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Wohnsitz Abmeldung

Leistungsnummer: 99115005070000

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

Kurztext

  • Wohnung Abmeldung
  • wenn aus einer Wohnung ausgezogen und keine andere Wohnung im Inland bezogen wird, hat sich die Person abzumelden
  • zieht eine Person aus ihrer Nebenwohnung aus, hat Sie die Nebenwohnung abzumelden
  • zuständig: Meldebehörde

Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Bitte beachten Sie, dass nur bei einem Wohnungswechsel in das Ausland eine Abmeldung zwingend erforderlich ist. Diese ist auch notwendig, wenn keine neue Wohnung bezogen wird (z.B. bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Obdachlosigkeit). Hierzu ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohungsgeberbestätigung notwendig. 

Denken Sie bei Ihrer Abmeldung bitte auch an:

  • Anmeldung am neuen Wohnort
  • Änderung KfZ-Schein 
  • Ummeldung von Versicherungen 
  • Mitteilung an Ihre Krankenkasse 
  • Information Ihrer Bank 
  • Stellung eines Postnachsendeantrages 
  • Ummeldung bei der Telekom (Telefon, Kabelfernsehen) 
  • Information der GEZ 
  • Benachrichtigung von Zeitschriftenverlagen

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

Schriftlich:

  • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
  • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Frist

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

Kosten

keine