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Verbrennen von Abfällen

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Kleingartenabfällen und Schlagabraum verboten.

Die Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Attendorn über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen geregelt.