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Reisepass

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern Sie nicht in Attendorn geboren wurden und Ihnen hier erstmalig ein Reisepass ausgestellt wird 
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. des Sorgeberechtigten (Vorlage des Sorgerechtsurteil) im Bürgerbüro erforderlich
  • sofern es sich um die erstmalige Ausstellung eines Dokumentes handelt oder das bisherige Dokument verloren wurde, ist zwingend eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Identifizierung mitzubringen

Weitere Infos:

  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
  • Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin: ca. 8 -10 Wochen. 
  • Gebühr: 70,00 Euro (bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro) 
  • Gültigkeit: 10 Jahre (bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre) 
  • Expresspässe werden in Eilfällen innerhalb von einer Woche gefertigt. Hierfür ist eine zusätzliche Expresspassgebühr in Höhe von 32,00 Euro zu entrichten. 
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich! 
  • Eine Änderung des Passes ist nur bei einem Wechsel des Wohnortes möglich. Wenn sich zum Beispiel der Familienname durch Eheschließung ändert, muss ein neuer Pass beantragt werden.
  • Der bisherige Reisepass ist abzugeben bzw. kann auf Wunsch ungültig wieder ausgehändigt werden. 
  • Ein Eintrag von Kindern in die Reisepässe der Eltern ist nicht mehr zulässig.

Vorläufiger Reisepass:

In dringenden und begründeten Fällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr und wird Ihnen kurzfristig ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Für die Ausstellung wird ein aktuelles und biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) benötigt.

Die Eilbedürftigkeit ist grundsätzlich zu begründen und ggf. nachzuweisen.

Bitte beachten Sie die jeweilig gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, kann teilweise auch den nachstehenden Links entnommen werden.

Gebühren:

Alle anfallenden Gebühren sind direkt bei der Beantragung zu entrichten!

Verlust des Passes:

Sollten Sie Ihren Pass verloren haben oder ist er Ihnen entwendet worden, ist dies dem Bürgerbüro umgehend mitzuteilen.

Gelegentlich werden Personaldokumente als Fundsachen im Bürgerbüro abgegeben. Aus diesem Grund ist es oftmals empfehlenswert, einen neuen Pass erst nach ein bis zwei Wochen zu beantragen. Diese Empfehlung gilt jedoch nicht, wenn Sie in dieser Zeit Reisen geplant haben, Behördentermine anstehen, Sie einen Pass aus anderen Gründen benötigen oder der Verdacht besteht, dass der verlorene Pass von Dritten unbefugt benutzt wird.

Vor Ausstellung eines neuen Dokumentes ist Ihre Identität nachzuweisen. Bei einem Verlust von Personaldokumenten kann sich dies in manchen Fällen schwierig gestalten. Bitte informieren Sie sich im Bürgerbüro über die Möglichkeiten.

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