Namensänderung
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- diverse Personenstandsurkunden
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Weitere Infos:
Bei Namensänderungsanträgen ist wie folgt zu unterscheiden:
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Welche Namensänderungen können aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) durchgeführt werden? Zum Beispiel:
- Namenserteilung für ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann, ggf. hier auch die Erstreckung der Namensänderung eines Elternteiles
- Änderung des Geburtsnamens eines Kindes bei Eheschließung der Eltern
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Angleichung eines ausländischen Namens an das deutsche Namensrecht nach Statutenwechsel (Art. 47 i. V. m. Art 48 EGBGB)
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Wann ist nur die behördliche Namensänderung möglich? Zum Beispiel:
- Änderung des Vornamens bzw. des Familiennamens, wenn eine Änderung aufgrund des PStG nicht möglich ist (in diesen Fällen ist der Landrat des Kreises Olpe zuständig)