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Rattenbekämpfung

Die offenen Fließgewässer sowie die Kanalisation werden seitens der Stadt im Bedarfsfall mit Gift belegt. Sofern hier ein stärkerer Rattenbefall zu verzeichnen ist, kann dieser beim Amt für öffentliche Ordnung oder dem Baubetriebshof unter Nennung der Örtlichkeit angezeigt werden.

Grundstückseigentümer sind auf eigenem Grund selbst in der Verantwortung, erforderliche Schritte einzuleiten.