Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
Leistungsnummer: 99108010056001
Teaser
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Volltext
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Kosten
kostenlos