Sperrzeit
Die Sperrzeit ist die Zeitspanne, während der die Leistungen eines Gaststättenbetriebes den Gästen nicht mehr dargeboten werden und die Gäste sich nicht mehr in den Betriebsräumen aufhalten dürfen.
Die Sperrzeiten sind wie folgt festgesetzt
Allgemeine Sperrzeit: 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Nach der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von Zuständigkeiten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechtsverordnung - GewRV) 7101 vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 626), ist die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften auf die Zeit von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgelegt. Bei Vorliegen besonderer öffentlicher Bedürfnisse oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein oder aber auch für einzelne Betriebe verkürzt, aufgehoben oder aber auch verlängert werden.