Inhalt

Voranstellen oder Anfügen eines Namens

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.

Weitere Infos:

Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen, wenn der Ehename kein Doppel- oder Mehrfachname ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen (z.B. Namen der Vorehe) voranstellen oder anfügen.

Besteht der Name, der vorangestellt werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen vorangestellt werden (Namen aus mehreren Wörtern, z.B: Adelsnamen, gelten als Einzelname).

Die Erklärung kann einmal widerrufen werden - eine neue Erklärung ist dann nicht mehr möglich. Die Erklärungsabgabe ist vor jedem deutschen Standesbeamten möglich. Jedoch wird sie erst mit der Entgegennahme des zuständigen Standesbeamten wirksam. Zuständig ist der Standesbeamte, der das Eheregister führt.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 21 Euro.