allgemeinbildende Schulen Aufnahme
Leistungsnummer: 99088003034000
Volltext
Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.
Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Grundschulen
Wenden Sie sich bei folgenden Angelegenheiten bitte unmittelbar an die
betreffende Schule:
- An-/Abmeldung von Schülern
- Lernmittelbeschaffung
- Lernmittelfreiheit
- Schulbescheinigung
- Schülerausweis
- Zeugnis
- Schulfahrten
Anschriften der Grundschulen:
Weiterführende Schulen
Links:
-
Homepage des Rivius-Gymnasiums
Förderschulen
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Erst mit der ausdrücklichen Mittteilung, dass Ihr Kind an der gewählten Schule aufgenommen wurde, ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen und das Kind verbindlich in der jeweiligen Schule aufgenommen.
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Erforderliche Unterlagen
unterschiedlich je nach Schulform
Kosten
Frist
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.