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Historisches Tagebuch

Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.

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Es wurden 4678 Einträge gefunden

17.11.1718 Darlehen für Johannes Hundt

Johannes Hundt der Ältere, Bürger zu Attendorn, urkundet für sich und seine Ehefrau Anna Zeppenfeld, dass der Freiherr Christian Franz Dietrich von Fürstenberg ihm ein Darlehen von 150 Talern geliehen habe. Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute dem Freiherrn ihre Wiese auf der Ihne.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3273.

06.12.1718 Maria Theresia von Fürstenberg zieht zum Schnellenberg

Christian Franz Dietrich von Fürstenberg schreibt aus Paderborn an seine Mutter: Er ist erfreut, dass sich die Mutter auf sein intensives Bitten hin entschlossen habe, die Herdringische Haushaltung gegen die Schnellenbergische zu verwechseln. Er versichert, dass ihr dadurch keinerlei Nachteile entstehen würden.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 775.

22.12.1718 Einladung zum Lehnstag auf Schnellenberg

Christian Franz Dietrich von Fürstenberg lädt die Lehnsträger zum Lehnstag ein. Von der folgenden Originaleinladung wurden Kopien gefertigt und durch den Amtsverwalter an die Pfarreien Kirchhundem und Oberkirchen verschickt mit der Auflage, die Einladung entsprechend von der Kanzel bekannt zu machen.

"Ich Christian Frantz Diederich Freyherr von und zu Fürstenberg, Erbherr zu Schnellenberg, Horst, Herdringen, Waldenburg, Ichterloe, Waterlapp, und Adolphsburg, Gerichtsherr zu Oberkirchen, Erbvogt zu Graffschafft, und Ewig, der Cathedralkirchen zu Paderborn, Münster und Hildesheim Capitu-larherr, wie auch Sr. Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln adlicher Rath in Westphalen, und Erbdrost der Ambter Billstein, Waldenburg, und Fredeburg, füge allen und jeden (welche von weylandt dem Hochwohlgebohrnen Herrn Ferdinandt Freyherrn von und zu Fürstenberg pp. Meinem hochgeehrtisten Herr Vatter Gottseelig andenkens, wegen meiner Häuser Schnellenberg, und Waldenburg, ihre güter und appertinentien zu Affterlehn empfangen haben, oder empfangen sollen, genießen, und gebrauchen) hiermit zu wissen, waßgestalten ich einen gemeinen Lehntag, den gemeinen Lehnrechten, und üblicher observantz gemaß abhalten, und zu dem Endt die Subvasallen für bescheiden, und selbige gegen die gebührende Abschwerung ihrer Eydt und Pflichten auch erlegende schuldige Lehngewahr de novo belehnen zu lassen, für nötig befinde; Immaßen dann hiermit, und Krafft dieses alle, und jede, so von gemelten meinen beyden Häusern Schnellenberg und Waldenburg Es möge viel, oder wenige Lehnpflichtige Gütere erkennen und unterhaben, ernstlich, und peremptione citirt und abgeladen werden, gestalten auff Montag den 13ten Monats Februarii nechstfolgenden 1719ten Jahres, auff meinem Hause Schnellenberg, allwoh mein darzu constituirter Lehnrichter, und demselben adjungirten Lehnsecretarius mit denen darzu zu requiriren habenden paribus curiae auff selbigen Tag sich gleichfalls einfinden werden, entweder persönlich, oder durch gnugsam Bevollmächtigte, zu erscheinen, ihren ältisten und neuesten Lehnbrieff, wie auch die etwah inzwischen empfangenen Muthscheine mit eydtlicher Specification aller unterhabender, und zu Lehn erkennender Güter, bey derenselben würcklichen Verlust, und Caducirung entweder originaliter, oder in authentischer Abschrifft vorzubringen und die neuwe Belehnung umb die Gebühr zu suchen; Worauff dann praestitis praestandis einem jeden wiederfahren soll, was Lehnrechtens; undt wirdt anbey ein jeder bey obgemelter androhender würcklicher Privirung seines Lehnrechts hiermit ausdrücklich gewarnet, Er erscheine, thue also, oder nicht, dass dennoch gegen einen jeden verfahren, und statuirt werden solle, was sich nach gewöhnlichen Lehenrecht eignet undt gebühret; Zu dem Endt dann diese Citation und Abladung zu mehrer Vergewisserung, und Kundtschafft, nicht allein hin und wieder ex ambone zu publiciren, sondern auch an behörigen Orthen an die Kirch Thüren in Copiis affigiren zu lassen, Meinem Lehnrichtern auffgegeben und commitirt worden: Zu Wahrem urkundt dessen habe diese Citation Eigenhändig unterschrieben, und mit meinem gewöhnlichen Lehnsiegel bedrücken lassen. So geschehen Herdringen den 22. Decembris Anno 1718.
Christian Frantz Diederich Freyherr von Fürstenberg, Herr zum Schnellenberg undt Waldenburg mpp."

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg_Herdringen, Akte AFH 3286, Blatt 129.

23.12.1718 Höynck wird Lehnsrichter

Christian Franz Dietrich von Fürstenberg bevollmächtigt den Rentmeister und Amtsverwalter zu Bilstein, Johann Eberhard Höynck, das Amt des Lehnsrichters zu übernehmen. Ihm zur Seite soll stehen als Lehnssekretär der Sekretär des Freiherrn von Fürstenberg, Urban Hauren. Die beiden werden beauftragt, zwei Zeugen zu benennen und sich am genannten Lehnstag auf der Burg Schnel-lenberg einzufinden. – Am 06.02.1719 wird statt Urban Hauren als Lehnssekretär der Rentmeister Bernhard Menolph Westphalen ernannt. – Es folgen die Anlagen zum Lehnstag (Christian Brüser aus Hillmicke, Caspar Alperscheid zu Alperscheid, Catharina Sundermann geborene Zeppenfeld, Witwe des Peter Sundermann vor dem Howald, Peter Brüser aus Hillmicke, Gebrüder Gerhard und Johann Schulte zu Rhonard, jetzt [1736] Johann Jüngermann in Rhonard, Johann Alperscheid und Peter Stamm [1737], Erben Stupperich von Ronnewinkel [1741]) und die Aufstellung über die Abrechnung der Lehnsgebühren.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3286, Blatt 135 ff.

29.12.1718 Pachtverträge sollen verlängert werden

Johann Eberhard Höynck schreibt dem Freiherrn von Fürstenberg, dass er die Schnellenberger Kolonen am 7. und 8. Februar, die Waldenburger Kolonen am 10. und 11. Februar bestellen werde, um die Pachtverträge zu verlängern.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 775.

08.01.1719 Glaserarbeiten auf Schnellenberg

Rechnung des Glasmachers Johannes Nagel für verschiedene Reperaturarbeiten, die er im Zeitraum seit dem 16.03.1718 für das Haus Schnellenberg (Herrenstube, Küche, langer Gang, Pferdestall, Schmiede, Spinnstube, Herrenturmstube, neuer Gang, blauer Turm, Herrenspeisestube, in den
Schirm, Kapelle, Schneiderstube, Rentmeisterstube, Reisigenstall, Kuhstall, Brunnenturm, Kutsche, Reiterstube, runder Turm, Kälberstall, Backhaus, Vogtkammer, Gang über dem Heubalken, Viehstall, Dreschdehle) durchgeführt hat.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1747.

16.01.1719 Umstrittenes Jagdrecht der Schützen

Streit zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Attendorn gegen Wilhelm Hundt auf Maiwormshammer. So haben sich erneut etliche Einsassen des Kirchspiels Attendorn unterstanden, in der zur Burg Schnellenberg gehörenden Jagd zu jagen, was durch Bürgermeister und Rat sanktioniert werde.
„Wie dan jüngsthin hiesige so g[e]n[ann]te alte Churf[ürstliche] Schützenbrüder ein unt andere, sic specie aber Wilhelm Hundt auf Meywurmbshahmer, welche eine ordentliche Jagd mit 4 Jagdhunden und 5 Jägern anberaumt und fünf Mal geschossen haben."
Um nun den Fall untersuchen zu können, beantragt der Amtsverwalter, den Hundt zu verhaften und zu vernehmen. – Hundt wird daraufhin zur Vernehmung am 08.02. nach Bilstein vorgeladen. – Es kommt zur Beschwerde der Stadt gegen den Drosten.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3165, Blatt 89.

