Wohnungskündigung
Im Falle einer Wohnungskündigung oder Räumungsklage beraten Sie die Mitarbeiter der Hansestadt Attendorn um eine eventuelle Unterbringung in einer Notunterkunft zu besprechen.
Von diesem Angebot zur Hilfe bleiben etwaige Entscheidungen der Stadtverwaltung zu Sozialleistungen unberührt.