Personalausweis
Leistungsnummer: 99008001000000
Volltext
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
- Sofern es sich um die erstmalige Ausstellung eines Dokumentes handelt oder das bisherige Dokument verloren wurde, ist zwingend eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Identifizierung mitzubringen
- Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern Sie nicht in Attendorn geboren wurden und Ihnen erstmalig von der Hansestadt Attendorn ein Personalausweis ausgestellt wird
- Ein aktuelles Lichtbild nach biometrischer Norm (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Bei unter 16 Jährigen die Einverständniserklärung durch persönliche Vorsprache beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Weitere Infos:
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen (Bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein Erziehungsberechtigter / Die Einverständniserklärung des evtl. 2. Erziehungsberechtigten kann separat von der Antragstellung bis zur Dokumentenabholung erfolgen).
- Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 - 6 Wochen
- Eine Verlängerung Ihres alten Personalausweises ist nicht möglich.
Es bedarf einer Neubeantragung
- Eine Änderung des Personalausweises ist nur beim Wechsel des Wohnortes möglich.
Neue Ausweismerkmale:
- eID-Funktion (elektronische Identität) zum Ausweisen in der Online-Welt. Ab 16 Jahren!
- Abgabe von Fingerabdrücken als erhöhter Schutz vor Missbrauch des Dokumentes
- QES.Funktion (Qualifizierte elektronische Signatur) Der Ausweis ist vorbereitet für die Unterschriftfunktion, die dazu dient, digital vorliegende Verträge rechtsverbindlich zu unterschreiben
- Scheckkartenformat
Gültigkeitsdauer
Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 10 Jahre gültig.
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 22,80 € Gebühren. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 37,00 € Gebühren. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten!
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht. Der Besitz eines Personalausweises oder Passes ist somit grundsätzlich verpflichtend. Verstöße können unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Antragszeiten
Die Beantragung des neuen Personalausweises (nPA) erfordert einen erheblichen Zeitmehraufwand gegenüber der Antragstellung des alten Dokumentes. Die ungefähre Bearbeitungsdauer des nPA-Antrags bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann bis zu 20 Minuten betragen.
Online-Ausweis
Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Links
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Frist
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre