Musikschule
Leistungsnummer: 99088031000000
Teaser
Volltext
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Musikschule einzuschreiben. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.
Anmeldung an der Musikschule
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind an der Musikschule Attendorn anzumelden:
zum Anmeldeformular
Musikschule der Hansestadt Attendorn
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Kosten
Frist
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.