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Namensänderung

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • diverse Personenstandsurkunden

Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.

Weitere Infos:

Bei Namensänderungsanträgen ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Welche Namensänderungen können aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) durchgeführt werden? Zum Beispiel:
    • Namenserteilung für ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann, ggf. hier auch die Erstreckung der Namensänderung eines Elternteiles
    • Änderung des Geburtsnamens eines Kindes bei Eheschließung der Eltern
  • Angleichung eines ausländischen Namens an das deutsche Namensrecht nach Statutenwechsel (Art. 47 i. V. m. Art 48 EGBGB)

  • Wann ist nur die behördliche Namensänderung möglich? Zum Beispiel:
    • Änderung des Vornamens bzw. des Familiennamens, wenn eine Änderung aufgrund des PStG nicht möglich ist (in diesen Fällen ist der Landrat des Kreises Olpe zuständig)