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Wohnsitz Änderung

Leistungsnummer: 99115005011000

Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

  • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
  • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
  • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen und
  • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Kosten

keine

Frist

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Rechtsgrundlage(n)