Wiederannahme eines Namens
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Weitere Infos:
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat; das kann auch ein früherer Doppelname sein (Ehe- und Begleitname).
Die Erklärungsabgabe ist vor jedem deutschen Standesbeamten möglich. Jedoch wird sie erst mit der Entgegennahme des zuständigen Standesbeamten wirksam. Zuständig ist der Standesbeamte, der das Eheregister führt.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 21 Euro.