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Vaterschaftsanerkennung

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde (ggf. Internationale Geburtsurkunde) des Vaters 
  • Zustimmungserklärung der Mutter 
  • Geburtsurkunde des Kindes, falls nicht in Attendorn geboren

Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.

Weitere Infos:

Die Vaterschaft kann vor dem Standesbeamten anerkannt werden. Sie bedarf, um wirksam zu werden, der Zustimmung der volljährigen Mutter. Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaft bedarf der öffentlichen Beurkundung. Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein. Der Vater wird jedoch nicht automatisch sorgeberechtigt. Die Eltern können beim Jugendamt erklären, gemeinsam die elterliche Sorge übernehmen zu wollen.

Die Vaterschaftsfeststellung durch das Familiengericht ist notwendig, wenn der Vater das Kind nicht freiwillig anerkennt.