27.01.1719 Franziskaner erben 40 Reichstaler

Die Eheleute Johann Heinrich Hundt, Bürgermeister von Drolshagen, und Maria Schönenberg vermachen dem Franziskanerkloster in Attendorn eine Schuldverschreibung von 40 Rtl., die auf dem Möllendicks bzw. Vosses Gut in Sendschotten haftet. Michel Möllendick zu Sendschotten, verheiratet mit Maria Voss, Tochter von Peter Voss, ist Anfang Mai 1716 verstorben. Zeugen sind Johann Adolf Koch, Notar, und Peter Harnischmacher.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 359, Blatt 117.

03.02.1719 Die Saalhauser regeln es selbst

Vor dem Amt Bilstein erscheinen Johann Kaspar Hanses, Heinrich Röh [?] und Vinzenz Schulte im Namen der Gemeinheit Saalhausen und teilen mit, dass sie ihrem Nachbarn Johannes Müller erlaubt haben, in der Nähe der Schule ein kleines Wohnhaus von 30 Fuß Länge und 20 Fuß Breite zu errichten. Außerdem soll ihm gestattet werden, 2 Kühe auf die gemeine Weide zu hüten. Auch soll ihm gestattet werden, Mist und Holz am Haus zu lagern. Dagegen hat sich Müller damit einverstanden erklärt, die üblichen Abgaben und Steuern an das Haus Bilstein zu liefern. Da nun der Müller über kurz oder lang versterben wird und dessen Frau und Kinder nicht in der Lage sein werden, die Steuern zu zahlen, soll die Gemeinde Saalhausen bevollmächtigt sein, jemand anderen in das Haus zu lassen, der in der Lage ist, die Abgaben zu entrichten.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1727, Blatt 208.

21.02.1719 Imminghausen an Hundts verpachtet

Pachtvertrag. Damit verpachtet Christian Franz Dietrich von Fürstenberg das Waldenburger Pachtgut Imminghausen an Johannes Hundt für die Dauer von 12 Jahren, beginnend am 23.11.1717, endend am 23.11.1729.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3280.

02.03.1719 Neuigkeiten des Amtsverwalters

Johann Eberhard Höynck berichtet über den Kauf des Gutes Stöppel für 2.100 Rtl., gestern seien die Kaufbriefe ausgetauscht worden. Außerdem schreibt er über Vikar Pamercken zu Lenhausen "dieser einfältige tropf", die Belehnung der Waldenburger Vasallen und die Versteigerung der Aschebrennerei zu Adolfsburg.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 777.

15.05.1719 Immobilien und Rechte der Burg Schnellenberg

Beschreibung aller Pertinentien, Privilegien, Recht und Gerechtigkeiten des Hauses Schnellenberg, so, wie sie durch den Amtsverwalter im Beisein des kurfürstlichen Richters zu Bilstein, dem Rentmeister Freyling, zweier Gerichtsschöffen und des Landmesser Johannes Stertzenbach besichtigt und taxiert wurden.

"In den 7 zu Schnellenberg gehörenden Teichen haben die Fische kentlich keine gute Arth und Wachsthumb, und seynd mehr pro decore als emolumento domus zu achten, die 3 obersten auch mehrentheils zu gelandet.

Die binnen 36 Jahren (tempore Ferdinandi) new erbawete Mahl- und Schneidmühle dienet keinem Frembden und wird das Getreid und Gehöltz zum Behueff des Haußes Schnellenberg allein darauff respective gemahlen und geschniotten, dieselbe, wie auch darzu gehöriger Mühlenweyer in Stand zu halten, und der Mühlenknecht Kosten jährlich nit wenig, also daß das emolumentum wegen der Mutersfreyheit darmit zwaren zu compensiren; es wird doch die Mühle dem Einwohner des Haußes gegen eine darüber vergleichende Pfacht oder gratis zum Gebrauch gelassen werden.

Der Thiergarthen umb das Hauß Schnellenberg, so binnen einigen 30 Jahren von Sr. Ex. Herrn Ferdinanden Freyherrn von Fürstenberg gottseel. Andenckens mit grossen Kosten auffgerichtet, findet sich de praesente noch in gutem Stand und Zaun, mit vielen Damenen Wildpret, und etwa 4 bis 5 edelen Hirschen besetzet, ist mehrentheils zu der gnädigen Hjerrschafft Splendeur, recreation, und Veränderung, als zu dero Vortheil, indem der Zaun und das Wiltprät zu unterhalten, wie bekand ist, nit wenig kostet; wan aber der Fundus oder Grund nebens der darin gelegenen Wiesen, die Handwiese genant, sambt übriger Huede- und Weyde nichts vom Wiltprät abgenutzet und consumirt würde, könten wenigstens 4 Stück Viehe darin geweydet und befeistiget werden..."

Es folgt die Erwähnung von 2 Kappesgärten.

"Der recht beständige zum Hauß gehöriger Garthen vor der untersten Pforten befindet sich bis dahin in keiner perfection, nur allein der Anfang, darumb auch zwarn in keinen sonderlichen Anschlag zu bringen."

Es folgen die Beschreibungen von 2 weiteren Gärten, dann folgt der Baumhof und die Beschreibung der beiden Alleen. Eine führt zur Brücke über die Bigge unterhalb des Hauses Schnellenberg, die andere führt nach Attendorn.

Es folgt die Beschreibung der Wiesen mit einer Gesamtgröße von 83 Malterscheid 2 Müddescheid 52 Ruthen, die mit einem Gesamtwert von 3.069 Rtl. 31 Stüber angegeben werden.

Die zur Burg gehörenden Ländereien umfassen eine Größe von 126 Malterscheid 1 Müddescheid und haben einen Wert von 3.005 Rtl. 4 ½ Stüber.

Es folgt die Beschreibung der Waldungen, wobei bemerkt wird, dass beim Verbrennen des Holzes in der Burg zu Heiz- und Kochzwecken erheblich eingespart werden kann. Zur Zeit werden ca. 200 Wagen Holz jährlich verbraucht, das ist ohne Zweifel zu viel.

Es folgt die Beschreibung der Fischerei und der Jagd.
"Hauß Schnellenberg ist zur Jagt interessiret mit denen Häußern Waldenburg, Ober- und Niederlehnhaußen, Ober- und Niederholtzhaußen, Ahaußen, Frilentrop, Ober- und Niederbamel, und Borghaußen in der Kauhelle, und Sambtjagt, wie auch an der Rühenhard, am Hohenlohe, und so weith die Statt Attendorn zu jagen mitberechtiget. – Die privative Jagt extendirt sich bis ans Heiligen Häußgen oder Creutz boven Dünschede; von darab Dünscheder und Niederheldener Feld bis an den Heiligen Stock boven der Petmecke an der Landstrassen, verfolglich die Landstrasse nach bis Obernveischede, von darab durch Hasselen Kamp langs das Wulterscheid bis an die Buche an Fahlenscheid, von dannen wieder zurück langs die Negerberge bis auf den Hoffkühl; von dannen langs die Waldenburgische Gerechtigkeit bis auff die Büsche bey Attendorn; worüber in anderen Documentis die Limiten mit mehreren exprimirt seyn werden; worhin mann sich securitatishalber beruffet und diesen actum geendiget. Das emolumentum von dieser Jagt ist in keine Sicherheit zu stellen; deren Circumferentz aber so groß und weitläuffig, daß billig alle Tag ein Haaß zur Kuchen gebracht werden könnte. Grobwildprät, Rehe, und Flügelwildpräth will nichts berühren, sondern stehet in der gnäd. Herrschafft eigener Disposition, wie starck die Jagt exercirt und was an Wildprät angeschaffet werden solle."

