dem Freiherrn von Fürstenberg zu Adolfsburg, vertreten durch dessen Rentmeister Viegener. Damit pachtet Johann Heuel den Hof Imminghausen auf unbestimmte Zeit.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3551.

06.02.1808 Abgaben aus dem Goebels Gut zu Niederhelden

Vor dem großherzoglich-hessischen Amtmann Freusberg zu Bilstein erfolgt durch den Freiherrn von Bodelschwingh und den Rentmeister Oberstadt zu Bamenohl die Einsichtnahme in das Lastenbuch des Taxationsbezirkes Niederhelden. Dabei wird festgestellt, daß Pflug zu Niederhelden jährlich bestimmte Abgaben an das Haus Bamenohl zu zahlen hat. Pflug bestreitet diese Abgabe.

Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 155.

10.02.1808 Franz Keseberg pachtet den Hof Ackerschott

Friedrich Leopold von Fürstenberg verpachtet dem Franz Keseberg den Hof Ackerschott für die Dauer von 12 Jahren gegen Zahlung eines Pachtgeldes von 20 Reichstaler. Der Pächter ist verpflichtet, jährlich zu Martini folgende Abgaben zu entrichten: 2 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 6 Malter Hafer, 1 Rtl. 13 Schillinge 6 Pfg. Pacht, 1 feistes Schwein, 10 Hühner, zwei Gänse, 1 Pfund Wachs, 2 Tage mähen, 8 Tagedienste mit 2 Pferden.
Franz Keseberg verpflichtet sich, die Schulden seines Vorgängers Johannes Bicher in Höhe von 396 Rtl. 4 Stüber 7 Pfennig, die dieser seit 1807 verschuldete, nach und nach abzutragen und mit jährlich 25 Rtl. zu tilgen. Das Backhaus soll so hergerichtet werden, dass es von der Familie Johannes Bicher bewohnt werden kann. Zur Sicherheit verpfändet Johann Wilhelm Keseberg zu Ackerschott sein gesamtes Vermögen.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1333.

11.02.1808 Wem gehört das Melchers Gut?

Vor dem Amtmann Freusberg in Bilstein wird seitens der Armenkommission Attendorn die Offenlegung des Flur- und Lagerbuchs beantragt mit der Behauptung, das Melchers Gut in Mecklinghausen befinde sich im Eigentum der Attendorner Armenkommission und Melcher sei lediglich Pächter. Dies wird aber am 12.4. durch Melcher bestritten. Daraufhin wird die Armenkommission ersucht, ihre Behauptung zu beweisen.

Stadtarchiv Attendorn, Akte B 832, Seite 150.

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