Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Leistungsnummer: 99015007012000
Kurztext
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Behinderungsgrad mindestens 50 ist nachzuweisen
- Lichtbild/Passfoto ab 10. Lebensjahr notwendig
- es fallen keine Kosten an
- bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden
- zuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen: Kreise und kreisfreie Städte
Volltext
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- bei Grundanträgen: Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Einwohnern)
- bei Verschlimmerungsanträgen: letzter Bescheid des Versorgungsamtes, wenn vorhanden bisheriger Schwerbehindertenausweis
- bei Verlängerungen: Schwerbehindertenausweis, biometrisches Lichtbild, sofern keine Verlängerungsmöglichkeit mehr besteht
Weitere Infos:
In dringenden Fällen können Sie sich direkt an den Kreis Olpe -
Schwerbehindertenangelegenheiten- , Westfälische Straße 75, 57462
Olpe, Tel.: 02761/81-0, wenden.