Das gesamte zu Schnellenberg gehörende Grundvermögen beläuft sich auf 452 Malterscheid, 1 Müddescheid, 43 Ruthen und wird zu 6.074 Rtl. 35 ½ Stüber geschätzt. Das Emolumentum beträgt davon 367 Rtl. 35 Stüber

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1556, Blatt 36.

28.05.1719 Waldenburger Gewinnmöglichkeiten

Johann Eberhard Höynck berichtet, obwohl sich der Himmel am 25. und 26. Mai unfreundlich gezeigt habe, "so habe mich dennoch nach der Wallenburg begeben, um dorten den actum Mensurationis verrichtet." Das Waldenburger Gut und die Hofsaat bringen, Waldbesitz und Fischerei ausgenommen, nichts ein. Die schroffen Bergländer müssen in Bau und Besserung durch hohe Kosten erhalten werden.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 777.

05.06.1719 Unterschiedliche Maßeinheiten

Verzeichnis der zur Adolfsburg gehörenden Hofsaat, die durch den Gerichtsschöffen und Landvermesser Johannes Stertzenbach im Beisein des Rentmeisters Reutz sowie des Gerichtsschöffen Valentin Fincke vermessen und verzeichnet wurde. Dabei wird festgestellt, dass die im Kirchspiel Oberhundem gelegenen Güter normalerweise in Wormbacher Maß gemessen würden. Da aber die Waldenburger und Schnellenberger Güter in Attendorner Maß gemessen werden, so werden auch die Adolfsburger Einkünfte in Attendorner Maß gemessen, wobei 1 Malterscheid 3 Müddescheid und 1 Müddescheid 60 Ruthen ausmachen.

Archiv des freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1739, Blatt 11.

17.06.1719 Saalhauser Belehnungen

Lehnsrevers des Johann Diedrich Niedersten, nunc Wrede genannt, über die Belehnung mit dem halben Wreden Gut zu Saalhausen durch den Freiherrn Christian Franz Dietrich von Fürstenberg.

Lehnsrevers des Johann Zeppenfeld sen. zu Saalhausen über die Belehnung mit einem Land auf dem Ohl und mit einer Wiese mit daran anstoßendem Hagen in der Gloer durch den Freiherrn Christian Franz Dietrich von Fürstenberg.

Lehnsrevers des Johann Wrede genannt Hersen zu Saalhausen über die Belehnung mit einer Wiese auf der Lake, einem halben Garten auf dem Ohl und einem Land auf dem Boedes, zu Wreden Gut gehörig, durch den Freiherrn Christian Franz Dietrich von Fürstenberg.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1393.

25.06.1719 Abrechnung vom Zimmerarbeiten für Schnellenberg

Rechnung des Zimmermeisters Johannes Höffer für die Durchführung verschiedener Zimmerarbeiten (Viehhaus, Pferdeställe, Brücke, Mühlrad, Tiergarten, Schmiede, Sägemühle, Engelbocke, Garten, Bäume gehauen in den Waldenburger Bergen, Walkemühle.) Höffer erhält insgesamt 12 Rtl. 28 ß und bestätigt den Empfang des Geldes mit eigenhändiger Unterschrift.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1747.

11.08.1719 Gefangene haben nichts zu lachen

Brief des Amtsverwalters Johann Eberhard Höynck zu Bilstein; er möchte seinen Sohn als Pfarrer von Helden installieren. ... Verwichenen Dinstag hatt man dahir eine Criminal execution vorgenohmen, massen der Diebinnen der Kopff abgeschlagen, deren Gesellen aber praeter relegationem 18 ruhten gegeben sein, diese sind in voriger wochen auch ausgestrichen und relegierte Diebinnen haben einige Wochen viele Mühe und Unruhe verursacht, der Hauptdieb hat sich aber von den schweren Eisenbande von naturaliter gelöset und durch die dicke Turmmauer auf Johannisnacht ausgebrochen und mit der Flucht salvirt.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 363.

20.08.1719 Schnellenberg wird Sitz der Witwe von Fürstenberg

Vergleich zwischen Christian Franz Dietrich von Fürstenberg und seiner Mutter Maria Theresia von Fürstenberg geb. Freiin von Westfalen.
So war im Ehevertrag zwischen dem am 14.03.1718 verstorbenen Freiherrn Ferdinand von Fürstenberg und seiner Ehefrau Maria Theresia festgeschrieben worden, dass die Witwe das Haus Herdringen als Witwensitz bewohnen sollte. Da aber die Verteilung des übrigen Erbes ungünstig verlaufen wäre, so hat sich Maria Theresia von Fürstenberg nunmehr entschieden, Schnellenberg als Witwensitz auszuwählen. Über diese neuen Verhältnisse wird nun ein Vergleich geschlossen. Dabei wird die Oberaufsicht dem Rentmeister Freyling übertragen, der beispielsweise dafür zu sorgen hat, dass die Früchte „auff die bishero gewöhnliche Balcken des also genandten neuwen gebauwes aufschütten laßen und pflichtmäßig berechnen.“ Sowohl das Schloss als auch dieses neue Gebäude sind vernünftig zu unterhalten. Dies gilt auch für die Ländereien, Gärten, Kämpe, Weiden und Wiesen in ihren Zäunen, so auch für die Waldenburger Schlächte. Sollten für diese Arbeiten fremde Personen eingestellt werden müssen, so wird der Stammherr sie bezahlen. Außerdem wird er sich um die Instandhaltung des Tiergartens kümmern, wenngleich die Zahl des darin zu versorgenden Wildes auf maximal 25-30 Stück begrenzt werden soll. Im Winter ist das Wild im Tiergarten mit Heu zu füttern. Der Witwe steht auch die Nutzung von Jagd und Fischerei zu. Außerdem darf sie dem Rentmeister zur Adolfsburg befehlen, Wild zur Schnellenberger Küche zu liefern. Die beiden Schnellenberger Jäger haben fleißig die Jagd auszuüben. Außerdem erhält die Mutter jährlich 1 Faß Guldenlufter und 1 Faß Kiddericher Wein. Von den auf Schnellenberg noch vorhandenen 20 Fäsern Wein sollen 10 der besten nach Herdringen abgeliefert werden. Die Mutter erhält außerdem ein Gespann von 8 Pferden; dieses wird ständig jung gehalten. Außerdem erhält sie noch eine Kutsche, um damit nach Attendorn fahren zu können.
„Sollte im gleichen die verwittibte Freyfrauw von Fürsetnberg zum täglichen Gebrauch des silbernen Services sich nicht bedienen wollen, so könnte selbiges, da es ohnedem auff der täglichen Taffel Stube nicht allzuwohl vor Dieberey verwahrt stehet, oben auffs Archivgewölb hingesetzet, undt verschlossen werden; die Schlüsseln zu sothanem Archiv behält die gnäd. Frau Mutter bey sich, undt kann auch die nötige silberne Messer, Gabeln, Löffeln, Bechere, Lavors, Lampetten, Leuchtere, Lichtputzen, Thee- und Caffegereitschaften, Willkomm und was noch mehr zu dero täglichen Gebrauch nötig heraus und in ihrem Verwahr behalten.
Das übrige Mobiliar, mit Ausnahme der Uhren und Gewehre, die nach Herdringen zu bringen sind, bleibt unverändert an seinem Platz. An Platz des silbernen Service, wann selbigfes auff das Thurmgewölb oberwähntermaßen gesetzet wirdt", will der Stammherr ein zinnernes Service stellen lassen, das aus Köln oder Wesel beschafft und zum Schnellenberg transportiert werden soll.
Sollte die Vermählung zwischen Henriette von Fürstenberg und dem Erbkammerherrn von Galen auf Schnellenberg stattfinden, so wird die Ausstattung hierzu vom Stammherrn beschafft, da diese Anschaffung das Haus Schnellenberg viel zu stark belasten würde.
Sollte sich die Mutter entschließen, einen Teil des Jahres in der Stadt zu verbringen, so steht ihr "das Cöllnische Hauß" allzeit offen.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1044, Seite 3 ff.

29.08.1719 Witwe Ahlbäumer beantragt Pachtnachlass

Witwe Ahlbäumer zu Niederhelden bittet um Nachlaß der Pacht. Sie hat normalerweise jährlich 26 Reichstaler an den Freiherrn von Fürstenberg zu zahlen. Seit drei Jahren ist sie aber Witwe und hat acht Kinder. - Christian Franz Dietrich von Fürstenberg erläßt ihr 6 Rtl.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 5950, Seite 37.

07.09.1719 Waldenburger Pachtgut in Fretter verpachtet

Pachtvertrag. Damit verpachtet Christian Franz Dietrich von Fürstenberg das Waldenburger Pachtgut Henke in Fretter für die Dauer von 12 Jahren an Peter Henkel von Fretter, beginnend am 23.11.1717, endend am 23.11.1729. – Verlängert am 08.07.1732 mit Johann Hencke in Fretter für die Zeit vom 22.02.1729 bis 22.02.1741.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3280.

17.11.1719 Pächtergeschichte des Plaßmannshofes

Verzeichnis der zum Plaßmannshof gehörenden Grundstücke. Dabei wird vermerkt, dass nach dem Tode des Vikars Lohn die Hälfte des Hofes zunächst an Peter Litius zu Attendorn verpachtet wurde zum Pachtpreis von 12 Talern. Diese Pacht wurde später auf 14 Taler erhöht, wozu noch ein Taler wegen des Hausplatzes kam, das macht eine Gesamtpacht von 15 Talern. Bei der letzten Verpachtung wurde der Hof nicht wieder an Peter Litius verpachtet, da er einen ziemlichen Schaden in den Wäldern angerichtet hatte. Neuer Pächter wurde der Gerichtsschöffe Anton Teipel von Milstenau. Als dieser aber auch das Eckeren Gut in Milstenau pachtete, wurde im die Doppelbelastung zu viel und die Hälfte des Plaßmannshofes wurde an den Attendorner Vikar Stümmelius verpachtet. – Christian Franz Dietrich von Fürstenberg vermerkt am 26.01.1720, dass er durchaus nicht abgeneigt sei, dem Vikar Stümelius auch die andere Hälfte des Hofes zu verpachten.


23.11.1719 Wildernde Hunde gefasst

Johann Eberhard Höynck, Amtsverwalter zu Bilstein, berichtet, dass die Schnellenberger Jäger zwei Hunde in der Waldenburger Jagd aufgegriffen hätten, die vermutlich zum Kloster Ewig gehören.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 363.

30.12.1719 Fürstenberg wird Erbdroste

Bestallung des Kurfürsten Josef Klemens von Köln für den Freiherrn Christian von Fürstenberg als Erbdrosten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg mit einem Gehalt von 200 Rtl., 50 Malter Hafer und den zehnten Pfennig aus den Brüchten.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 20586.

04.01.1720 6000 Reichstaler Schulden

Schuldverschreibung. Damit bestätigt der Freiherr Christian Franz Dietrich von Fürstenberg, dass er und sein Vater der fürstenberg’schen Armenstiftung ein Kapital von 6.000 Rtl. schulde und dieses bis zur völligen Rückzahlung mit 2% verzinsen werde. Gefunden habe man diese Schuldverschreibung im Protokollbuch der Armenstiftung im Beisein des Provisors der Stiftung, Rentmeister Johann Eberhard Höynck von Bilstein.
Siegel und Unterschrift des Freiherrn.

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4065.

10.01.1720 Schnellenberger Vogelkammer

In der Schnellenberger Reparaturrechnung des Glasmachers Johannes Nagel wird die Vogelkammer an der Pforte und die kleine Vogelkammer oberhalb der Pforte genannt.
[Gemeint sind die auch heute noch von außen sichtbaren Taubenschläge im Vorwerk.]

Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte 1747.

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