Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die ordnungspolitische Zwecke (wie die Eindämmung der Spielsucht) verfolgt. Die Vergnügungssteuer wird im Wesentlichen für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten erhoben.
Auf eine Besteuerung von Tanzveranstaltungen wird seit 01.01.2012 in der Hansestadt Attendorn verzichtet. Zur Vergnügungssteuer gehört auch die durch Medien bekannte "Sexsteuer", die seit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution erhoben werden darf. Eine Steuer für gewerbliche sexuelle Vergnügen wird in der Hansestadt Attendorn ebenfalls nicht erhoben.
Die zur Zeit geltenden Steuersätze finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Hansestadt Attendorn (Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer).