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Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Leistungsnummer: 99063037000000

Volltext

Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.

Verbrennen von Abfällen (Kleingartenabfall, Schagabraum)

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Kleingartenabfällen und Schlagabraum verboten.

Die Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Attendorn über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen geregelt.

Rechtsgrundlage(n)