Inhalt

Ladenöffnungszeiten

Eine bundeseinheitliche Regelung der Ladenöffnungszeiten existiert seit der Aufhebung des Ladenschlussgesetzes im November 2006 nicht mehr. Die zulässigen Ladenöffnungszeiten ergeben sich nunmehr nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen (LÖG-NRW).

Das Ladenöffnungsgesetz gilt für die Öffnung von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen.