Historisches Tagebuch
Was passierte wann und wo in Attendorn? Mit dem Historischen Tagebuch möchten wir Sie teilhaben lassen an den vielen kleinen, aber auch einschneidenden Ereignissen der Vergangenheit.
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Es wurden 4678 Einträge gefunden19.06.1711 Grundstücksverkauf am Stürzenberg
Kaufbrief. Damit verkaufen die Eheleute Anton Teipel und Anna Maria Eßling zu Attendorn den Eheleuten Heinrich Steinmetz und Anna Katharina Heuser ihr Land von 5 Müddescheid am Stürzenberg.
Zeugen sind Wilhelm Viegener und Johannes Dröge. Unterschrieben vom Notar Caspar Theodor Gertmann.
Zeugen sind Wilhelm Viegener und Johannes Dröge. Unterschrieben vom Notar Caspar Theodor Gertmann.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
22.06.1711 Neuer Gerichtsschreiber für Olpe
Das Kölner Domkapitel beauftragt den Erbdrosten Ferdinand von Fürstenberg, den neuen Gerichtsschreiber des Gerichts Olpe, Drolshagen und Wenden, Johann Adolf Koch, der das Amt von seinem verstorbenen Bruder Johann Dietrich Koch übernommen hat, in sein Amt einzuführen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2550.
07.12.1711 Adolfsburger Kamine in Attendorn gefertigt
Steinhauer Meister Johannes Leiste aus Attendorn liefert für die Kamine der Adolfsburg 57 Schuh gehauene Steine für 6 Reichstaler 18 Schillinge.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1733
31.12.1711 Reisepass für Ferdinand von Fürstenberg
Reisepass für Ferdinand von Fürstenberg, ausgestellt von Eugen Alexander Reichsfürst von Thurn und Taxis; mit Lacksiegel des Reichsfürsten.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 330, Blatt 322.
28.01.1712 Die Stadt will den Hofkühl kaufen
Notiz, daß an diesem Tag mit dem Kämmerer der Stadt Attendorn, Meister Johannes Zeppenfeld, verhandelt wurde über den Ankauf des Hofkühl.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 332, Blatt 73.
16.02.1712 Hofkühl wird städtisches Eigentum
Vergleich zwischen Freiherr Ferdinand von Fürstenberg als Besitzer der Burg Schnellenberg und der Stadt Attendorn über sichere zur Burg Schnellenberg gehörende Güter und dem abgetretenen Hof Hofkühl. Damit wird zunächst festgestellt, welche Grundstücke, die zur Burg Schnellenberg gehören, auch zukünftig von städtischen Lasten und Steuern befreit sein sollen. Die Familie von Fürstenberg überträgt dagegen ihr erbeigentümlichen Hof Hofkühl an die Stadt Attendorn.
Ausgefertigt und unterschrieben vom Stadtsekretär Johann Bernhard Hirsch.
Ausgefertigt und unterschrieben vom Stadtsekretär Johann Bernhard Hirsch.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3101, Blatt 28.
24.02.1712 Neuer Aufseher für Waldenburg vereidigt
Bestallungsurkunde. Damit beauftragt Ferdinand Freiherr von Fürstenberg den Johannes Kraushaar mit der Beaufsichtigung des Hauses und Gutes Waldenburg. Kraushaar hat die Wälder, Wiesen, Weiden und Felder zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass diese nicht durch Fremde benutzt werden. Sollten Schäden vorkommen, so ist der Rentmeister zu Schnellenberg unverzüglich zu informieren. Sollte fremdes Vieh auf den Waldenburgischen Gütern angetroffen werden, so ist dies auf das Haus Waldenburg zu treiben und vom Rentmeister zu Schnellenberg über die weitere Vorge-hensweise ein Befehl einzuholen. Die Wiesen sind gehörig zu bewässern. Das ihm anvertraute Vieh ist früh morgens auf die Weiden zu treiben und zu beaufsichtigen; abends muss dieses wieder eingetrieben werden. In den Wäldern und bei den Gewässern ist darauf zu achten, dass Fremde nicht jagen und fischen oder Holz schlagen. Kraushaar hat 12 Tage im Jahr für das Haus Schnellenberg zu arbeiten. Dagegen hat Kraushaar freie Wohnung auf Waldenburg und freie Nutzung der Wiese ober-halb des Hauses sowie die Nutzung von einem Morgen Ackerland. Außerdem darf er 2 Kühe halten und bekommt 2 Scheffel Roggen jährlich.
Johann Eberhard Höynck hat dem Kraushaar am 03.05.1712 dieses Reglement vorgelesen, worauf Kraushaar den Amtseid abgelegt hat.
Johann Eberhard Höynck hat dem Kraushaar am 03.05.1712 dieses Reglement vorgelesen, worauf Kraushaar den Amtseid abgelegt hat.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1268, Blatt 507.
16.03.1712 Die Eheleute Rieger verkaufen ihr Land
Erbkaufbrief. Damit verkaufen die Eheleute Johannes Rieger, Bürger zu Attendorn, und dessen Ehefrau Helena Hoberg dem Ferdinand Freiherr von Fürstenberg ihr an das Haus Wenne lehnspflichtige und an das Hospital mit einer Abgabe von ½ Pfund Wachs jährlich behaftete Land hinten am Stürzenberg mit einer Größe von drittehalb Müddescheid. Es stößt einerseits an Dietrich Potthoff, andererseits an Wilhelm Dingerkus und mit einer Ecke an den Gografen. Papiersiegel des Gogerichts und Unterschrift des Gerichtsschreibers Johann Adolf Koch.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
01.04.1712 Allerlei Neuigkeiten des Rentmeisters
Brief des Johann Eberhard Höynck über Vikar Mertens in Olpe, die Inventarisierung des Kirchenornats auf Schnellenberg, die Grenzsteinsetzung am Stürzenberg und in der Engelbocke, die Krankheit des Pastors von Helden.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 337, Blatt 28.
29.04.1712 Peter Sasse verkauft sein Grundstück am Stürzenberg
Erbkaufbrief. Damit verkaufen der Gerichtsschöffe Peter Sasse zu Attendorn und dessen Ehefrau Anna Elisabeth Tütel dem Ferdinand Freiherr von Fürstenberg ihr 9 Müddescheid großes Land hinten am Stürzenberg, das zur Stadt und zum Schnellenberg hin an den Gografen Johann Gottfried Bischopinck, oben an sie selbst, sowie an Vikar Bonacker, Heinrich Steinmetz und Wilhelm Dingerkus angrenzt. Papiersiegel des Gogerichts und Unterschrift des Gerichtsschreibers Johann Adolf Koch.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
11.05.1712 Wirbel um das Steßmanns Gut in Elspe
Die Eheleute Peter und Anna Steßmann zu Elspe haben das Steßmanns Gut in Elspe 1709 für die Dauer von 12 Jahren neu gepachtet. Nun haben sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich ihre Nachbarn Dietrich Figge und Hermann Bertels gerichtlich als Pächter haben einsetzen lassen, wobei die Gründe für diesen Schritt bislang nicht bekannt geworden sind. So haben sie die Pacht immer pünktlich und vollständig bezahlt. Damit dies auch in Zukunft geschieht, benennen die Eheleute Steßmann als Bürgen Johannes Schuppert und Dietrich Sömer, beide aus Elspe, sowie Johannes Schöttler aus Hachen. Die Eheleute beantragen die Fortsetzung des Pachtverhältnisses. Ferdinand von Fürstenberg zu Adolfsburg erwidert am 11.05.1712, dass das Pachtverhältnis fortgesetzt werden soll unter der Bedingung, dass sämtliche Abgaben ordnungsgemäß entrichtet werden und sich die Eheleute Steßmann nicht noch einmal am Wald vergreifen.
Beigefügt ist ein Protokoll des Amtsverwalters Johann Eberhard Höynck vom 07.05., worin die Gegendarstellung enthalten ist. Demnach habe sich der Peter Steßmann einer miserablem Gutsverwaltung schuldig gemacht, den Wald eigenmächtig abgeholzt und die Pachten nicht vernünftig bezahlt. Deshalb habe man ihm das Gut entzogen.
Die Probleme mit Steßmann ziehen sich bis 1737 hin; immer wieder kommt es zu Klagen.
Beigefügt ist ein Protokoll des Amtsverwalters Johann Eberhard Höynck vom 07.05., worin die Gegendarstellung enthalten ist. Demnach habe sich der Peter Steßmann einer miserablem Gutsverwaltung schuldig gemacht, den Wald eigenmächtig abgeholzt und die Pachten nicht vernünftig bezahlt. Deshalb habe man ihm das Gut entzogen.
Die Probleme mit Steßmann ziehen sich bis 1737 hin; immer wieder kommt es zu Klagen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4101.
24.05.1712 Futtervorräte sind in Gefahr
Gograf Johann Gottfried Bischopinck teilt dem Erbdrosten und Freiherrn von Fürstenberg mit, dass im benachbarten Amt Schwarzenberg ein großer Schaden dadurch entstanden sei, dass die durchziehenden Truppen sämtliche Futtervorräte verbraucht hätten. Der Erbdroste möge sich dafür einsetzen, dass die Einwohner des Gogerichts Attendorn angewiesen werden, statt der Naturallieferungen jeweils 1 Rtl. zu zahlen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2568, Blatt 803.
23.08.1712 Besetzung der Richterstelle in Bilstein
Das Domkapitel in Köln stellt fest, dass durch den Tod des Richters Johann Adolf Meyer von Bilstein die dortige Richterstelle vakant wurde. Bis zur endgültigen Qualifikation des Johann Wilhelm Höynck soll dessen Vater Johann Eberhard Höynck das Richteramt in Bilstein verwalten.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2550.
31.08.1712 Höynck wird Richter in Bilstein
Amtsverwalter Johann Eberhard Höynck bedankt sich bei der Familie von Fürstenberg, die seinen Sohn Johann Wilhelm Höynck für das Richteramt in Bilstein vorgeschlagen hat. Inzwischen liege das kurfürstliche Richterpatent vor und der Freiherr von Fürstenberg möge seinen Sohn in sein Amt ein-führen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass im Amt Bilstein die rote Ruhr grassiere. Besonders schlimm sei es in Wenden, Altenhundem, Kirchveischede, Welschen Ennest und in der Stadt Attendorn. Dabei seien der älteste Sohn des Berg- und Hüttenverwalters Freusberg und der jüngste Sohn des verstorbenen Bilsteiner Richters verstorben. Deshalb müsse die offizielle Amtseinführung verschoben werden, bis die Krankheit vorüber sei.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 2555.
09.09.1712 Wilderer verhört
Protokoll des Amtsverwalters von Bilstein über die Vernehmung des Knechtes Bernhard, der bei Bayer in Helden arbeitet, und des Elias Köß, Peter in der Leggen und Hirte Markus, die unerlaubt auf Hasen geschossen haben.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3165, Blatt 121.
25.09.1712 Schnadezug durch die Jagd von Waldenburg und Schnellenberg
In Nomine Ssma. Et Individua Trinitatis. Amen!
Kundt und zu wissen seye hiemit, wasmassen vermög eins von Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumherrn zu Speyer qua deputato vorhin abgelassenen Ausschreiben die zur freygraffschafftlichen Sambtjagt und Fischerey berechtigten Herren an der Lenne und Bigge theils in Person selbst, theilß durch ihre Mandatarien, als nahmentlich wegen des Haußes Ahausen Ihro Gnäd. Herr Jobst Georg von Schade, Drost in eigener Person, sambt Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumbherr zu Speyer , dero Herrn Bruderen, nebst Ludewig Wreden Jägern und Frantzen Werner. Wegen des Haußes Bamenohl Sr. Hochwohlgeb. Gnd. Herr Friederich Wilhelm Vogt von Elspe in eigener Person sambt Henrich Wiemhoffer und dessen Sohn Henrich Wiemhoffer. Wegen der beyden Häußer zu Holthaußen, Hördischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Johann Adolf von Hörde, Thumherr zu Hildesheimb, sambt Christoffel Contz von Mergenthal und Guntermann Hartmann. Von Holthaußen Schnellenbergischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Caspar Bernhard von Schnellenberg in eigener Person, sambt Johanneßen Weyer aus dem Dillenburgischen und Johanneßen Schäffer, gleichfals aus dem Dillenburgischen, so derselbe in Ermangelung eines Jägers zu diesem actu gebrauchet. Wegen Sr. Ex. Freyherrn von Fürstenberhg, und zwaren wegen des Haußes Waldenburg Herr Johan Adolff Höynck, Mandatarius, zeitlicher Richter zu Eßlohe, nebst Jacob Schütten, Jägern. Wegen des Hauß Schnellenberg Hr. Urban Hauren, Sr. Ex. Secretarius qua mandatarius vigore praemonstrati originalis mandati, sambt Johan Everdten Bönner. Wegen des obersten Haußes Lenhaußen und Frilentrop Herr Caspar Pämercken, zeitlicher Vicarius qua mandatarius, sambt Dietherich Corten und Wenerman Helmich, Jägeren. Wegen des untersten Haußes Lenhaußen Herr Frantz Richard Blechen, Sr. Ex. Hr. Generalmajoren von Plettenberg Secretarius qua Mandatarius, sambt Johanneßen Hild und Henrichen Grönebömer, Jägeren. Wegen des Haußes Borghaußen Rötger Göbbel, Mandatarius, sambt Mattheißen Giessen, von Ahaußen entlehnten Jäger, und Johan Adam Zimmermann aus dem Hadamarschen. Wegen des obersten Haußes zu Bamenohl ist zwarn dem Herrn von Callenberhg auff Münster avisirt worden; es ist aber niemand seinetwegen erschienen, und weilen mann die Ursach seines Ausbleibens nicht wissen können, als hatt der Thumherr von Schade für ihn die gemeine Kösten alten Gewohnheit nach zu zahlen angenohmen; übrige sonst alle mit Hunden und Horn auff den 25. 7bris dieses 1712.ten Jahrs auff der Fuhlenbotter zusammenkommen, in Meinung und Willen vorged. freygraffschafftlicher Sambtjagtsschnade zu beziehen, mich zu End benenten Notarium ersuchende, diesem Actui beyzuwohnen, zu annotiren, zu instrumentiren, und zur ewigen Nachricht glaubhaffte Scheinen darvon mitzutheilen; wie ich dann solches tragenden Ambtshalber über mich genohmen; so attestire hiemit, daß, nachdeme obangemerckte Herren sich sammentlich unterredet, und zur Erhaltung mehrerer Zeith für guth befunden, daß soforth aus dem Schönebeul an dem Fretterschen und Hagener Marcksteine der Anfang gemacht werden solle; so ist man dorthin gezogen, und wie auf den Weeg kommen, so von Haagen herauff kombt, woselbst dem Mattheißen Giessen befohlen, zum Urkund in eine kleine alleinstehende Büchgen einen Schuß zu thun, welches unter Blasung der sambtlichen Jägerhorn geschehen, so ist auff selbigem Platz und im Fortgehen denen der Jagtgräntzen unkündigen Herren mit Fingern gewiesen und bedeutet, wo sonst die rechte Schnade hergehe, sodan die Hundt langs dem Rosengarthen nach der Hart zu gelöset, und mit klingenden Horn langs der Stockhumber Marck unter Lösung etlicher Flinten das Klinglende Siepen herab bis an die Boynghaußer Bieke gezogen worden, welcher bis Borinckhaußen gefolget, woselbst zu mehrerer Anmerckung dieses Schnadezuchs einige Schuß in die daselbst stehende Eschen gethan, und weilen die Nacht eingefallen, seynd gerade über Feld auf Endorff zugangen, und daselbst beym Stracker übernachtet; von dannen den nechstfolgenden Tag als den 26ten 7bris wieder auffgebrochen, und seynd vorn unterm Haußes Lenhausen am Dünnese die Hunde gelöset, so einen Haaßen gefunden, welchen nach dem Bilsenberg gejaget, und vom Schnellenberg. Jäger, nachdem ein Schuß vorher auff ihn geschehen, an dem Bilsenberg todt geschossen; gleichwie bey ferner Absuchung dieses Bergs vom Herrn Richtern von Eßlohe noch ein Haase am selbigen geschossen worden, und unter Absuchung solcher Gegend ist die Jagt der Böynckhaußer Biecke herab auff Rincklinghaußen, woselbst in des Schulten Hoff und durch das Dorff die Horn geblasen, einige Schuß zum Urkund in die Bäume und sonst geschehen, nach dem Kahlenberge prosequiret, an welchem eiknige Jäger über doe Höchte mit einem Leithunde, etliche unten herumb nach dem Dümberg gezogen; mitlerweile aber daß der Kahlenberg mit dem Leithunde abgesuchet und bestättiget, haben die Hunde in einem nechst bey Rincklinghaußen gelegenen Feldknäpgen einen Haasen gefunden, nach welchem, obwohl 2 Schüsse geschehen, ist er doch nach dem Bilsenberg ausgerissen, an welchem aller Muthmassung nach von den Hunden gefressen. Auff Düemberg seynd gerade auff der Höhe in Gegenwarth des Churfürstl. Jägerß nahmentlich Frantzen die von Sr. Gnaden Herrn Drosten von Schade entlehnte Wild-Garn nach üblicher gewohnheit gestellet, und demnechst von Seithen der Hohen Lichte mit den Hunden abgehetzt, und auff demselben durch den Herrn von Schnellenberg ein extra ordinair grosser Fuchß geschossen worden; Nachdem die Garn wieder auffgehoben, ist die Jagt dem Ramberg vorbey, woselbst der Jäger von Ahaußen an der Ecken des Mühlers von der Linepe seiner Wiesen noch einen anderen Fuchß geschossen, an die Hohe Lichte gezogen, und nachdem dieselbe mit den Hunden abgesucht, der Abend eingefallen, hatt man sich wieder nach Endorff ins vorige Quatier zurückgezogen, daselbst pernoctirt, und sich nach der Jäger Gewohnheit lustig gemacht; Den 27ten 7bris ist von sambtlichen die Jagt wieder angetretten, und im Dorff beym Herausgehen der Johan Goddert, dieses Dorffs Einsaß, angetroffen, vor der Flinten gepritzet, und selbigen zum Andenken nebst eingenohmenen Drunck Brandwein einige Groschen für Bier gegeben worden; und obwohl sonst gewöhnlich, daß mann nechst dem Ramberg den Fuhrweeg hinauff oberhalb Meinckenbracht herzogen, so seyndt umb Richtigkeit des Weegs einige herumb und gleich bis auff diesen Weeg an das sogenantes Meinkenbrachter Creutz gegangen, woselbst der Hr. von Eßlohe nahmens Sr. Freyherrl. Exc. Freyherr von Fürstenberg qua mandatarius specialis angegeben und zum Protocoll zu setzen begehret, daß seinem gnäd. Herrn P[rinci]p[a]len in der Meinckenbrachter Marck, als welche derselbe cumulative mit dem Hauß Salwey praetendire, kein Eintracht geschehen möge; So ist darauff von Seithen der anwesenden hohen Herren und der abwesenden Mandatarien resolvirt und geantwortet, daß mann Mandatarii Herrn Pplen. Gar kein Praejuditz zu machen intentioniret, sonderen nachj alter Gewohnheit ihre Schnade, so weith Endorffer Marck belanget, haben und behaubten wollten, mit diesem Anhang, daß bey Ausmachung deßwegen Endorffs- und Meinckenbrachter Limiten annoch rechtshängigen Streits die determinirende Marckschnade auch die richtige Jagtschnade seyn solle, welches vom Mandatario also beliebet; Nach welchem unter benenten Creutz auffgezeichneten Actu Protestationis et resolutionis die Jagt geradeforth den Fuhrweeg herab, die Hunde und Jägers aber in den Bergen unter klingenden Horn und einiger Lösung der Flinten, bis auff den Weckenbroick fortgangen, woselbst sich bey dem nach der Salvey herabgehenden Fuhrweeg vermög eines vorhin abgelassenen Notificationsschreiben der Hochwohlgeb. Herr Maximilian Freyherr von Weichs, Herr von der Wenne, Drost der Ämbter Eßlohe und Reiste, mit seinen bey sich habenden Leuthen eingefunden, und hat dieser nach gehaltenem Rendevous seine Hunde lincker Hand, die Cointeressirte Sambtherren aber ihre Hunde rechter Hand solchen Weegs, so zur Salvey hineingehet, und zwischen beyden Theilen biß an das Dorff die Schnade seyn soll, lösen, die Horn und Flinten beyderseikths inständig hören lassen, und solcher Gestalt die Sambtherren dieserseiths und vor hochgedachter Herr Droste jenerseith, also vor und hinter dem Hauß Salvey vorbey ruht auf der Schnade das schwartze Siepen herauff von beyden Herrn Drosten von Schade und Weichs geritten, umb Richtigkeit des Weegs aber die Wennensche Jäger mit gekoppelten-, die Sambtjägers mit gelöseten Hunden und klingenden Horn durch den sogenanten Gielberg gestreifft, und ist von beyderseiths Partheyen vereinbahret, diesen Knap gesambtlich zu jagen. Weilen dann abermahl die Nacht eingefallen, ost mann auf Bracht gezogen, daselbst allerseiths bey Herrrn Richteren Höynck pernoctiret, und ohne alle Mißvergnügenheit nach Jäger Gewohnheit sich lustig gemacht, bis den 28ten 7bris, an welchem die gesambte cointeressirte Herren und Mandatariis erstlich deliberiret über eine new- anzusetzenden Jagt-Deputirten, und ist per majora votirt worden, daß Gn- Exc. Dhl. Generalmajor Freyherr von Plettenberg nebst Sr. Hochwürd. Thumherr von Schade diese Mühe als sämbtliche Jagt Vorsteher auff sich nehmen wollten; welches Sr. Hochwürd. Anwesend acceptirt, der Secretarius Blechen aber solche Votirung ad referendum seinem Gnädigen Hr. Pplen. Angenohmen, und dessen resolution erster Tagen ad Protocollum zu berichten versprochen; diesem Vorgangen wurde ferner von obgedachten Herren beschlossen, daß der Everd Funcke aus Holthaußen, undt Bernd Henrichs von Bosenrod, welche beyde sub diversa qualitate in der Sambtjagt einen Hirsch geschossen, welchen der erermelter Funcke an die Fraw von Hörde zu Holthausen gelifert, deßwegen aber von I. Exc. Freyherr von Plettenberg fiscaliter coram Judicio Schliprüdensi als loco delicti lauth gerichtlichen Protocoll besprochen, die Haut von solchem Hirschen heraus und den Jägers zur ewigen Gedächtnis darumb zu schiessen gegeben werden solle, wie dann auch die Deliquenten in perpetuam rei memoriam einen heiligen Stock bey dergleichen Bäumen, alwo der alte gestanden, in honorem S. Huberti wenigstens 4 Rtl. werth, pro poena auffzurichten, worzu der Everd Funcke 3. Und der Bernd Henrichs den 4. Theil zu zahlen, über die werckstellig und Verfertigung desselben aber der Herr Richter zu Eßlohe qua mandatarius des Haußes Waldenburg die Commission zu mehmen respec. Recretirt und ersucht worden; gleichwie dan dieser solche Commission auff sich genohmen, so hatt gleicher Gestalt Sr. Hochwürd. Der Thumherr von Hörde, die Kirschhaut oder 2 Floren demjenigen herauszugeben versprochen, welcher sie gewinnen würde; als haben die Jäger darumb geschossen, und ist nach der unter ihnen gemachten Anordnung auff 5 Theile gesetzet worden, deren 3. Erstere auff die sogenandte Flinthen Bamenohl, Borghausen und Ahaußen durch die beste Schuße gefallen.
Nachdeme haben die mehrbenante Herren unter sich beschlossen, daß künfftighin keiner bemachtet seyn solle, einen Jäger in der Jagt wohnend zu halten, noch weniger jemand Vollmacht zu geben, in der Jagt zu schießen, es seye dann, daß in dessen Kost und Gehalt, auch von Hauß ausgangen, oder auff wehrender Jagt zugezogen worden; welchem nechst hinter der Webeke an dem Heistenberg heraus auff der Höhe des Weeges den heistenberg zur rechten Hand lassend, nach dem Eimicker Struch das Gerichte vorbey den Fuhrweeg hinauff bis oberhalb Ramscheid bis auff die Schörnler Heyde gezogen worden; woselbst weil es würcklich dunkel, und mann ferner nicht prosequiren können, so haben sich die Herren geschieden, und hatt der Herr Drost v. Weichs seinem Vorgeben nach die Jagtschnade oberhalb den Marpenbergen her bis nach Obernmarpe forthziehen wollen; die Sambtherren aber nachdeme beschlossen, daß zu fernerer Beziehung dero Sambtjagtsschnade eine gelegentliche Zeith determiniret uund ausgeschrieben werden sollte, haben sich zwarn über das Heydfeld nach Schönnel bis Fretter hineingezogen, daselbst einige in des Trappen Hauß übernachtet, einige aber als die Herrn von Holthausen und Mandatariis von Lenhausen seynd nach Hauß gangen; und ist also dieser Actus insoweith geschlossen.
Franciscus Andreas Anton Aussel, kaiserlicher Notar.
Kundt und zu wissen seye hiemit, wasmassen vermög eins von Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumherrn zu Speyer qua deputato vorhin abgelassenen Ausschreiben die zur freygraffschafftlichen Sambtjagt und Fischerey berechtigten Herren an der Lenne und Bigge theils in Person selbst, theilß durch ihre Mandatarien, als nahmentlich wegen des Haußes Ahausen Ihro Gnäd. Herr Jobst Georg von Schade, Drost in eigener Person, sambt Sr. Hochwürd. Gnaden Ferdinand Christoffel von Schade, Thumbherr zu Speyer , dero Herrn Bruderen, nebst Ludewig Wreden Jägern und Frantzen Werner. Wegen des Haußes Bamenohl Sr. Hochwohlgeb. Gnd. Herr Friederich Wilhelm Vogt von Elspe in eigener Person sambt Henrich Wiemhoffer und dessen Sohn Henrich Wiemhoffer. Wegen der beyden Häußer zu Holthaußen, Hördischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Johann Adolf von Hörde, Thumherr zu Hildesheimb, sambt Christoffel Contz von Mergenthal und Guntermann Hartmann. Von Holthaußen Schnellenbergischer Seithen Sr. Hochwürd. Gnd. Herr Caspar Bernhard von Schnellenberg in eigener Person, sambt Johanneßen Weyer aus dem Dillenburgischen und Johanneßen Schäffer, gleichfals aus dem Dillenburgischen, so derselbe in Ermangelung eines Jägers zu diesem actu gebrauchet. Wegen Sr. Ex. Freyherrn von Fürstenberhg, und zwaren wegen des Haußes Waldenburg Herr Johan Adolff Höynck, Mandatarius, zeitlicher Richter zu Eßlohe, nebst Jacob Schütten, Jägern. Wegen des Hauß Schnellenberg Hr. Urban Hauren, Sr. Ex. Secretarius qua mandatarius vigore praemonstrati originalis mandati, sambt Johan Everdten Bönner. Wegen des obersten Haußes Lenhaußen und Frilentrop Herr Caspar Pämercken, zeitlicher Vicarius qua mandatarius, sambt Dietherich Corten und Wenerman Helmich, Jägeren. Wegen des untersten Haußes Lenhaußen Herr Frantz Richard Blechen, Sr. Ex. Hr. Generalmajoren von Plettenberg Secretarius qua Mandatarius, sambt Johanneßen Hild und Henrichen Grönebömer, Jägeren. Wegen des Haußes Borghaußen Rötger Göbbel, Mandatarius, sambt Mattheißen Giessen, von Ahaußen entlehnten Jäger, und Johan Adam Zimmermann aus dem Hadamarschen. Wegen des obersten Haußes zu Bamenohl ist zwarn dem Herrn von Callenberhg auff Münster avisirt worden; es ist aber niemand seinetwegen erschienen, und weilen mann die Ursach seines Ausbleibens nicht wissen können, als hatt der Thumherr von Schade für ihn die gemeine Kösten alten Gewohnheit nach zu zahlen angenohmen; übrige sonst alle mit Hunden und Horn auff den 25. 7bris dieses 1712.ten Jahrs auff der Fuhlenbotter zusammenkommen, in Meinung und Willen vorged. freygraffschafftlicher Sambtjagtsschnade zu beziehen, mich zu End benenten Notarium ersuchende, diesem Actui beyzuwohnen, zu annotiren, zu instrumentiren, und zur ewigen Nachricht glaubhaffte Scheinen darvon mitzutheilen; wie ich dann solches tragenden Ambtshalber über mich genohmen; so attestire hiemit, daß, nachdeme obangemerckte Herren sich sammentlich unterredet, und zur Erhaltung mehrerer Zeith für guth befunden, daß soforth aus dem Schönebeul an dem Fretterschen und Hagener Marcksteine der Anfang gemacht werden solle; so ist man dorthin gezogen, und wie auf den Weeg kommen, so von Haagen herauff kombt, woselbst dem Mattheißen Giessen befohlen, zum Urkund in eine kleine alleinstehende Büchgen einen Schuß zu thun, welches unter Blasung der sambtlichen Jägerhorn geschehen, so ist auff selbigem Platz und im Fortgehen denen der Jagtgräntzen unkündigen Herren mit Fingern gewiesen und bedeutet, wo sonst die rechte Schnade hergehe, sodan die Hundt langs dem Rosengarthen nach der Hart zu gelöset, und mit klingenden Horn langs der Stockhumber Marck unter Lösung etlicher Flinten das Klinglende Siepen herab bis an die Boynghaußer Bieke gezogen worden, welcher bis Borinckhaußen gefolget, woselbst zu mehrerer Anmerckung dieses Schnadezuchs einige Schuß in die daselbst stehende Eschen gethan, und weilen die Nacht eingefallen, seynd gerade über Feld auf Endorff zugangen, und daselbst beym Stracker übernachtet; von dannen den nechstfolgenden Tag als den 26ten 7bris wieder auffgebrochen, und seynd vorn unterm Haußes Lenhausen am Dünnese die Hunde gelöset, so einen Haaßen gefunden, welchen nach dem Bilsenberg gejaget, und vom Schnellenberg. Jäger, nachdem ein Schuß vorher auff ihn geschehen, an dem Bilsenberg todt geschossen; gleichwie bey ferner Absuchung dieses Bergs vom Herrn Richtern von Eßlohe noch ein Haase am selbigen geschossen worden, und unter Absuchung solcher Gegend ist die Jagt der Böynckhaußer Biecke herab auff Rincklinghaußen, woselbst in des Schulten Hoff und durch das Dorff die Horn geblasen, einige Schuß zum Urkund in die Bäume und sonst geschehen, nach dem Kahlenberge prosequiret, an welchem eiknige Jäger über doe Höchte mit einem Leithunde, etliche unten herumb nach dem Dümberg gezogen; mitlerweile aber daß der Kahlenberg mit dem Leithunde abgesuchet und bestättiget, haben die Hunde in einem nechst bey Rincklinghaußen gelegenen Feldknäpgen einen Haasen gefunden, nach welchem, obwohl 2 Schüsse geschehen, ist er doch nach dem Bilsenberg ausgerissen, an welchem aller Muthmassung nach von den Hunden gefressen. Auff Düemberg seynd gerade auff der Höhe in Gegenwarth des Churfürstl. Jägerß nahmentlich Frantzen die von Sr. Gnaden Herrn Drosten von Schade entlehnte Wild-Garn nach üblicher gewohnheit gestellet, und demnechst von Seithen der Hohen Lichte mit den Hunden abgehetzt, und auff demselben durch den Herrn von Schnellenberg ein extra ordinair grosser Fuchß geschossen worden; Nachdem die Garn wieder auffgehoben, ist die Jagt dem Ramberg vorbey, woselbst der Jäger von Ahaußen an der Ecken des Mühlers von der Linepe seiner Wiesen noch einen anderen Fuchß geschossen, an die Hohe Lichte gezogen, und nachdem dieselbe mit den Hunden abgesucht, der Abend eingefallen, hatt man sich wieder nach Endorff ins vorige Quatier zurückgezogen, daselbst pernoctirt, und sich nach der Jäger Gewohnheit lustig gemacht; Den 27ten 7bris ist von sambtlichen die Jagt wieder angetretten, und im Dorff beym Herausgehen der Johan Goddert, dieses Dorffs Einsaß, angetroffen, vor der Flinten gepritzet, und selbigen zum Andenken nebst eingenohmenen Drunck Brandwein einige Groschen für Bier gegeben worden; und obwohl sonst gewöhnlich, daß mann nechst dem Ramberg den Fuhrweeg hinauff oberhalb Meinckenbracht herzogen, so seyndt umb Richtigkeit des Weegs einige herumb und gleich bis auff diesen Weeg an das sogenantes Meinkenbrachter Creutz gegangen, woselbst der Hr. von Eßlohe nahmens Sr. Freyherrl. Exc. Freyherr von Fürstenberg qua mandatarius specialis angegeben und zum Protocoll zu setzen begehret, daß seinem gnäd. Herrn P[rinci]p[a]len in der Meinckenbrachter Marck, als welche derselbe cumulative mit dem Hauß Salwey praetendire, kein Eintracht geschehen möge; So ist darauff von Seithen der anwesenden hohen Herren und der abwesenden Mandatarien resolvirt und geantwortet, daß mann Mandatarii Herrn Pplen. Gar kein Praejuditz zu machen intentioniret, sonderen nachj alter Gewohnheit ihre Schnade, so weith Endorffer Marck belanget, haben und behaubten wollten, mit diesem Anhang, daß bey Ausmachung deßwegen Endorffs- und Meinckenbrachter Limiten annoch rechtshängigen Streits die determinirende Marckschnade auch die richtige Jagtschnade seyn solle, welches vom Mandatario also beliebet; Nach welchem unter benenten Creutz auffgezeichneten Actu Protestationis et resolutionis die Jagt geradeforth den Fuhrweeg herab, die Hunde und Jägers aber in den Bergen unter klingenden Horn und einiger Lösung der Flinten, bis auff den Weckenbroick fortgangen, woselbst sich bey dem nach der Salvey herabgehenden Fuhrweeg vermög eines vorhin abgelassenen Notificationsschreiben der Hochwohlgeb. Herr Maximilian Freyherr von Weichs, Herr von der Wenne, Drost der Ämbter Eßlohe und Reiste, mit seinen bey sich habenden Leuthen eingefunden, und hat dieser nach gehaltenem Rendevous seine Hunde lincker Hand, die Cointeressirte Sambtherren aber ihre Hunde rechter Hand solchen Weegs, so zur Salvey hineingehet, und zwischen beyden Theilen biß an das Dorff die Schnade seyn soll, lösen, die Horn und Flinten beyderseikths inständig hören lassen, und solcher Gestalt die Sambtherren dieserseiths und vor hochgedachter Herr Droste jenerseith, also vor und hinter dem Hauß Salvey vorbey ruht auf der Schnade das schwartze Siepen herauff von beyden Herrn Drosten von Schade und Weichs geritten, umb Richtigkeit des Weegs aber die Wennensche Jäger mit gekoppelten-, die Sambtjägers mit gelöseten Hunden und klingenden Horn durch den sogenanten Gielberg gestreifft, und ist von beyderseiths Partheyen vereinbahret, diesen Knap gesambtlich zu jagen. Weilen dann abermahl die Nacht eingefallen, ost mann auf Bracht gezogen, daselbst allerseiths bey Herrrn Richteren Höynck pernoctiret, und ohne alle Mißvergnügenheit nach Jäger Gewohnheit sich lustig gemacht, bis den 28ten 7bris, an welchem die gesambte cointeressirte Herren und Mandatariis erstlich deliberiret über eine new- anzusetzenden Jagt-Deputirten, und ist per majora votirt worden, daß Gn- Exc. Dhl. Generalmajor Freyherr von Plettenberg nebst Sr. Hochwürd. Thumherr von Schade diese Mühe als sämbtliche Jagt Vorsteher auff sich nehmen wollten; welches Sr. Hochwürd. Anwesend acceptirt, der Secretarius Blechen aber solche Votirung ad referendum seinem Gnädigen Hr. Pplen. Angenohmen, und dessen resolution erster Tagen ad Protocollum zu berichten versprochen; diesem Vorgangen wurde ferner von obgedachten Herren beschlossen, daß der Everd Funcke aus Holthaußen, undt Bernd Henrichs von Bosenrod, welche beyde sub diversa qualitate in der Sambtjagt einen Hirsch geschossen, welchen der erermelter Funcke an die Fraw von Hörde zu Holthausen gelifert, deßwegen aber von I. Exc. Freyherr von Plettenberg fiscaliter coram Judicio Schliprüdensi als loco delicti lauth gerichtlichen Protocoll besprochen, die Haut von solchem Hirschen heraus und den Jägers zur ewigen Gedächtnis darumb zu schiessen gegeben werden solle, wie dann auch die Deliquenten in perpetuam rei memoriam einen heiligen Stock bey dergleichen Bäumen, alwo der alte gestanden, in honorem S. Huberti wenigstens 4 Rtl. werth, pro poena auffzurichten, worzu der Everd Funcke 3. Und der Bernd Henrichs den 4. Theil zu zahlen, über die werckstellig und Verfertigung desselben aber der Herr Richter zu Eßlohe qua mandatarius des Haußes Waldenburg die Commission zu mehmen respec. Recretirt und ersucht worden; gleichwie dan dieser solche Commission auff sich genohmen, so hatt gleicher Gestalt Sr. Hochwürd. Der Thumherr von Hörde, die Kirschhaut oder 2 Floren demjenigen herauszugeben versprochen, welcher sie gewinnen würde; als haben die Jäger darumb geschossen, und ist nach der unter ihnen gemachten Anordnung auff 5 Theile gesetzet worden, deren 3. Erstere auff die sogenandte Flinthen Bamenohl, Borghausen und Ahaußen durch die beste Schuße gefallen.
Nachdeme haben die mehrbenante Herren unter sich beschlossen, daß künfftighin keiner bemachtet seyn solle, einen Jäger in der Jagt wohnend zu halten, noch weniger jemand Vollmacht zu geben, in der Jagt zu schießen, es seye dann, daß in dessen Kost und Gehalt, auch von Hauß ausgangen, oder auff wehrender Jagt zugezogen worden; welchem nechst hinter der Webeke an dem Heistenberg heraus auff der Höhe des Weeges den heistenberg zur rechten Hand lassend, nach dem Eimicker Struch das Gerichte vorbey den Fuhrweeg hinauff bis oberhalb Ramscheid bis auff die Schörnler Heyde gezogen worden; woselbst weil es würcklich dunkel, und mann ferner nicht prosequiren können, so haben sich die Herren geschieden, und hatt der Herr Drost v. Weichs seinem Vorgeben nach die Jagtschnade oberhalb den Marpenbergen her bis nach Obernmarpe forthziehen wollen; die Sambtherren aber nachdeme beschlossen, daß zu fernerer Beziehung dero Sambtjagtsschnade eine gelegentliche Zeith determiniret uund ausgeschrieben werden sollte, haben sich zwarn über das Heydfeld nach Schönnel bis Fretter hineingezogen, daselbst einige in des Trappen Hauß übernachtet, einige aber als die Herrn von Holthausen und Mandatariis von Lenhausen seynd nach Hauß gangen; und ist also dieser Actus insoweith geschlossen.
Franciscus Andreas Anton Aussel, kaiserlicher Notar.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1556, Blatt 47 ff.
07.12.1712 Die Familie Christiani verkauft Grundstücke am Stürzenberg
Erbkaufbrief. Damit verkaufen Johann Wilhelm Christiani und Maria Christiani für sich und ihren abwesenden Bruder Dietrich Caspar Christiani dem Freiherrn Ferdinand von Fürstenberg ihr Land am Stürzenberg zu 1 Malterscheid groß. Das Land grenzt oben an das Land des Gografen, unten an die Schnellenbergische Hecke. Das Land ist lehnspflichtig an das Haus Wenne. Der Kaufpreis beträgt 20 Rtl. 13 ß 6 Pfg. Papiersiegel des Gogerichtes und Unterschrift des Gerichtsschreibers Johann Adolf Koch.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
28.12.1712 Einquartierungen im Kirchspiel Helden
Abrechnung der Einquartierungskosten im Kirchspiel Helden. Dabei übernahm Rieflinghausen 11 Portionen, Bremge 23 Portionen, Neger 27 ½ Portionen, Dünschede 30 Portionen, Helden 18 ½ Portionen, Repe 16 Portionen, Oberveischede 34 ½ Portionen, Mecklinghausen 18 ½ Portionen und Niederhelden 27 Portionen.
Es folgen weitere Abrechnungen für das Amt Bilstein. Dabei quittieren jeweils die kommandierenden Offiziere mit ihren roten Lacksiegeln. Außerdem bestätigen die einzelnen Ortsvorsteher [für das Gebiet des heutigen Kreises Olpe] die Einquartierungen in ihren Dörfern.
Es folgen weitere Abrechnungen für das Amt Bilstein. Dabei quittieren jeweils die kommandierenden Offiziere mit ihren roten Lacksiegeln. Außerdem bestätigen die einzelnen Ortsvorsteher [für das Gebiet des heutigen Kreises Olpe] die Einquartierungen in ihren Dörfern.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 4501, Blatt 241 ff.
25.01.1713 Dingerkus verkauft Land am Stürzenberg
Erbkaufbrief. Damit verkauft Wilhelm Dingerkus, Bürger zu Attendorn, dem Freiherrn Ferdinand von Fürstenberg sein an das Haus Wenne lehnpflichtige Land am Stürzenberg mit einer Größe von 5 Müddescheid. Es grenzt an den Gografen, Sasse, Steinmetzger und Potthoff. Der Kaufpreis beträgt 38 Rtl. Papiersiegel des Gogerichts und Unterschrift des Gerichtsschreibers Johann Adolf Koch.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1509.
29.01.1713 Abrechnung mit dem Pächter Schulte in Silbecke
Friedrich Wilhelm Vogt von Elspe zu Ba-menohl rechnet mit seinem Pächter, den Eheleuten Johannes und Catharina Schulte zu Silbecke, ab. Demnach bleiben die Eheleute Schulte die Summe von 30 1/2 Reichstaler schuldig. Da die geforderte Schuldsumme nicht sofort bezahlt werden kann, verpfänden die Eheleute Schulte ihr Land am hohen Stein von ungefähr 2 Malterscheid Größe. Der Bruder von Johann Schulte ist Wilhelm Schulte. Ausgefertigt und unterschrieben von Franciscus Andreas Antonius Außel, Notar.
Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 162.
03.05.1713 Abbruch kostet 5 Taler
Leyendecker Johann Jakob Wickeler bestätigt gegenüber Rentmeister Freyling zu Schnellenberg, dass er 5 Rtl. für den Abbruch des alten Daches auf dem Hause Hengstebeck richtig erhalten habe.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1747.
04.05.1713 Schnellenberger Gemälde werden inventarisiert
Specification der Schildereyen, wie dieselbe in Ao 1713 d[en] 4ten May auf den Zimmern befindlich:
Auf der Tafel Stuben 10 Stück
Dabeneben im Cabinet 21 Stück
In der Herren Kammer 6 Stück
vor dem Keller 3 Stück
in Vorzimmer 3 Stück
Hinter dem großen Schirm 1 Stück
auff dem Thurn 2 Stück
auff dem fürstlichen Zimmer 4 Stück
auf der Saalstuben 4 Stück
auf dem Saal 41 Stück
auf der Capellen Kammer 2 Stück
auf der Küchen Kammer 4 Stück
auf dem rothen Thurn 12 Stück
auf der grünen Kammer 5 Stück
in der Kammer neben der Treppe 5 Stück
auf des Rentmeisters Kammer 1 Stück
auf der täglichen Stuben 3 Stück
auf der Jägerei, allwo die jungen Herrn pflegen zu schlafen 1 Stück
Auffm newen Gebäw
Auff dem Thumbherrn Zimmer, sonsten Tapeten Kammer 4 Stück
auf der alten Bibliothek 3 Stück
auf der Brunnenkammer 3 Stück
auf der rohten Brunnen Kammer 10 Stück
auf dem Brunnen Thurn 14 Stück
Summe: 162
Auf der Tafel Stuben 10 Stück
Dabeneben im Cabinet 21 Stück
In der Herren Kammer 6 Stück
vor dem Keller 3 Stück
in Vorzimmer 3 Stück
Hinter dem großen Schirm 1 Stück
auff dem Thurn 2 Stück
auff dem fürstlichen Zimmer 4 Stück
auf der Saalstuben 4 Stück
auf dem Saal 41 Stück
auf der Capellen Kammer 2 Stück
auf der Küchen Kammer 4 Stück
auf dem rothen Thurn 12 Stück
auf der grünen Kammer 5 Stück
in der Kammer neben der Treppe 5 Stück
auf des Rentmeisters Kammer 1 Stück
auf der täglichen Stuben 3 Stück
auf der Jägerei, allwo die jungen Herrn pflegen zu schlafen 1 Stück
Auffm newen Gebäw
Auff dem Thumbherrn Zimmer, sonsten Tapeten Kammer 4 Stück
auf der alten Bibliothek 3 Stück
auf der Brunnenkammer 3 Stück
auf der rohten Brunnen Kammer 10 Stück
auf dem Brunnen Thurn 14 Stück
Summe: 162
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1069, Seite 111.
04.05.1713 Schnellenberger Gemäldeverzeichnis
Specification der Schildereyen, wie dieselbe in Ao 1713 d[en] 4ten May auf den Zimmern befindlich:
Auf der Tafel Stuben 10 Stück
Dabeneben im Cabinet 21 Stück
In der Herren Kammer 6 Stück
vor dem Keller 3 Stück
in Vorzimmer 3 Stück
Hinter dem großen Schirm 1 Stück
auff dem Thurn 2 Stück
auff dem fürstlichen Zimmer 4 Stück
auf der Saalstuben 4 Stück
auf dem Saal 41 Stück
auf der Capellen Kammer 2 Stück
auf der Küchen Kammer 4 Stück
auf dem rothen Thurn 12 Stück
auf der grünen Kammer 5 Stück
in der Kammer neben der Treppe 5 Stück
auf des Rentmeisters Kammer 1 Stück
auf der täglichen Stuben 3 Stück
auf der Jägerei, allwo die jungen Herrn pflegen zu schlafen 1 Stück
Auffm newen Gebäw
Auff dem Thumbherrn Zimmer, sonsten Tapeten Kammer 4 Stück
auf der alten Bibliothek 3 Stück
auf der Brunnenkammer 3 Stück
auf der rohten Brunnen Kammer 10 Stück
auf dem Brunnen Thurn 14 Stück
Summe: 162
Auf der Tafel Stuben 10 Stück
Dabeneben im Cabinet 21 Stück
In der Herren Kammer 6 Stück
vor dem Keller 3 Stück
in Vorzimmer 3 Stück
Hinter dem großen Schirm 1 Stück
auff dem Thurn 2 Stück
auff dem fürstlichen Zimmer 4 Stück
auf der Saalstuben 4 Stück
auf dem Saal 41 Stück
auf der Capellen Kammer 2 Stück
auf der Küchen Kammer 4 Stück
auf dem rothen Thurn 12 Stück
auf der grünen Kammer 5 Stück
in der Kammer neben der Treppe 5 Stück
auf des Rentmeisters Kammer 1 Stück
auf der täglichen Stuben 3 Stück
auf der Jägerei, allwo die jungen Herrn pflegen zu schlafen 1 Stück
Auffm newen Gebäw
Auff dem Thumbherrn Zimmer, sonsten Tapeten Kammer 4 Stück
auf der alten Bibliothek 3 Stück
auf der Brunnenkammer 3 Stück
auf der rohten Brunnen Kammer 10 Stück
auf dem Brunnen Thurn 14 Stück
Summe: 162
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 1069, Seite 111.
05.05.1713 Holzfrevler in Niederhelden gestellt
Der Freiherr von Fürstenberg hat Kenntnis davon bekommen, dass die Kolonen Kellermann und Sauerländer zu Niederhelden es gewagt hätten, Hochgehölz abzuhauen und dieses nun abtransportieren wollen. Der Rentmeister Johann Gerhard Frieling zu Schnellenberg wird deshalb aufgefordert, den Holzschaden zu besichtigen und den Kolonen unter Strafandrohung zu befehlen, bis zur Rückkehr des Freiherrn das Holz nicht anzurühren.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 3132, Blatt 15.
25.09.1713 Ein Himmelbett für Schnellenberg
Abrechnung mit dem Schreinermeister Johannes Zeppenfeld für die Anfertigung eines Deckels auf ein Himmelbett, daran hat Johann Eberhard 4 ½ Tage gearbeitet; weiter hat er an der Pforte des Schuppens, am Kamin im Tummelhaus, auf dem Kornbalken und an des gnädigen Herrn seiner Butzgen gearbeitet. Er selbst, Johann Eberhard und Johann Bernhard arbeiten auch noch am Haus Hengstebeck und fertigen dort 9 Fensterrahmen und 2 Türen.
Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1747