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Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung

Benötigte Unterlagen:

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass

Weitere Infos:

Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis ihrer aktuellen Anschrift. Diese kann für Einzelpersonen oder für Ehepaare (ggf. inklusive minderjähriger Kinder) ausgestellt werden.

Die Aufenthaltsbescheinigung dient neben dem Nachweis der Meldeanschrift zusätzlich der Information über den Familienstand sowie der Konfession und der Staatsangehörigkeit.

Die Bescheinigung ist grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. In Ausnahmefällen kann eine bevollmächtigte Person die Bescheinigung in Emfang nehmen. In diesen Fällen ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis/Pass des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Gebühr: 9,00 Euro