Musikschule
Leistungsnummer: 99088031000000
Anmeldung an der Musikschule
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind an der Musikschule Attendorn anzumelden:
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Kurztext
Anmeldung an einer Musikschule
Volltext
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Musikschule einzuschreiben. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.
Musikschule der Hansestadt Attendorn
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.