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Spenden

Ab dem 01.01.2000 dürfen Vereine, sofern diese vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, Spenden direkt annehmen und auch selbst die Spendenbescheinigung ausstellen. Dabei muss zwingend das vom Bundesfinanzministerium vorgegebene verbindliche Muster für Spendenbestätigungen verwendet werden, das beim Amt für Finanzen und Steuern erhältlich ist.

Trotz der geänderten Rechtslage ist es auch möglich, Spendenbestätigungen weiterhin durch die Hansestadt Attendorn ausstellen zu lassen. Das Spendenverfahren ist dann wie folgt abzuwickeln:

  • Der Spendenbetrag ist vom Spender auf ein Konto der Stadtkasse unter Angabe seiner vollständigen Adresse einzuzahlen. Gleichzeitig ist der Name des Vereins anzugeben, dem die Spende zufließen soll.
  • Das Amt für Finanzen und Steuern prüft, ob der begünstigte Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist und stellt die entsprechende Spendenbestätigung aus.
  • Die Stadtkasse überweist die Spende auf das Konto des entsprechenden Vereins.