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Wechsel in eine andere Schulform

Leistungsnummer: 99088013000000

Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

Kurztext

  • Wechsel in eine andere Schulform
  • Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
  • Eltern können Wechsel beantragen
  • Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln.
  • Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Volltext

Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Weiterführende Schulen

Hanseschule Attendorn

Sekundarschule der Hansestadt Attendorn

Wiesbadener Straße 2
57439 Attendorn

Rivius Gymnasium Attendorn

Westwall 48
57439 Attendorn

St.-Ursula-Realschule

St.-Ursula-Straße 12
57439 Attendorn

St.-Ursula-Gymnasium

St.-Ursula-Straße 12
57439 Attendorn

Links:

Förderschulen

Martinus-Schule Attendorn

Kölner Straße 46 a
57439 Attendorn

St. Laurentius-Schule Attendorn

Kölner Straße 46 a
57439 Attendorn

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

Voraussetzungen

  • evtl. Zeugnisse
  • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
  • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
  • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

Weiterführende Informationen

http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

Frist

Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.